Corona-Regeln im Supermarkt: Was im Dezember bei Aldi, Lidl, Edeka und Rewe gilt
Bundesweit wird 2G im Einzelhandel verhängt – kommt die 2G-Regel auch für Aldi, Lidl oder Edeka? Das ändert sich mit 2G bei den Corona-Regeln im Supermarkt.
Update vom 2. Dezember, 19:11 Uhr: Die Entscheidung ist unter Dach und Fach ... und offiziell! Der Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern hat sich für 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland entschieden. Von der 2G-Regelung sind allerdings Geschäfte des täglichen Bedarfs, also sogenannte Grundversorger, nicht betroffen. Während ein Kaufhaus-Gigant bereits gegen 2G im Einzelhandel geklagt hat, müssen die Rahmenbedingungen sowie eine genaue Definition dieser Läden noch endgültig von der Politik bestimmt werden. Auf der anderen Seite ist allerdings bereits sicher, dass die 2G-Regel nicht zu den Corona-Regeln im Supermarkt gehört, von den Aldi, Lidl, Edeka, Rewe oder Kaufland betroffen sind. Auch, wenn die Forderungen und Rufe nach 2G im Supermarkt immer lauter werden.
Erstmeldung vom 25. November, 14:08 Uhr: Berlin – Die Warnung von Virologe Christian Drosten kam frühzeitig: Denn Deutschland befindet sich längst im Kampf gegen die vierte Corona-Welle*. Das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet fast täglich steigende Infektionszahlen sowie eine enorm hohe Sieben-Tage-Inzidenz*. Flächendeckend setzen viele Bundesländer auf die 2G oder zumindest 3G – auch ein probates Mittel für Supermärkte*? kreiszeitung.de zeigt, auf welche Corona-Regeln im Supermarkt wie Edeka oder Discountern wie Aldi und Lidl es sich beim Einkauf im Dezember einzustellen gilt.
Spitzenzervand des deutschen Einzelhandels: | Handelsverband Deutschland |
Präsident: | Josef Sanktjohanser |
Sitz: | Berlin |
Rechtsform: | e.V. |
Gründung: | März 1919 |
Zweck: | Wirtschaftsverband |
Corona-Regeln im Supermarkt im Dezember: Gilt 2G bei Aldi, Lidl und Edeka sowie Rewe würden Maskenpflicht und Mindestabstand wegfallen
Seit Ende April 2020 gilt die bundesweite Maskenpflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske in Bussen, Bahnen und in Supermärkten. Zudem muss auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden. Daran wird sich auch im Dezember 2021 nichts ändern. Sollten einzelne Filialen auf die 2G-Regel* setzen, nach der nur vollständig Geimpfte oder Genesene Einlass erhalten, würden eben diese Corona-Regeln wie Maskenpflicht und Mindestabstand bei Lidl, Aldi, Edeka oder Rewe wegfallen.
Dies kann autonom von den jeweiligen Betreibern entschieden werden. Diese Möglichkeit haben Standbesitzer und -betreiber auf den Weihnachtsmärkten allerdings nicht. Diese müssen sich an die Corona-Regeln auf dem Weihnachtsmarkt halten, wenn vor Ort 3G oder gar 2G* gilt.

Doch in welchen Bundesländern wird im Kontext von Supermärkten überhaupt auf die 2G-Regel gesetzt? In Sachsen erhalten beispielsweise nur Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel – jedoch mit der Ausnahme, dass in Supermärkten im östlichen Bundesland auch weiterhin Ungeimpfte einkaufen können.
2G-Regel in Supermärkten nur noch in Hessen und Niedersachsen möglich – doch Umsetzung erweist sich bei Aldi, Lidl oder Edeka als äußerst schwierig
Generell sind es nur noch zwei der 16 Bundesländer, in denen die Corona-Regeln in Supermärkten wie bei Aldi, Lidl oder Edeka zumindest im Bereich des Möglichen liegt. Diese sind Hessen und Niedersachsen, das seinen Pandemie-Kurs mit der seit 24. November geltenden, neuen Corona-Verordnung* verschärft hat. Ob die 2G-Regel im Supermarkt aber tatsächlich umgesetzt wird, obliegt letztendlich der jeweiligen Kette.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt ausdrücklich, dass die 2G-Regel in Supermärkten nur eine Option bleibt. Die Freiwilligkeit sei enorm wichtig, betonte HDE-Geschäftsführer Stefan Genth gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Die Umsetzung sei allein deswegen schwierig, weil viele Geschäfte vor allem zur Weihnachtszeit mit einer hohen Kundenfrequenz rechnen – und ihnen letztendlich auch enorme Umsatzeinbußen drohen würden.
„Zugang zu Grundnahrungsmitteln muss allen Menschen offenstehen“: Karl Lauterbach (SPD) mit klarer Meinung zu 2G als Corona-Regel im Supermarkt
Auch SPD-Gesundheitsökonom Karl Lauterbach, der sich noch Hoffnungen auf das Amt des Gesundheitsministers macht*, spricht sich gegen eine 2G-Regelung in den Supermärkten aus. „Der Zugang zu Grundnahrungsmitteln und anderen Produkten zur Grundversorgung muss allen Menschen offenstehen, auch Ungeimpften“, heißt es vom Sozialdemokraten gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Als Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt, sind wir von der 2G-Regelung nicht betroffen. Wir werden diese weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.
In dieselbe Kerbe schlagen große Supermarktketten wie Aldi und Edeka, die nicht ihrem „Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen“ wollen – und dementsprechend eine 2G-Regel in ihren Filialen kategorisch ausschließen. Doch könnte in diese Diskussion rund um Corona-Regeln im Supermarkt zeitnah neue Bewegung kommen.
Denn mittlerweile wurde die 3G-Regel am Arbeitsplatz etabliert, wodurch Ungeimpfte einen negativen Corona-Test vorlegen müssen*. Wird dieser Nachweis jedoch nicht erbracht, legt das neue Infektionsschutzgesetz* fest, dass die Arbeit nicht verrichtet werden kann. Für Angestellte im Supermarkt kommt eine Homeoffice-Option aus praktikablen Gründen natürlich nicht infrage.
Supermärkte wie Aldi, Lidl oder Edeka gewähren trotz 2G im Einzelhandel als Grundversorger ihren Kunden für den Einkauf uneingeschränkt Einlass – Einschränkungen aufgrund der 2G-Regel und weiteren verschärften Corona-Regeln in Baumärkten, Möbelhäusern oder in Geschäften des Einzellhandels möglich
Es sind Supermärkte wie Aldi Süd, Aldi Nord, Rewe, Edeka, Hit, Real, Kaufland oder gar der Kiosk um die Ecke, die als Grundversorger gelten. Baumärkte, Möbelhäuser oder in Geschäften des Einzellhandels. Bei großen Ketten wie Ikea, H&M oder Obi, die mit ihrem Sortiment nicht als Grundversorger gezählt werden, könnte der Zugang bei 2G im Einzelhandel gegebenenfalls beschränkt werden.
Jedoch auch nur dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen worden sind. Gilt in den entsprechenden Bundesländern die 2G-Regel, wie sie beispielsweise in Hamburg praktiziert wird*, müssen bei Modehändlern, Schuhgeschäften, Büchereien oder auch kleinen Boutiquen am Eingang zusätzlich zum Impfausweis oder Genesenennachweis auch Ausweisdokumente vorgelegt werden.
3G bei Aldi und Kaufland: Mitarbeiter müssen Kriterien erfüllen und nachweisen – für Kunden gilt das nicht
Auf Anfrage von merkur.de hatte sich Aldi Süd wie folgt geäußert: „Gemäß der voraussichtlich ab dem 24.11. bundesweit geltenden Regelung dürfen Arbeitnehmer die Arbeitsstätte nur mit gültigem 3G-Nachweis betreten oder es muss unmittelbar nach dem Betreten ein beaufsichtigter Selbsttest absolviert werden“. Aldi Nord wiederum hatte verlauten lassen, dass sich die Supermarktkette an den „gesetzlichen Vorgaben“ orientiere und diese „nach und nach“ umsetzen wolle.
Auch die Supermarktkette Kaufland hat sich zur 3G-Regelung* in Supermärkten geäußert. „Aufgrund der aktuellen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ist der Zutritt zur Arbeitsstätte ausschließlich Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt“, heißt es von einer Sprecherin gegenüber fr.de. Im Gegensatz zu Kaufland-Kunden, müssen Mitarbeiter der Supermarktkette also einen 3G-Nachweis erbringen.
2G im Supermarkt: Sollte diese Corona-Regel gelten, könnte sie vor Gericht wohl erfolgreich angefochten werden
Derweil berichtet das ZDF, dass Kläger vor Gericht eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit hätten, wenn sie gegen eine 2G-Regel in Supermärkten vorgehen würden. Ein theoretisches Szenario, zu dem sich auch Erick Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP im Landtag von Baden-Württemberg, äußert.
Eine Zutrittsbeschränkung für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger für den Einzelhandel ist eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung und würde diese von der Grundversorgung ausschließen
Und auch Parteikollege Wolfgang Kubicki, der zuletzt Markus Söder (CSU) und Weltärztechef Ulrich Montgomery diffamiert hatte*, vertritt eine klare Meinung. Für FDP-Urgestein Kubicki habe eine 2G-Regel in Supermärkten „nichts mehr mit einer sinnvollen Pandemiebekämpfung zu tun“*. Dies sagte Kubicki gegenüber der „Bild“. * kreiszeitung.de, fr.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
* ++ Transparenzhinweis: Dieser Text wurde am 4. Dezember 2021 um 11:35 Uhr aktualisiert. ++