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Nur noch 2G beim Friseur: Was nun in Niedersachsen zu beachten ist

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Von: Yannick Hanke

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Zu sehen ist eine Frau, die Maske trägt und einer Friseurin ihren digitalen Nachweis eines negativen Corona-Tests zeigt.
Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen legt es fest: Wer zum Friseur möchte, muss die Kriterien der 2G-Regel erfüllen. Gilt 2G plus, muss zusätzlich ein negativer Test nachgewiesen werden. (Symbolbild) © Bernd Weissbrod/dpa

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat die neue Corona-Verordnung für sein Bundesland verkündet. Was bedeutet dies für Friseure und die 2G-Regel?

Hannover – Um kurz nach 11:00 Uhr am Dienstagvormittag, 23. November 2021, hatte Stephan Weil (SPD) zum ersten Mal das Wort ergriffen. Der Ministerpräsident Niedersachsens sowie drei seiner Kollegen sprachen in aller Ausführlichkeit über die neue Corona-Verordnung im nördlichen Bundesland. Generell werden die Pandemie-Maßnahmen verschärft – und Friseure trifft es hart.

Deutsches Land:Niedersachsen
Fläche:47.614 km²
Bevölkerung:7,982 Millionen (2019)
Hauptstadt:Hannover

Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Körpernahe Dienstleistungen wie beim Friseur nur noch mit 2G möglich

Am Mittwoch, 24. November, tritt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft. Aufgrund eines extrem angespannten Infektionsgeschehens werden die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Fortan ist das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen nur noch vollständig geimpften oder genesenen Menschen erlaubt. Somit gilt die 2G-Regel.

Sollte das Gesundheitssystem noch weiter belastet werden, wird zudem zusätzlich noch ein negativer Corona-Test benötigt. Die verschärften 2G-Regeln greifen in Niedersachsen in Bereichen wie der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, bei der Beherbergung und eben auch bei Friseuren.

„Alle Lebensbereiche müssen ihren Teil dazu beitragen, dass es weniger Kontakte gibt“: 3G-Regel für Friseure scheidet aus

Wie Stephan Weil auf der eigens für die Verkündung der neuen Corona-Verordnung veranstalteten Pressekonferenz auf Nachfrage mitgeteilt hat, „müssen alle Lebensbereiche ihren Teil dazu beitragen, dass es weniger Kontakte gibt“. Eine Aufgabe, der letztendlich auch die Friseure im Kontext der 2G-Regel* Rechnung tragen müssen.

Ein ganzer Berufsstand wird nach Auffassung der Politik und der neuen Corona-Verordnung nicht als „Grundversorger“ definiert. Dementsprechend greift keine Ausnahme von den Pandemie-Entscheidungen. Auch die 3G-Regel, wie sie in Bus und Bahn oder am Arbeitsplatz praktiziert wird, kommt als Alternative zu 2G in Friseursalons nicht infrage. So ist zumindest der gegenwärtige Stand, Weil hatte Ungeimpften in dieser Hinsicht keine Hoffnung gemacht.

Friseure werden in Corona-Verordnung nicht als Grundversorger geführt – und müssen sich somit der 2G-Regel unterordnen

Als Grundversorger werden hingegen Supermärkte aufgefasst, die jedem Menschen Einlass gewähren müssten, um sich mit Lebensmitteln versorgen zu können. Es stand bereits die Überlegung im Raum, eine 2G-Regel in Supermärkten einzuführen*. Große Ketten, darunter Aldi, Edeka oder Lidl, lehnen diesen Schritt jedoch ab.

Zu groß ist nämlich die Befürchtung, dass auf diesem Wege ein großer Teil der Stammkundschaft wegbricht. Schließlich hätten nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene Zugang zu einer Filiale – und es würde zu Umsatzeinbrüchen kommen. Genauso wird sich aber das konkrete Szenario für Friseure gestalten. Am 9. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut beraten. Bis dahin ist keine Änderung oder Anpassung der Corona-Verordnung angedacht.

Corona-Warnstufe 2 in Niedersachsen: 2G plus beim Friseur – negativer Corona-Test sowie FFP2-Maske sind Pflicht

Und auch die Personen, die weiterhin ihren Friseur besuchen dürfen, müssen sich auf einige Änderungen einstellen. Tritt die Corona-Warnstufe 2 in Kraft, wird die regelnde Beschränkung auf 2G plus umgestellt. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt ausnahmslos für alle Veranstaltungen im Innenbereich, wozu auch Körpernahe Dienstleistungen wie das Haareschneiden durch einen Friseur zählen.

In der Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft. Dann muss eine FFP2-Maske in allen Innenbereichen getragen werden. Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die am Ende des Tages auch viel Eigenverantwortung voraussetzen. Oder, wie es Stephan Weil formuliert hat: „Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen“. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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