Corona-Regeln beim Friseur: Das gilt mit 2G bei körpernahen Dienstleistungen

Der Gipfel bringt schärfere Covid-19-Maßnahmen und die 2G-Regel. Braucht man beim Friseur und anderen körpernahen Dienstleistungen einen Corona-Schnelltest?
Bremen/Hamburg/Hannover – Die Corona-Infektionszahlen steigen bundesweit an*, die Bundesregierung reagiert mit einer Verschärfung der Corona-Maßnahmen. In Niedersachsen kommt eine neue Corona-Verordnung* und die 3G-Regel im Bus- und Bahnverkehr*. Laut dem offiziellen Beschlusspapier greift die 2G-Regel* ab einer Hospitalisierungsrate von über 3,0 für Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen sowie für die Gastronomie, Beherbergungen und körpernahe Dienstleistungen. Dies hat Konsequenzen für Friseure, Kosmetiker und Tätowierer.
Behörde: | Robert Koch-Institut |
Hauptsitz: | Berlin |
Gründung: | 1. Juli 1891 |
Staatliche Ebene: | Bund |
Stellung: | selbstständige Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde: | Bundesministerium für Gesundheit |
Behördenleitung: | Präsident: Lothar H. Wieler; Vizepräsident: Lars Schaade |
Haushaltsvolumen: | 108 Millionen Euro (Haushaltsjahr 2020) |
2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen: Friseur-Besuch nur für vollständig Geimpfte oder Genesene möglich
Denn Angebote wie Friseur-Besuche können fortan nur noch von vollständig Geimpften oder Genesenen in Anspruch genommen werden. Dies sei nötig, „um die Infektionsdynamik zu brechen“, heißt es im aktuellen Beschlusspapier von Bund und Ländern* von Donnerstag, 18. November 2021.
Zusätzlich soll aber auch das regionale Infektionsgeschehen mit einbezogen werden. „Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden“, heißt es in diesem Kontext von offizieller Seite. Generell soll die Umsetzung sowie die Einhaltung der Corona-Maßnahmen – nicht zuletzt auf Besuche beim Friseur bezogen – konsequent kontrolliert werden.
Wie diese Kontrollen erfolgen sollen? „Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern“.
Schwellenwert der Hospitalisierungsrate entscheidend: Wann wird 2G zur 2G-Plus-Regel und ein kostenloser Corona-Schnelltest notwendig ist
Grundsätzlich neu ist, dass bei einem Überschreiten des Schwellenwerts sechs im Rahmen der Hospitalisierungsrate die 2G-Plus-Regel* gilt. Heißt auch in Bezug auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest: Die „Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen“ werden „auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig“ gemacht.
Doch gilt auch hier, dass die Regelung schon dann wieder nichtig ist, wenn der entscheidende Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Es wird jedoch auch nicht flächendeckend, also in jedem der 16. Bundesländer, auf die 2G-Regel gesetzt. Am Ende des Tages kann die jeweilige Landesregierung immer noch selbst darüber entscheiden, welches Modell praktiziert wird – und damit auch bei einem Besuch im Friseur-Salon gilt. Nichtsdestotrotz erwarten Friseure erneut schwere Einschnitte, die zu Schwarzarbeit* führen könnten. 2G+ könnte sich so bei den Friseuren als echter Hemmschuh* erweisen.
2G in Bremen, Hamburg und Niedersachsen: Friseure müssen sich an strikte Corona-Regeln halten
In Hamburg gilt in dieser Hinsicht als Vorreiter und hat sich als erstes Bundesland für ein 2G-Optionsmodell entschieden. Mittlerweile ist es jedoch nicht beim optionalen geblieben und 2G gilt in Hamburg verpflichtend*. Ähnlich verhält es sich mit Bremen* und Niedersachsen, wo strikt auf die steigenden Infektionszahlen reagiert wird.
Nach wie vor bedarf es für die Erbringung von Handwerksleistungen sowie körpernahen Dienstleistungen Hygienemaßnahmen wie ein klares Hygienekonzept, die Maskenpflicht sowie Querlüftung. Dies gilt insbesondere für Betriebe und Geschäfte, in denen der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Hierüber gibt beispielsweise die Handwerkskammer Bremen Auskunft.
2G beim Friseur: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst plädiert für flächendeckende Regelung
Ab Mitte Dezember 2020 kam es deutschlandweit zum Lockdown, infolgedessen auch Friseure schließen mussten. Seit dem Frühjahr kann eine ganze Zunft jedoch wieder ihrer Arbeit nachgehen. Nach Vorstellungen von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst bleibt es auch dabei. Jedoch will er für sein Bundesland flächendeckend die 2G-Regel einführen. Dies würde demzufolge auch die Friseure betreffen.
Indes wird auch über eine mögliche 2G-Regel in Supermärkten wie Aldi, Edeka, Lidl und Rewe* diskutiert und über schärfere Änderungen der Corona-Regeln im Supermarkt ab Dezember in der Öffentlichkeit spekuliert. Die Vertreter der Supermarktketten haben sich hierzu bereits geäußert* – und sind mit ihrer Meinung tatsächlich d‘accord. * kreiszeitung.de, 24hamburg.de und fr.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.