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Schulstart in Niedersachsen und Bremen: Was sich nach den Herbstferien ändern könnte

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Von: Mirja Mader

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Was bedeutet Unterricht nach dem Kohorten-Prinzip, wann ist eine Coronavirus-Maske zu tragen und vor welchen Herausforderungen stehen Lehrer und Schüler mit dem Schulstart nach den Herbstferien? Eine Übersicht für Niedersachsen und Bremen.

Update vom 19. Oktober: In den Schulen Niedersachsens gilt weiterhin, dass im Unterricht keine Maske getragen werden muss. Wohl aber außerhalb der Klassenräume und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Ausnahme gilt für die Kohorten. Innerhalb der Lerngruppen kann auf die Maske verzichtet werden. Derzeit liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter dem kritischen Wert in Niedersachsen. In Delmenhorst, das derzeit den höchsten Wert Neuinfektionen deutschlandweit hat (223,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Montagmorgen), sind bislang keine Einschränkungen für den Schulbetrieb geplant, wenn die Schule in der kommenden Woche wieder losgeht.

In Bremen wurde bereits zuvor angekündigt, dass, sollte der Inzidenzwert auch zu Schulbeginn über 50 liegen, die Maskenpflicht auch auf den Unterricht in den Klassen und Fachräumen der gymnasialen Oberstufen und Berufsschulen gelten soll. Die Grundschulen und Sekundarstufe 1 sollen davon ausgenommen bleiben.

Update vom 9. September: Angesichts von Corona-Fällen an Schulen hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Umsetzung der Hygienepläne angemahnt. Die vorgelegten Hygienepläne sagten genau, wer für was Sorge zu tragen habe, erklärte Grant Hendrik Tonne im Interview der „Braunschweiger Zeitung“. Grant Hendrik Tonne betonte, er habe viele Rückmeldungen, wonach die Schulen gut mit den Vorgaben arbeiten könnten: „Wenn es nicht läuft, wird dem nachgegangen.“ Grant Hendrik Tonne forderte: „Seife und Papierhandtücher und Desinfektionsmittel müssen sichergestellt sein.“

„Jeder muss seine Hausaufgaben machen“, sagte Grant Hendrik Tonne der Zeitung. „Es gibt auch viele Schulträger, die das vorbildlich lösen. Den Rahmenhygieneplan haben wir gemeinsam mit Landesgesundheitsamt und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Die wussten, was auf sie zukommt. Debatten helfen uns da nicht.“ Laut Ministerium ist derzeit nur ein Gymnasium im Landkreis Osnabrück von einer Schließung betroffen. Mehrere Schüler und Schülerinnen hatten sich mit dem Coronavirus infiziert.

Schule unter Corona: Start im Regelbetrieb

Meldung vom 24. August: Bremen/Niedersachsen - In Bremen und Niedersachsen geht es am Donnerstag, 27. August, für die Schüler zurück in die Schulen. Der Betrieb soll möglichst nahe am Regelbetrieb ablaufen, ganz ohne Corona-Einschränkungen und besondere Maßnahmen geht es dann allerdings doch nicht. Beide Länder gehen derzeit von einem eingeschränkten Regelbetrieb aus. Doch was genau bedeutet das für die Schüler genau?

Im Rahmenkonzept des Landes Bremen wird der „möglichst reguläre Schulbetrieb“ als Ziel formuliert. Gleichzeitig wird aber auch festgehalten, dass durch das weiterhin bestehende Corona-Infektionsrisiko, nicht alle Beschäftigten und Schüler in der Schule sein werden können. Ausgeschlossen kann zudem nicht, dass einzelne Lerngruppen nicht in der Schule unterrichtet sowie, dass einzelne oder sogar mehrere Schulen erneut geschlossen werden müssen. Das Land Niedersachsen hat zu diesen Szenarien verschiedene Konzepte aufgestellt. Der „eingeschränkte Regelbetrieb“ ist dabei Szenario A. Der Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Lernen zu Hause Szenario B, während lokale oder landesweite Schulschließungen als Szenario C organisiert sind.

Schulanfang unter Corona-Regeln: Erstklässler starten unter erschwerten Bedingungen

Eine Schultüte gibt es auch in diesem Jahr und aufregend ist der Tag der Einschulung auch unter Corona-Bedingungen. Mehr als 70.000 Erstklässler haben ihre Einschulung gefeiert und starten am letzten Tag des Augusts in den neuen Schulalltag. Dieser Alltag ist für sie jedoch anders, als für die Erstklässler der vergangenen Jahre und das zeigte sich bereits mit der Einschulungsfeier. Keine großen, geselligen Feste, sondern nur ein kleines bisschen feiern, im engsten Kreis. Das Coronavirus und die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen haben einiges geändert.

Schulanfänger haben während einer Schuleingangsfeier in der Regenbogenschule ihre Schulranzen vor sich abgestellt.
Die Einschulungsfeiern der Erstklässler musste in diesem Jahr auch in reduziertem Umfang stattfinden. © Robert Michael / picture alliance / dpa

Vielerorts gibt es in der Regel für Kinder auch Schnuppertage. Mit dem Ausfall dieser betreten viele der Erstklässler ihre neue Schule das erste Mal am Tag der Einschulung. „Möglicherweise zeigen sie etwas mehr Unsicherheit“,  sagt Andreas Herbig von der niedersächsischen Landesschulbehörde der Deutschen Presseagentur (DPA). Auch Auswirkungen durch die in den vergangenen Monaten nur eingeschränkt geöffneten Kindergärten, könne Folgen haben. „Gerade für Kinder, die aus bildungsferneren Schichten kommen, sind die Anregungen im letzten Kita-Jahr wichtig“, sagt die Vorsitzende des Grundschulverbandes in Niedersachsen, Eva-Maria Osterhues-Bruns. Es sei möglich, dass diese Kinder verstärkt Schwierigkeiten bekämen.

Viele Kinder hatten keine Schuleingangsuntersuchung, den Schulleitungen lägen demnach weniger Informationen über das Kind vor“, erklärt Herbig. Das erschwere in manchen Fällen die Entscheidung, ob ein Kind schon reif für die Schule ist. In der Anfangszeit müssten Lehrkräfte auf sehr viel achten. Da sei es schwierig, direkt zu erkennen, ob ein Kind zum Beispiel nicht gut höre oder sehe, sagt Osterhues-Bruns.

Der neue Schulalltag: Lernen mit und trotz Corona-Maßnahmen

Rituale, wie ein Morgenkreis, seien zwar trotzdem möglich, allerdings mit Einschränkungen, wie es vom Grundschulverband heißt. Gemeinsames Singen? Zu hohe Ansteckungsgefahr. Gruppenarbeiten? Wird es wahrscheinlich weniger geben, sagt Osterhues-Bruns. Die Lehrkräfte müssen darauf achten, dass, auch wenn innerhalb einer Klasse kein Mindestabstand eingehalten werden muss, das Ansteckungsrisiko minimiert wird. „Das Einhalten von Regeln muss angebahnt und eingeübt werden“, sagt Herbig. Zu Beginn des Schuljahres werde es für die Erstklässler schwierig sein, alle Regeln ausnahmslos einzuhalten.

Die Lehrer müssen die Situation für die Kinder nachvollziehbar machen, sie erklären. Das ist nur einer der Herausforderungen, vor denen das Lehrpersonal steht. Auch die Verteilung der Aufgaben wird durch Kollegen im Homeoffice schwieriger, der Aufwand zur Organisation des Unterrichts ist höher, heißt es von der Landesschulbehörde. Aus Sicht des Grundschulverbandes ist es möglich, dass die Corona-Zeit die Leistungsunterschiede zwischen den Kindern verstärkt hat.

Coronavirus-Schulstart: Unterricht in Bremen und Niedersachsen folgt Kohorten-Prinzip

Kohorte. Dieses Wort geistert momentan überall dort herum, wo etwas über den Schulbetrieb zu lesen ist. Der Unterricht soll nur in Kohorten stattfinden. Da sind sich die Bundesländer einig. Damit ist nichts anderes gemeint, als dass die Schüler in festgelegten Gruppen unterrichtet werden. Innerhalb der einzelnen Gruppen soll dann auf den Mindestabstand verzichtet werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die einzelnen Gruppen nicht untereinander vermischen. So lässt sich im Falle einer Coronavirus-Infektion die Quarantänemaßnahmen auf eine bestimmte und vor alle eindeutige Anzahl Personen beschränken. Zu diesem Zweck sollte die einzelne Kohorte auch möglichst klein gehalten werden.

Ein Schüler einer Sechsten Klasse meldet sich zum Beginn des Unterrichts am ersten Schultag nach den Sommerferien an der Max-Planck-Schule in Kiel in einem Klassenraum.
Der Unterricht in Bremen und Niedersachsen wird während der Corona-Krise bis auf Weiteres in festen Gruppen stattfinden. © Gregor Fischer / picture alliance / dpa

Niedersachsen legt zudem fest, dass eine Schüler-Kohorte maximal einen Jahrgang umfassen soll, in Einzelfällen aber davon abgewichen werden kann. Sofern das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden kann - im Unterrichtsraum sowie beim Betreten und Verlassen - kann außerdem Kohorte-übergreifend unterrichtet werden. Auch Bremen erklärt, dass eine Kohorte mehrere Lerngruppen umfassen könne, dabei aber weiterhin möglichst klein gehalten werden soll. Ein Durchbrechen des Prinzips müsse zudem sorgfältig abgewogen werden und sowohl begründet, als auch dokumentiert werden.

Die Maske: Nützlich, aber im Unterricht umstritten

Niedersachsen hat sich bereits positioniert: Im Unterricht selbst gilt vorerst keine Maskenpflicht. Grundsätzlich gilt aber, dass außerhalb des Unterrichts und in besonders gekennzeichneten Bereichen eine Maske getragen werden muss. Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Land betont, dass ein Visier „keine gleichwertige Alternative" zur Mund-Nasen-Bedeckung darstellt. Kultusminister Grat Hendrik Tonne will Lehrern die Möglichkeit geben, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. „Es wird Angebote für freiwillige Testungen geben.“

Außerdem gilt bei der Nutzung von Spielplätzen, dass Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, nicht als Mund-Nasen-Schutz verwendet werden dürfen. Der Vorstand der Ärztekammer Niedersachsen hat nun zumindest eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht auch im Unterricht gefordert. Gegner der Corona-Politik demonstrieren in verschiedenen Städten gegen Maßnahmen wie die Maskenpflicht, nicht nur im Schulalltag.

In Bremen ist die endgültige Entscheidung über die Maskenpflicht im Schulgebäude und Unterricht am Dienstag gefallen. Ab Donnerstag wird auch im kleinsten Bundesland für die Schüler der weiterführenden sowie berufsbildenden Schulen, also ab der 5. Klasse, eine Maskenpflicht im Gebäude gelten, wie die Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan bekannt gab. Die Maskenpflicht gilt in allen Räumen mit Ausnahme der Klassen- und Fachräume. „Dabei geht es um Begegnungen auf dem Gang, die wir im Nachhinein nicht zurückverfolgen können", sagt die Senatorin. Im Unterricht ist die Pflicht zur Maske bislang nicht vorgesehen. Die Abstandsregeln müssen aber auch in Bremen weiter eingehalten werden, sobald sich verschiedene Kohorte in unmittelbarer Nähe aufhalten.

Schulalltag außerhalb des Unterrichts: Das gilt es zu beachten

Niedersachsen legt für das Mittagessen fest, das auch dieses innerhalb von Kohorten stattfindet und die verschiedenen Gruppen zeitlich und/oder räumlich getrennt voneinander essen sollen. Bremen erklärt zudem, dass der Ganztagsbetrieb nur dann in vollem Umfang angeboten werden kann, sofern die personellen Ressourcen vorhanden sind. Das Mittagessen könne nach dem Rahmenkonzept zudem an vielen Standorten nicht mehr als Buffet angeboten werden. Das Essen sowie die Pausen sollen zeitlich gestaffelt und möglichst voneinander getrennt stattfinden.

Ein Schülerin einer sechsten Klasse wäscht sich vor Beginn des Unterrichts am ersten Schultag nach den Sommerferien an der Max-Planck-Schule in Kiel die Hände.
Die Schüler Niedersachsens und Bremens kehren Ende August aus den Sommerferien in den neuen Schulalltag zurück. © Gregor Fischer / picture alliance / dpa

Basierend auf dem jeweils aktuellen Hygiene-Rahmenkonzepts passen die Schulen ihren Corona-Hygieneplan bei Bedarf an. Unabhängig davon gelten weiterhin die grundlegenden Hygiene-Maßnahmen, wie gründliches Händewaschen für mindestens 20 Sekunden, die Husten-und Niesetikette und das Vermeiden von Kontakten in Form von Berührung, das gilt auch für das eigene Gesicht. Um das Infektionsrisiko zu verringern, insbesondere, da innerhalb der Kohorte in den Räumen keine Maske getragen werden muss, ist auf regelmäßiges Lüften zu achten. Die Bremer Bildungssenatorin erklärte dazu, dass das Lüften ein ganz wesentlicher Baustein sei. Die Vorgabe sei, mindestens einmal jede Dreiviertelstunde Stunde ein „ordentliches Stoßlüften“ durchzuführen. „Das wird auch für die Wintermonate gelten. Das müssen wir so hart formulieren“, kündigt sie an. Es sei eine der wichtigsten Strategien, um das Coronavirus einzudämmen.

Besondere Vorsicht beim Musizieren und Regelungen für den Sportunterricht

Besondere Corona-Regeln gelten für den Unterricht in Musik und Sport. Niedersachsen legt fest, dass das Singen im Chor oder vergleichbare Tätigkeiten in Räumen nicht stattfinden darf, solange keine umsetzbares Hygienekonzept vorliegt. Begründet wird dies durch das erhöhte Übertragungsrisiko in Form von vermehrte Tröpfchenfreisetzung und Aerosolbildung. Draußen und unter Beachtung des Mindestabstands kann das Chorsingen stattfinden. In Bremen ist das Singen im Freien mit Mindestabstand ebenfalls gestattet. Beim Singen in geschlossenen Räumen sollen möglichst große und hohe Räume genutzt werden. Außerdem soll alle 15 Minuten gelüftet werden. Die Größe der Gruppe sei ausgehend von den Abstandsregeln an die Größe des verfügbaren Raumes anzupassen.

Ein Schüler des Privatgymnasiums Dr. Richter öffnet die Eingangstür zum Schulgebäude, an der ein Schild mit der Aufschrift „Corona Ausbreitung minimieren. Bitte halten Sie Abstand zu Mitmenschen.“ befestigt ist.
In den Schulen in Bremen und Niedersachsen muss Abstand gehalten werden. © Arne Dedert / picture alliance / dpa

Der Sportunterricht in Niedersachsen ist so geregelt, dass er im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport in Gruppen mit maximal 30 Personen innerhalb der festgelegten Kohorten stattfindet. Es gelten zudem die allgemeinen Corona-Abstandsregeln und der Hinweis, dass die „sportliche Betätigung [...] verantwortungsvoll erfolgen" muss. Sportarten, die sehr engen Körperkontakt erfordern, bleiben weiter untersagt.  In Bremen findet der Sport ebenfalls nach dem Kohorten-Prinzip statt. Im Leitfaden für den Sportunterricht heißt es dazu, dass sich aus den Regelungen zu diesem Prinzip Hinweise für Planung und Durchführung von praktischem Sportunterricht ableiten lassen.

Bei Corona-Symptomen in der Schule sofort Ursache abklären

Sollten während der Unterrichtszeit Fieber oder andere ernsthafte Krankheitssymptome auftreten, wird die betroffene Person nach Hause geschickt oder solange isoliert, bis sie abgeholt werden kann. Dies gelte auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt, wie es im Rahmen-und Hygieneplan des Landes Niedersachsen heißt. Die Schüler oder die Erziehungsberechtigten sollten dann umgehend ärztlich die Ursache der Symptome abklären. Darauf ist zusätzlich durch die Schule hinzuweisen. Die Arztpraxis ist nicht ohne vorherige Ankündigung in selbiger aufzusuchen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen.

Grundschüler nutzen ein Tablet.
Bremen möchte Lehrern und Schülern nun nach und nach Tablets zur Verfügung stellen. © Armin Weigel / picture alliance / dpa

In beiden Bundesländern gilt außerdem, dass Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, von zu Hause lernen dürfen. Dafür muss allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. In Bremen werden zudem seit Montag Tablets an Lehrer ausgegeben, wie das Bildungsressort mitteilt. Im Anschluss sollen ab September Schüler der öffentlichen Schulen Tablets bekommen. Rund 30.000 Geräte gehen während der Corona-Krise zunächst an Kinder und Jugendliche, die in sozial schwierigen Haushalten leben. Nach und nach sollen auch die übrigen, rund 60.000 Schüler mit einem Tablet ausgestattet werden.

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