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Johnson & Johnson-Geimpfte: Das gilt in Niedersachsen für den Corona-Booster

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Von: Johannes Nuß

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Eine Person zeigt aufbereitete PCR-Tests auf das Corona-Virus von Patienten im PCR-Labor vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt.
In Niedersachsen gelten ab sofort neue Corona-Regeln für mit Johnson&Johnson Geimpfte. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Der Krisenstab informierte über Omikron und die Corona-Verordnung. Für Geimpfte mit Johnson & Johnson gibt es für 2G-Plus als Corona-Regel wichtige Änderungen.

Hannover – Die Corona-Verordnung in Niedersachsen wird angepasst. Das hat weitreichende Veränderungen vor allem für Johnson & Johns-Geimpfte. Da der Status ihrer Booster-Impfung auf den Prüfstand gestellt wird. Darüber hinaus informierten die Corona-Verantwortlichen in Niedersachsen über die Omikron-Variante, die ganz Deutschland das Leben schwer macht.

Während die Inzidenz im Bundesland von Ministerpräsident Stephan Weil weiter in die Höhe, konnte Bremen am Dienstagvormittag ein bisschen Corona-Entspannung vermelden. Inzwischen ist durch wissenschaftliche Erkenntnisse unlängst belegt, dass diese Corona-Mutation Mutation wesentlich ansteckender ist, als die noch Ende November vorherrschende Delta-Variante von Covid-19.

Johnson & Johnson-Impfung: Corona-Verordnung in Niedersachsen im Hinblick auf den Booster-Status von J&J-Geimpften geändert

Die Probleme mit der Omikron-Variante sind offensichtlich so groß, dass in vielen Bundesländern die Corona-Verordnungen wie auch in Niedersachsen in Sachen Booster-Impfungen geändert werden müssen. „Man kann sagen, dass wir mit dieser Variante von Ende November bis heute von null auf hundert gegangen sind“, so Corona-Krisenstabsleiter Heiger Scholz während der Pressekonferenz am Dienstagmittag, 18. Januar 2022, in Hannover im Zusammenhang mit der Johnsons & Johnson-Impfung und dem Booster-Status der J&J-Geimpften. Aus diesem Grunde wurde bereits durch die Landesregierung in Niedersachsen die Winterruhe noch einmal verlängert.

Corona in Niedersachsen: 95,1 Prozent aller Covid-19-Infektionen ist auf Omikron-Variante zurückzuführen

Inzwischen seien 95,1 Prozent aller bestätigten Coronafälle in Niedersachsen auf die Omikron-Variante zurückzuführen, erklärte Scholz weiter. In den Fokus rückt bei der Omikron-Variante, deren Symptome auch an Haut, Lippen und Nägeln zu erkennen sind, derzeit wieder die Impfkampagne, weil eine vollständige Immunisierung (Erst- und Zweitimpfung) nach den neuesten Erkenntnissen keinen ausreichenden Schutz gegen Omikron gibt.

Selbst eine vierte Impfung könnte laut einer neuen Studie nicht völlig ausreichend gegen Omikron sein.

Booster-Impfung mit Johnson & Johnson-Impfung: Nach Impfung mit dem Impfstoff Janssen von J&J kein ausreichender Schutz

Besonders in den Fokus rückt dabei der Impfstoff „Janssen“ von Johnson & Johnson. Denn, wer bislang nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Corona geimpft sei, gelte ab sofort auch in Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft, so Scholz während der Pressekonferenz.

Auf eine entsprechende neue Regelung des Bundes machte das niedersächsische Gesundheitsministerium bereits am Montag aufmerksam. Die Behörde verwies auf Angaben des Paul-Ehrlich-Institutes im Rahmen der geänderten Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Allen Betroffenen empfahl der Krisenstabsleiter am Dienstag zur Vervollständigung der Grundimmunisierung „dringend“ eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen. Mit der Änderung sei nun auch beim Johnson&Johnson-Impfstoff rechtlich erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung (Booster) in Niedersachsen zu betrachten.

Johnson & Johnson-Geimpfte brauchen Dritt-Impfung für Booster-Status – Corona-Verordnung angepasst

Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als „geboostert“ gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.

Eine zweite und dritte Impfung nach einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson ist deshalb notwendig, weil der Körper nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht genug Abwehr gegen die inzwischen vorherrschende Omikron-Variante des Coronavirus bildet. Soll zwischen der ersten und zweiten Impfung lediglich eine Frist von vier Wochen abgewartet werden, ist die dritte Impfung bei Geimpften mit Johnson & Johnson erst nach drei Monaten vorgesehen.

Heiger Scholz, Leiter Corona Krisenstab Niedersachsen, spricht bei einer Pressekonferenz im Landtag in Hannover.
Corona-Krisenstabsleiter Heiger Scholz warb während einer Pressekonferenz darum, dass sich die Niedersachsen weiter gegen das Coronavirus impfen lassen sollen. (Archivbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Laut Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs in Niedersachsen, ist eine Wartezeit von drei Monaten zwischen der zweiten und dritten Impfung auch notwendig. Es würden zwar mit der ersten und zweiten Impfung jeweils Antikörper aufgebaut, mit der dritten Immunisierung gegen das Coronavirus würden aber vor allen Dingen die Helferzellen, sogenannte T-Zellen, aufgebaut.

Was sind Helferzellen beziehungsweise T-Zellen?

T-Lymphozyten oder kurz T-Zellen bilden eine Gruppe von weißen Blutzellen, die der Immunabwehr dient. T-Lymphozyten stellen gemeinsam mit den B-Lymphozyten die erworbene (adaptive) Immunantwort dar. Das T im Namen steht für den Thymus, in dem die Zellen ausreifen.

Wie alle Blutzellen werden T-Zellen im Knochenmark erzeugt. Von dort wandern sie in den Thymus, wo MHC-Rezeptoren auf ihrer Oberfläche ausgebildet werden. Durch zunächst eine positive Selektion, mit einer anschließenden negativen Selektion werden all diejenigen ausgemustert, die auf körpereigene Proteine reagieren, oder körpereigene MHC-Rezeptoren nicht erkennen können.

Die restlichen, übrig gebliebenen T-Zellen können dann nur körperfremde Antigene erkennen und bekämpfen den Körper dadurch nicht selbst. Die Proteine in den selektierten Zellmembranen, auch T-Zell-Rezeptoren (TCR) genannt, können dann – ähnlich wie die von B-Lymphozyten produzierten Antikörper – körperfremde Stoffe erkennen. Im Gegensatz zu Antikörpern erkennen T-Zellen körperfremde Stoffe jedoch nur dann, wenn deren Antigene auf der Oberfläche anderer Zellen an deren MHC gebunden sind. Freie Antigene werden von T-Lymphozyten nur erkannt, wenn sie von sogenannten antigenpräsentierenden Zellen aktiv vorgezeigt werden (sog. MHC-Restriktion). Quelle: Wikipedia

 „Erst nach drei Monaten gibt es eine nennenswerte Anzahl an T-Zellen“, so Schröder während der Pressekonferenz weiter. Dies gelte unabhängig von der Impfstoffart: „Antikörper werden zwar aufgebaut, T-Zellen aber in der Regel erst nach 3 Monaten.“

Johnson & Johnson-Geimpfte in Niedersachsen: Alle Betroffenen der Regeländerung unterliegen bei 2G-Plus der Testpflicht

Im Rahmen der 2G-plus-Regel in Niedersachsen kommen damit einige einschneidende Veränderungen auf Johnsons & Johnson-Geimpfte zu. Denn die von der Corona-Verordnung Betroffenen unterliegen somit auch nicht mehr der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung. Somit müssen sich nicht nur Genesene, für die der Nachweis nach einer Corona-Infektion nur noch drei Monate gültig ist, zukünftig auf wichtige Änderungen einstellen.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden laut der Mitteilung des Ministeriums dazu aufgerufen, sich drei Monate nach der Zweitimpfung um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Corona-Infektion zu erhalten. Bis zum Erhalt dieser Drittimpfung fallen alle Betroffenen somit unter die Testpflicht bei 2G-Plus. Ebenso gilt es dieser Umstand auch in einem weiteren Bundesland. Auch in Hamburg brauchen Johnson & Johnson-Geimpfte nun die Dritt-Impfung für 2G-Plus*.

Corona in Niedersachsen: Landesregierung will Corona-Testpflicht für Schüler ausweiten

Änderungen wird es in Zukunft auch bei der Corona-Testpflicht an Niedersachsens Schulen geben, kündigte Regierungssprecherin Anke Pörksen während der Pressekonferenz in Hannover an. Die Corona-Testpflicht an Niedersachsens Schulen soll zum neuen Halbjahr im Februar ausgeweitet werden.

Schülerinnen und Schüler, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssten sich dann ebenfalls täglich testen, so Pörksen weiter. „Eine Ausnahme gäbe es dann nur noch für bereits geboosterte Kinder und Jugendliche.“ Bisher sind alle geimpften und genesenen Schüler von der Testpflicht ausgenommen.

Mit Blick auf eine Testpflicht auch für Kita-Kinder, wie sie die Grünen und die Gewerkschaft Verdi fordern, prüfe die Regierung derzeit die mögliche Umsetzung. Entscheidend sei, ob geeignetes Testmaterial in ausreichender Menge zur Verfügung stehe und ob die Tests zuverlässig Corona-Infektionen mit der Omikron-Variante nachwiesen. (Mit Material der dpa) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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