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Quarantäne: So verhalte ich mich nach dem Corona-Erstkontakt in der Warn-App

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Von: Yannick Hanke

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Ein Mann im Hemd lehnt seinen Kopf gegen eine Fensterscheibe. Neben ihm ist das Landeswappen von Niedersachsen platziert.
Wer sich mit Corona infiziert oder als enge Kontaktperson eines Infizierten gilt, muss sich in Quarantäne begeben. In Niedersachsen ist das genaue Vorgehen samt Verhalten durch die Absonderungsverordnung festgehalten. (kreiszeitung.de-Montage) © Fabian Steffens/imago/Artmann Witte/imago

Wer sich mit Corona infiziert hat oder Kontaktperson ist, muss sich in Quarantäne, Isolation oder Absonderung begeben. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Hannover – Seit Beginn der Corona-Pandemie wird immer wieder dazu aufgerufen, soziale Kontakte zu reduzieren. Denn auf diesem Wege kann die Übertragung vom Coronavirus gering gehalten werden. In dieser Hinsicht setzt nicht zuletzt die Politik auf Freiwilligkeit und Solidarität der Bundesbürger – auf die Corona-Verordnung. Verpflichtend ist dies hingegen bei einer Corona-Infektion oder wenn die Warn-App anschlägt und der Erstkontakt zu Betroffenen nachgewiesen wird. Dann greifen Quarantäne oder Absonderung.

Deutsches Land:Niedersachsen
Fläche:47.614 km²
Bevölkerung:7,982 Millionen (2019)
Hauptstadt:Hannover

Quarantäne nach Corona-Infektion: Gesundheitsamt legt Zeitraum und genaue Verhaltensregeln nach Aufest

Bei der Bestätigung einer Corona-Infektion, aber auch schon beim Verdacht, wenn die Warn-App anschlägt, können die zuständigen Behörden betroffenen Bürgern Quarantäne-Maßnahmen auferlegen. Für diesen Zeitraum darf ein konkret benannter Ort nicht mehr verlassen werden. Die Anordnung der sogenannten häuslichen Quarantäne erfolgt letztendlich durch das örtliche Gesundheitsamt und begründet sich durch das Infektionsschutzgesetz. Darüber informiert das Land Niedersachsen auf seiner Homepage.

Nach Covid-19-Infektion oder Erstkontakt: Häusliche Quarantäne dauert aufgrund der Corona-Inkubationszeit 14 Tage

Bei einer Covid-19-Infektion dauert die häusliche Quarantäne für gewöhnlich 14 Tage. Dieser Zeitraum ergibt sich aus der bislang festgestellten Inkubationszeit, also der maximalen Dauer von der eigentlichen Ansteckung bis zum Auftreten von ersten Krankheitssymptomen. Für enge Kontaktpersonen, die keine Symptome zeigen, endet die Quarantäne regulär nach zwei Wochen.

Für Corona-Infizierte, die eine Labortestbestätigung vorliegen haben, ist wiederum eine Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Doch wird der Zeitraum für die Quarantäne vom jeweiligen Gesundheitsamt stets pro Einzelfall festgelegt.

Empfehlungen für die häusliche Quarantäne: Abstand halten, gut lüften und das Haus nicht verlassen

Wenn sich eine Person in Quarantäne befindet, steht sie für diesen Zeitraum mit dem anordnenden Gesundheitsamt in Kontakt. Egal, wie sich der Gesundheitszustand gestaltet – die konkreten Maßnahmen werden dabei immer vom Gesundheitsamt festgelegt. Dies gilt auch unabhängig von jeglicher Corona-Warnstufe.

Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes im Falle einer Quarantäne gehören folgende Punkte: zu Hause bleiben, Abstand von Dritten halten, regelmäßig die Hände waschen sowie die Wohn- und Schlafräume gut zu belüften. Zudem sollten Haushaltsgegenstände wie Geschirr oder Wäsche nicht mit Dritten geteilt werden, ohne diese vorher zu waschen.

Wenn möglich, sollte zudem ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Zudem empfiehlt es sich, Hygieneartikel nicht zu teilen und die Wäsche sowohl regelmäßig als auch gründlich zu waschen. Der Besuch bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie beispielsweise Friseure trotz 2G oder 2G plus anbieten, scheidet sowieso aus.

Niedersachsen mit klaren Regularien bei Corona-bedingter Quarantäne: Darf ich im Supermarkt einkaufen oder ins Fitnessstudio gehen? Und wie verhält es sich mit Lieferdiensten?

Denn: Wird eine häusliche Quarantäne angeordnet, „ist der Verbleib zu Hause zwingend geboten“. Selbst Einkäufe im Supermarkt und kurze Aktivitäten an Orten, wo sich auch andere Menschen aufhalten, wie im Fitnessstudio sind zu unterlassen. Das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass all diese Auflagen verpflichtend sind und eine „Zuwiderhandlung strafrechtliche Relevanz hat“.

Sollten Bring- oder Lieferdienste, beispielsweise für Essen oder fürs Einkaufen, in Anspruch genommen werden, sollten diese Dienste ihre Lieferungen vor der Haustür abstellen. Der persönliche Kontakt ist nämlich tunlichst zu vermeiden. Das gilt aber auch, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn Personen in der Quarantäne hinsichtlich der Versorgung unterstützen. In gewisser Weise kann in dieser Hinsicht sogar von einem „Minijob“ gesprochen werden.

Absonderungsverordnung in Niedersachsen: Wann läuft die von der Absonderungsverordnung geregelte Quarantäne aus – ab wann kann ich mich mit PCR-Test und Schnelltest freitesten?

Die exakten Verhaltensregeln werden rechtsverbindlich durch die Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums festgelegt. Diese Verordnung schafft zudem einen einheitlichen Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen. Ein wilder Ritt nach eigenem Corona-Gusto ist somit nicht möglich – wie auch durch die 2G-plus-Regel beim Pferdesport in Niedersachsen*.

Die Absonderungsverordnung legt verbindlich fest, „dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können“. Nach einer Dauer von zehn Tagen läuft die Quarantäne wiederum bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Festes Quarantäne-Regelwerk in Niedersachsen: Bei positivem Corona-Test muss sich abgesondert werden – Kinder und Jugendliche können mit negativem Antigen-Schnelltest Quarantäne nach fünd Tagen beenden

Auch für Kinder, Jugendliche und Schüler, die hinsichtlich Kitas und Lehranstalten einiges beachten müssen, gelten Sonderregeln. Diese Personengruppen können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigen-Schnelltest beenden. Dieser muss jedoch unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt werden.

Die besagte Absonderungsverordnung regelt zudem rechtsverbindlich, dass Personen mit einem positiven Ergebnis eines Selbsttests dazu verpflichtet sind, sich zunächst in Absonderung zu begeben. Zudem muss das Testergebnis an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. Des Weiteren muss unverzüglich ein PCR-Test zur Abklärung vorgenommen werden lassen.

Quarantäne für Corona-Infizierte: Covid-Neuinfektionen müssen Kontaktliste anlegen

Die Verordnung legt auch fest, dass infizierte Personen verpflichtend eine Kontaktliste anlegen, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss. Eine Anweisung, mit der die Kontaktnachverfolgung beschleunigt werden soll. Zudem dient es dem Zwecke, die niedersächsischen Gesundheitsämter vor dem Hintergrund gestiegener Corona-Infektionszahlen zu entlasten.

Was bedeutet Quarantäne? Was heißt Isolation? Was meint Absonderung?

Grundsätzlich meint Quarantäne, dass sich Personen für die jeweils geltende Dauer der Absonderungspflicht ohne direkte Kontakte zu anderen Menschen zu Hause isolieren müssen. In dieser Zeit darf das Haus nicht mehr verlassen werden – der Empfang von Besuch ist ebenfalls untersagt.

Was meint Absonderung?

Hierbei handelt es sich um den allgemeingültigen Oberbegriff für Termini wie „Quarantäne“ oder „Isolation“. Es bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten.

Gibt es Ausnahmen bei Corona-Auflagen wie Quarantäne? Arztbesuche, medizinische Notfälle oder Versorgung von Tieren

Ausnahmen von diesen Corona-Auflagen wie der Quarantäne greifen bei medizinischen Notfällen, notwendigen Arztbesuchen sowie bei der Versorgung von Tieren. Zudem darf das Haus verlassen werden, um einen PCR- oder Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen, damit die Absonderungszeit verkürzt werden kann. In Einzelfällen kann das jeweils zuständige Gesundheitsamt die Absonderung zudem per Anordnung unterbrechen.

Für enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten besteht keine Pflicht zur Quarantäne – doch Omikron-Variante stellt Ausnahme dar

Ist eine Person mit dem Coronavirus infiziert, greift die Verpflichtung zur Absonderung in den eigenen vier Wänden. Es gilt also die häusliche Quarantäne. Ein Fall, der ausschließlich dann eintritt, wenn ein PCR-Test bei einer Person durchgeführt wurde und dieser ein positives Ergebnis aufweist.

Die Verpflichtung greift aber auch, wenn der begründete Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Ein Szenario, das eintritt, wenn ein Antigenschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich dabei um einen Schnelltest oder einen Test unter Aufsicht handelt. Ebenso muss sich in Quarantäne begeben werden, wenn jemand mit einer Person zusammenlebt, die positiv getestet wurde.

Und wie verhält es sich mit engen Kontaktpersonen einer infizierten Person? Diese können vom jeweiligen Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Ist eine Person aber vollständig geimpft oder genesen und weist keine Symptome auf, besteht keine Pflicht zur Absonderung. Ausnahme von der Ausnahme: wenn Kontakt zu einer Person bestand, die sich mit der Omikron-Variante infiziert hat.

Was sind enge Kontaktpersonen? Gesundheitsamt muss im Infektionsfall individuell über Verlassen der Quarantäne bei Corona-Symptomen nach 14 Tagen entscheiden

Bis hierhin ist oft die Rede von engen Kontaktpersonen gewesen. Doch was ist hiermit eigentlich gemeint? Die Feststellung, wer im Infektionsfall als enge Kontaktperson gilt, ist immer vom Einzelfall abhängig und wird vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt festgestellt. Dabei orientieren sich die Gesundheitsämter an den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI).

Kommt es zur Absonderung, sollte sich an die bereits genannten Hygienemaßnahmen gehalten werden. Personen, die nachweislich mit Corona infiziert waren und Symptome hatten, können die Quarantäne 14 Tage nach den ersten Symptomen wieder verlassen. Vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt liegen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vor.

Wer kommt bei einem durch Quarantäne ausgelösten Verdienstsaustall auf? Infektionsschutzgesetz regelt offene Frage

Bleibt die Frage zu klären, ob Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden, eine Entschädigung bei einem möglichen Verdienstausfall erhalten. In Niedersachsen ist dieser Fall gesetzlich geregelt. Der zuständige Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt entschädigt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Die Quarantäne muss jedoch zuvor durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Kein Anspruch besteht hingegen bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder vorübergehender Verhinderung. Ähnlich verhält es sich auch für Ungeimpfte durch die bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz. Übrigens: Auch die Stadt Hamburg hat für eine Corona-bedingte Quarantäne respektive Isolierung alles genauestens geregelt*.

Während Quarantäne nach dem Erstkontakt sowohl für Geimpfte als auch Ungeimpte wohl auch in Zukunft die gängige Praxis bleiben wird, vor allem vor dem Hintergrund, dass Omikron zunehmend in Deutschland um sich greift und der RKI-Experte Christian Drosten eingängig vor der Ausbreitung Corona-Mutante Omikron warnt. Dennoch werden vor allem viele Ungeimpfte die Entwicklung rund um die Corona-Totimpfstoffe wie Novavax ganz genau im Auge behalten, auch wenn der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit seiner Aussage zum Corona-Totimpfstoff viele Menschen jüngst verblüffte. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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