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Coronavirus-Regeln für Niedersachsen - die Lockerungen und Verbote im Überblick

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Die Corona-Pandemie schränkt das öffentliche Leben in Niedersachsen ein. Diese Lockerungen und Verbote sind beschlossen worden. Unser Überblick.

Update, 4. Mai: Die Corona-Regeln in Niedersachsen sollen nach dem Willen der Landesregierung weiter gelockert werden. Am Montag ist ein Fünf-Stufen-Plan in Hannover vorgestellt worden. Dieser sieht ab 11. Mai weitere Lockerungen vor. Eine entsprechende Verordnung soll es am Mittwoch nach der Bund-Länder-Schalte geben. Ein Überblick:

Gastronomie: Der Betrieb von Restaurants soll am Montag, 11. Mai. wieder anlaufen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen dann mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen können. Am 25. Mai soll es weitere Lockerungen geben. Bars, Kneipen und Diskotheken sollen dagegen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Corona-Regeln in Niedersachsen: Ferienwohnungen wieder offen

Ferienwohnung: Ebenfalls vom 11. Mai an sollen Ferienhäuser und -wohnungen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent vermietet werden können. Allerdings gilt eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen.

Hotels: Die Hotellerie in Niedersachsen kann dem Plan zufolge am 25. Mai ihr Geschäft wieder aufnehmen. Dann dürften Hotels, Pensionen und Jugendherbergen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent und weiteren Auflagen wieder öffnen.

Schulen: Die niedersächsischen Schulen sollen vom 25. Mai an für weitere Klassen öffnen, sodass noch vor den Sommerferien alle Jahrgänge wieder in die Schule zurückkehren können.

Corona in Niedersachsen: Kita-Notbetreuung wird ausgeweitet

Kitas: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten soll vom kommenden Montag an auf eine Quote von 40 Prozent ausgeweitet werden. Tageseltern, also die Kindertagespflege, sollen von dann an in den regulären Betrieb zurückkehren.

Handel: Der Einzelhandel in Niedersachsen soll vom kommenden Montag an ohne Beschränkung der Verkaufsflächen, aber nach wie vor mit Auflagen, wieder öffnen dürfen. Die Maskenpflicht etwa bleibt.

Corona-Regeln in Niedersachsen: Freibäder noch im Mai offen?

Freibäder: Freibäder dürfen vom 25. Mai an unter Auflagen öffnen. Schwimmbäder sollen in der noch nicht terminierten vierten Stufe, die frühestens Mitte Juni greift, mit Einschränkungen öffnen können.

Freizeitparks: Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an öffnen, Indoor-Anlagen bleiben weiter geschlossen.

Ostfriesische Inseln: Für die Inseln gelten in Bezug auf Tourismus und alle anderen Bereichen dieselben Regeln wie für den Rest Niedersachsens und keine Sonderregeln mehr. (dpa)

Corona-Regeln in Niedersachsen: Zoos öffnen, Gottesdienste wieder erlaubt

Update, 30. April: Nach der Bund-Länder-Schalte hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) über weitere Beschlüsse informiert. Demnach sind ab 6. Mai Gottesdienste in Niedersachsen wieder zugelassen. Das Veranstaltungsverbot in Niedersachsen ist konkreter formuliert worden, bis Ende August sind sowohl Schützenfeste als auch Jahrmärkte verboten. Niedersachsen wolle eine eigene Regelung für kontaktlosen Sport an der frischen Luft treffen, zum Beispiel für Tennis. Außerdem will das Land Regelungen zu Zweitwohnungen erlassen. Zoos, Tierparks, Museen und Gedenkstätten sollen in Niedersachsen bald wieder öffnen.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben vorerst bestehen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin bestätigte. Frühestens in der Bund-Länder-Schalte am 6. Mai werde es dazu Neuigkeiten geben. In Niedersachsen dürfen sich maximal zwei Personen treffen, die nicht in einem Haushalt zusammen leben.

Update, 23. April: Seit dem 20. April dürfen viele Geschäfte in Niedersachsen wieder öffnen. Damit die Infektionen mit dem Coronavirus nicht wieder ansteigen, führt das Land Niedersachsen ab 27. April eine Maskenpflicht ein. Alltagsmasken müssen im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften getragen werden. Sozialministerin Carola Reimann (SPD) geht davon aus, dass die Maskenpflicht wochenlang andauern wird.

Coronavirus in Niedersachsen: Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Erstmeldung, 16. April: Nachdem das Land Niedersachsen die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie über die Ostertage vorsichtig gelockert hatte, erfolgte am 15. April ein gemeinsamer Beschluss der Bundesregierung mit den 16 Bundesländern zur schrittweisen Lockerung der Corona-Maßnahmen in Niedersachsen. Die konkreten Regelungen für Niedersachsen sind am 17. April veröffentlicht worden und gelten zumeist bis zum 6. Mai. Einige Regelungen sind neu, andere, wie die Kontaktsperre, bleiben bestehen.

Corona-Krise in Niedersachsen: Die neuen Regeln

Das Tragen von sogenannten Alltagsmasken wird von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf dringend empfohlen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) betonte aber, dass es keine Maskenpflicht geben wird.

Die schrittweise Öffnung der Schulen in Niedersachsen soll am 27. April mit den Abschlussklassen beginnen. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10 und 13, die das Abitur oder ihre Haupt- oder Realschulabschlüsse machen. Vom 4. Mai an soll dann der reguläre Schulbetrieb schrittweise nach Klassenstufen gestaffelt beginnen. Nach den Abschlussklassen sollen die Schüler der nächst höheren Jahrgangsstufen schrittweise in die Schulen zurückkehren. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) möchte Klassen zum Schutz vor Corona aber halbieren. Die Notbetreuung in den Kitas soll fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet werden. An Hochschulen sollen Labore, Bibliotheken und Archive wieder öffnen.

Auf Basis der bundesweiten Vereinbarungen öffnen ab 20. April auch in Niedersachsen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Unabhängig von der Ladenfläche öffnen auch Buch-, Fahrrad- und Kraftfahrzeughändler. Bibliotheken öffnen ebenfalls wieder. Voraussetzung für diese Lockerung ist, dass ausreichende Hygienemaßnahmen getroffen werden und der Zutritt zu den Läden reguliert werden kann. Je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde im Laden sein.

Coronavirus - Friseure dürfen wieder öffnen
Die Corona-Regeln in Niedersachsen werden schrittweise gelockert. Seit 4. Mai dürfen Friseure wieder öffnen. © Ole Spata/dpa

Friseure in Niedersachsen können ab dem 4. Mai wieder öffnen, wenn bestimmte Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden. Zudem sollen die Mitarbeiter persönliche Schutzausrüstungen tragen.

Großveranstaltungen sind noch bis mindestens zum 31. August 2020 verboten. Dies gilt zum Beispiel auch für Fußballspiele und Musikfestivals. Das Deichbrand-Festival und das Hurricane-Festival wurden bereits abgesagt. Die Landesregierung von Niedersachsen hat Großveranstaltungen ab einer Größe von 1000 Besuchern und mehr definiert.

Um die soziale Isolation für Menschen in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen zu umgehen, sind Ausnahmen vom generellen Besuchsverbot möglich. Hierfür bedarf es spezieller Hygienekonzepte, die von örtlichen Behörden genehmigt werden müssen. Das Besuchsverbot für Krankenhäuser bleibt bestehen.

Corona-Krise in Niedersachsen: Diese Regeln bleiben bestehen 

Die geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestens 3. Mai bestehen. „Das bedeutet: Aufenthalt im Freien nur mit einer weiteren, nicht im eigenen Haushalt lebenden Person und strenge Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern. Auch im Privaten bleibt es bei einer Begrenzung auf eine sehr kleine Zahl gleichbleibender Kontakte. Das ist nötig, weil die Infektionsgeschwindigkeit bei einer Zunahme der Kontakte sehr schnell wieder steigen kann“, so Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.

Hurricane Festival 2019
In Niedersachsen sind aufgrund der Corona-Pandemie Großveranstaltungen abgesagt worden. Auch das Hurricane-Festival kann nun nicht stattfinden. © Hauke-Christian Dittrich/dpa (Archiv)

Joggen und Radfahren in der Natur sind unter Einhaltung der aktuellen Abstandsregeln weiterhin für alle Bürger erlaubt. Gleiches gilt für sportliche Aktivitäten in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Garten.

Ehe- und Lebenspartnern war und ist es nicht verboten, sich in der Corona-Krise in Niedersachsen zu besuchen, sofern sie nicht ohnehin einen gemeinsamen Haushalt teilen. Dasselbe gilt für alle anderen partnerschaftlichen Verbindungen, die aus zwei Personen bestehen.

Supermärkte, Abhol-und Lieferdienste, Baumärkte und Wochenmärkte sowie Blumenläden bleiben weiterhin geöffnet. Gleiches gilt für Apotheken, Drogerien und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs

In Niedersachsen und Bremen sind Tagesausflüge unter Beachtung der Kontaktauflagen, wie der Zwei-Personen-Regel, grundsätzlich erlaubt. Aber: Es empfiehlt sich vor der Fahrt, bei Landkreisen und Kommunen nachzufragen, oder im Internet nachzulesen, welche Bestimmungen vor Ort gelten. Die landesweiten Regeln dürfen von Kreisen und Städten nicht gelockert, aber verschärft werden, berichtet kreiszeitung.de*.

Corona in Niedersachsen: Dies bleibt weiter verboten

Partys in einer Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück bleiben weiterhin ausdrücklich verboten. 

Hotels, Pensionen und andere private wie auch gewerbliche Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (zum Beispiel AirBnB) bleiben für den Tourismus geschlossen. Für den Geschäftsbetrieb sollen neue Abstandsregelungen für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und – hinweise erlassen werden. Auch Besitzer von Zweitwohnungen dürfen diese nach wie vor nicht zu touristischen Zwecken aufsuchen. Dafür soll aber bald eine Regelung erlassen werden.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben vorerst weiterhin untersagt. Es werde an einer schnellen Lösung zur Ausübung der Religionsfreiheit gearbeitet, versichert die Bundesregierung. Gottesdienste sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt.

Restaurants, Bars und Kneipen bleiben weiterhin geschlossen

Grenzkontrollen werden bis mindestens bis zum 4. Mai durchgeführt. Die Grenzkontrollen zwischen Niedersachsen und den Niederlanden wurden bereits zu Ostern verstärkt. Wer nicht beruflich in die Niederlande muss, sollte daher auf eine Reise verzichten. 

Der Tourismus auf den ostfriesischen Inseln sowie an den Stränden in Niedersachsen bleibt weiterhin untersagt. Nur Menschen mit Erstwohnsitz am jeweiligen Ort ist der Zutritt zu Strand- beziehungsweise Inselgebieten erlaubt.

Von Thomas Ferstl und Jan Wiewelhove.

*kreiszeitung.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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