Die CDU-Fraktion im Landtag hatte zuletzt gefordert, dass auch für Kita-Kinder unter drei Jahren künftig auf freiwilliger Basis Corona-Tests bereitgestellt werden. Bisher ist das in Niedersachsen erst für Kindergartenkinder ab drei Jahren der Fall. Viele Eltern hätten jedoch den Wunsch geäußert, dass auch die jüngeren Kinder auf das Virus hin getestet werden können, hatte der CDU-Kultuspolitiker Christian Fühner am Freitag erklärt.
Die Weihnachtsferien in Niedersachsen finden regulär im Zeitraum von Donnerstag, 23. Dezember 2021, bis Freitag, 7. Januar 2022, statt. Das hat das niedersächsische Kultusministerium heute bestätigt. Der letzte Schultag ist demnach am Mittwoch, 22. Dezember 2021, Schulbeginn im neuen Jahr ist am Montag, 10. Januar 2022.
„Ebenso wie alle anderen westdeutschen Bundesländer bleiben wir bei den festgelegten Ferienzeiten. Alle Vorhaben der Familien, aber auch der Schulen, können damit wie geplant stattfinden“, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Dazu führt er weiter aus: „De facto Schulschließungen durch das Vorziehen der Ferien sind nicht angemessen, da in den Schulen tragfähige und umfassende Schutzkonzepte bestehen.“
Auch in der aktuellen Lage könne man dem Recht auf Bildung durch Präsenzunterricht verantwortungsvoll nachkommen. Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Belastungen der Familien durch den Wegfall von Präsenzunterricht könne in diesem Jahr verhindert werden, da man mit Tests und Impfungen und optimierten Lüftungskonzepten schulisch und gesamtgesellschaftlich viel besser aufgestellt sei als noch im vergangenen Winter.
Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Somit können Schülerinnen und Schüler bereits ab dem 20. Dezember 2021 zu Hause bleiben. Einen Anspruch auf Distanzlernen gibt es allerdings nicht.
Grant Hendrik Tonne: „Wir respektieren vorhandene Sorgen sowie unterschiedliche Gefühlslagen in den Familien und wir möchten alle niedersächsischen Familien mitnehmen und allen ein individuell sicher ausgestaltetes Weihnachtsfest ermöglichen. Deshalb ergänzen wir den Maßnahmenkatalog der Landesregierung für eine sichere Weihnachtszeit durch ein niedrigschwelliges Angebot, das die individuell unterschiedlichen Nöte, Sorgen und Bedürfnisse in den Familien berücksichtigt und dazu beiträgt, dass alle mit einem guten Gefühl und in Sicherheit Weihnachten feiern können. Eine ähnliche Argumentation gab es auch bei der Verbaschiedung der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen.
Familien, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kommen vom letzten Schultag bis zum Heiligabend auf eine Woche, die für Kontaktlosigkeit ihrer Kinder genutzt werden kann. Zugleich bleiben die Schulen offen: „So kommen wir allen berechtigten Interessenslagen angemessen nach“, so Tonne.
„Für die Zeit nach den Weihnachtsferien wird das zur Verfügung stehende Instrumentarium an Sicherheitsmaßnahmen einen sicheren Start in die Schulzeit gewährleisten“, erklärt dazu Kultusminister Tonne. Dazu werde nach den Weihnachtsferien der bereits bestehende Sicherheitswall erneut verstärkt.
So wird – auf den guten Erfahrungen des Schulbeginns nach den Herbstferien aufbauend – von Montag, 10. Januar 2022, an bis einschließlich Freitag, 14. Januar 20211, erneut eine „Sicherheitswoche“ eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können.
„Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel“, so Tonne. Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien am 17. Januar 2022 sind von nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern drei Selbsttests pro Woche (montags, mittwochs und freitags) verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause durchzuführen.
Als ergänzender Baustein wird weiterhin das Konzept der anlassbezogenen Intensivtestung („ABIT") verfolgt, nach dem sich bereits bei einem Verdachtsfall in einer Lerngruppe alle Mitglieder dieser Lerngruppe fünfmal täglich testen müssen –auch vollständig Geimpfte oder Genesene. Für schulisches Personal gilt weiterhin durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel.
Tonne: „Bereits mit unserer Sicherheitswoche nach den Herbstferien sind wir gut gefahren, sodass wir diese bewährte Methode auch nach dem Jahreswechsel einsetzen werden. Eine enge Test-Taktung gibt insbesondere nach der Ferienzeit, mit vielfach vermehrten Kontakten, Reisen und weniger Tests, deutlich mehr Sicherheit. So können bereits zu Hause unentdeckte Infektionen aufgespürt werden. Und es wird die Einschleppung in Schule und die Weiterverbreitung in den Familien unterbunden."
Der Kultusminister stellt klar, dass ausreichend Tests vorhanden oder bestellt seien. Rund sechs Millionen Tests hätten die Schulen aktuell noch vorrätig, vier Millionen weitere Tests seien letzte Woche geordert worden und weitere Ausschreibungen in Millionenhöhe vom für Ausschreibung, Bestellung und Distribution zuständigen Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums wurden bereits bezuschlagt.
Ab dem ersten Schultag nach den Ferien wird zudem eine qualitative Erhöhung bei den Standards zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt: Alle Personen müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung („OP-Maske") tragen, auch Kinder unter 14 Jahren.
Diese jüngeren Schülerinnen und Schüler durften bisher auch eine einfache Stoffmaske tragen. Grant Hendrik Tonne: „OP-Masken bieten einen deutlich besseren Schutz, daher stellen wir hier ab dem neuen Jahr auf eine Pflicht für diesen Mindeststandard um. Mir ist klar, dass die Eltern und Kinder sich darauf einstellen müssen, daher führen wir das mit ausreichend Vorlauf ein. Gleichwohl empfehle ich, schon jetzt mit der OP-Maske in die Schule zu kommen, um sich und andere maximal zu schützen."
Es bleibt zudem bei der umfassenden Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulgebäude, auch im Unterricht. Bei den unteren Jahrgängen wird weiterhin auf die regelmäßigen Maskenpausen geachtet.
Allerdings jubeln nicht alle über das Eingeständnis, sondern äußern auch Kritik am Aussetzen der Präsenzpflicht vor den Weihnachtsferien. Die Bildungsgewerkschaft „GEW“ bemängelt die verspätete Ferienregelung durch die Landesregierung und die erneute Mehrarbeit für die Schulbeschäftigten. „Wieder einmal kommen die Regelungen, anders als angekündigt, für die Schulen sehr spät“, sagte der kommissarische GEW-Landesvorsitzende in Niedersachsen, Holger Westphal.
Vorgezogene Weihnachtsferien wären eine Möglichkeit für den notwendigen Gesundheitsschutz für alle gewesen, die Aufhebung der Präsenzpflicht ermöglicht dies jetzt nur noch den Schülerinnen und Schülern. „Die Schulbeschäftigten gucken wieder einmal in die Röhre. Die Aufhebung der Präsenzpflicht macht den Lehrkräften zudem mehr Arbeit, da nun wieder kurzfristig für einen Teil der Klassen Distanzlernen geplant werden muss. Diese schlechteste aller Lösungen hatte der Kultusminister in Gesprächen zuvor klar ausgeschlossen“, so Westphal. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.