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Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Niedersachsen greift jetzt

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Von: Yannick Hanke

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Eine allgemeine Impfpflicht greift noch nicht, dafür seit 16. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen. Auch in Niedersachsen.

Hannover – Die Spritze gegen das Coronavirus gilt nach wie vor als das oberste Gebot, um die Pandemie zu bekämpfen. Ganz gleich, ob es sich hierbei um Erst-, Zweit- oder Boosterimpfungen handelt. Doch noch immer sträuben sich Menschen dagegen. Deswegen hat der Deutsche Bundestag die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen. Sie gilt ab Mittwoch, 16. März 2022, bundesweit für Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen. Niedersachsen bereitet diesen wichtigen Schritt gewissenhaft vor.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März 2022: Niedersachsen bereitet Beschluss des Bundestags mit Meldeportal für Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämter vor

Im Rahmen der Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs gab Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag, 8. März, bekannt, dass alle Einrichtungen bereits informiert worden. Damit war gemeint, dass sie innerhalb von zwei Wochen die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen melden müssen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Dies gilt aber auch für die entsprechenden Personengruppen, deren Impfstatus unklar ist.

Eine Pflegerin spricht mit der Bewohnerin eines Pflegeheimes.
Ab Mittwoch, 16. März 2022 gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Menschen, die in Gesundheits- und Pflegeberufen arbeiten, müssen einen Impf-Nachweis erbringen. Andernfalls könnten Geldstrafen oder sogar Kündigungen drohen. (Symbolbild) © Sebastian Willnow/dpa

Das Ziel, nicht zuletzt von Niedersachsen, ist es nämlich, das Verfahren für die Einrichtungen und lokalen Gesundheitsämter so bürokratielos und einfach wie möglich zu gestalten. Laut Behrens soll dabei das digitale, eigens für diesen Zweck eingerichtete Meldeportal „Mebi“ helfen, das ab Freitag, 11. März, freigeschaltet wird.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens begrüßt den Schritt hin zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Denn dadurch seien besonders gefährdete Menschen, die in Heimen leben oder im Krankenhaus behandelt werden, künftig noch besser geschützt.

Wir haben es immer noch mit sehr hohen Infektionszahlen zu tun und das Corona-Virus wird uns auf längere Sicht erhalten bleiben.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärt, warum sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht gutheißt

Nach Angaben von Behrens gibt es allein in Niedersachsen 240.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen. Davon würden 90.000 in der Pflege arbeiten. Bei Beschäftigten in Krankenhäusern würde die Impfquote zwischen 97 und 98 Prozent liegen. Und im Pflegebereich bei weit über 95 Prozent. In stationären Einrichtungen sei die Impfquote jedoch höher als bei ambulanten Diensten. Auch darüber informierte Behrens.

Personalengpässe in Niedersachsens Pflegewesen wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht ab 16. März 2022?

Die Ministerin lobte die hohe Impfquote und eine hoch verantwortungsvolle Berufsgruppe. Und doch gebe es immer noch wenige, die nicht gegen Corona geimpft seien. Da diese Menschen aber mit vulnerablen Gruppen arbeiten, habe der Bund letztendlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Was ist das Meldeportal „Mebi“ und wer hat darauf Zugriff?

Ab Freitag, 11. März 2022, wird das landesweit digitale Meldeportal „Mebi“ (die Abkürzung für Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) von den Gesundheitsämtern freigeschaltet. Sowohl die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter selbst haben hierauf dann Zugriff. Anfang März hatte das Sozialministerium den Kommunen bereits einen Handlungsleitfaden übersandt, um ein einheitliches Vorgehen in Niedersachsen sicherzustellen. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Zudem zeigte sich Daniela Behrens zuversichtlich, dass der Spagat zwischen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Versorgung hinsichtlich der bereits hohen Impfquote in Niedersachsen gut gelingen wird. Mit Personalengpässen rechnet die Gesundheitsministerin nicht. In ostdeutschen oder in süddeutschen Bundesländern würde das schon wieder anders aussehen.

Spagat in Niedersachsen: Ungeimpfte bei kleinen Pflegediensten können Menschen auf dem Land nicht mehr versorgen – wegen neuer Impfpflicht

Mögliche Probleme, hervorgerufen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, sieht Behrens in Niedersachsen aber beispielsweise im ambulanten Bereich bei kleinen Pflegediensten auf dem Land. Denn, wenn hier ungeimpfte Beschäftigte nicht an ihren Einsatzort fahren könnten, blieben alte Menschen unversorgt zurück.

Das ist der große Spagat, den die Gesundheitsämter mit den Einrichtungen hinbekommen müssen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) spricht über mögliche Herausforderungen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ende April oder Anfang Mai habe das Gesundheitsministerium dann einen ersten Überblick darüber, wie viele ungeimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen gemeldet worden. Wenn die Einrichtungen die betroffenen Mitarbeiter gemeldet hat, würde sich das zuständige Gesundheitsamt in nächster Instanz mit ihnen in Verbindung setzen. Das erklärte Claudia Schröder, Vize-Chefin des Corona-Krisenstabs.

Geldstrafen für Ungeimpfte in Gesundheits- und Pflegeberufen: Bußgeld von bis zu 2500 Euro

Wenn Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen geimpft oder genesen sind oder über ein entsprechendes Attest verfügen, kann dies gegenüber dem Gesundheitsamt nachgewiesen werden. Geschieht dies nicht, kann eine Anhörung mit Zwangsgeldandrohung folgen. Bei einer Vollzeittätigkeit würde sich das Zwangsgeld auf 1500 Euro belaufen.

Gesundheitsminister Behrens geht davon aus, dass sich ein Anhörungsverfahren vom Gesundheitsamt auch positiv auf nicht geimpfte Beschäftige auswirken kann. Nämlich dann, wenn sie sich danach mit dem Thema Corona-Impfung auseinandersetzen. Sollte dies aber auch keine Wirkung zeigen, wird ein Bußgeld fällig. Dieses kann sich auf bis zu 2500 Euro belaufen.

Gesundheitsamt kann Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Pflegepersonal aussprechen

Sollte die betreffende Person trotz einrichtungsbezogener Impfpflicht weiterhin keinen Nachweis vorlegen, kann das Gesundheitsamt laut Schröder wie folgt vorgehen: entweder darf eine Person in der jeweiligen Einrichtung gar nicht mehr tätig sein oder ihren Beruf nur noch unter Auflagen ausüben.

Dies könnte zur Folge haben, dass Beschäftige in Gesundheits- und Pflegeberufen nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzt werden. Oder aber ihre Arbeit fern von Patienten und Bewohnern verrichten müssen. Selbst ein Betretungsverbot der Einrichtung oder ein Tätigkeitsverbot könnten verfügt werden.

Letztendlich müsse der Arbeitgeber aber selbst entscheiden, ob weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen oder nicht. In der Aller-Weser-Klinik (AWK) an den Standorten Verden und Achim liegt die Impfquote mittlerweile bei 92 Prozent. Wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll hier aber niemand entlassen werden. (Stand der Daten: 9. März 2022) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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