Corona-Krise: RKI fordert Absage von Großveranstaltungen
Die Corona-Infektionszahlen steigen schier unaufhaltsam an. Wie kann dem entgegengewirkt werden? Das Robert Koch-Institut plädiert für Absage von Großveranstaltungen.
Berlin – Medizinische Schutzmaske tragen, Mindestabstand einhalten, Kontakte reduzieren – die Corona-Maßnahmen sind hinlänglich bekannt. Dennoch ruft das Robert Koch-Institut (RKI) vor allem Ungeimpfte dazu auf, verstärkt auf die Regeln zur Pandemie-Bekämpfung zu achten – und spricht klare Forderungen hinsichtlich geplanten Großveranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte aus.
Behörde: | Robert Koch-Institut |
Hauptsitz: | Berlin |
Gründung: | 1. Juli 1891 |
Staatliche Ebene: | Bund |
Stellung: | selbstständige Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde: | Bundesministerium für Gesundheit |
Behördenleitung: | Präsident: Lothar H. Wieler; Vizepräsident: Lars Schaade |
Bedienstete: | 1100, davon rund 450 Wissenschaftler, einschließlich Doktoranden und Trainees |
Robert Koch-Institut (RKI) will Rückkehr zu massiven Einschränkungen in Deutschland – „größere Veranstaltungen möglichst absagen“
Wie die dpa berichtet, plädiert das RKI angesichts der Wucht einer vierten Corona-Welle* für die Rückkehr zu massiven Einschränkungen in Deutschland. Die Behörde aus Berlin rät dazu, „größere Veranstaltungen möglichst abzusagen oder zu meiden, aber auch alle anderen nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren“.
Am Donnerstag, 18. November 2021, wollen Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über den weiteren Corona-Kurs für die nächsten Monate beraten. Die Kommunen hatten bereits nach einer einheitlichen Strategie verlangt. Nach Ansicht von Gerd Landsberg, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), sei „eine verbindliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern notwendig, wie wir mit der aktuellen Corona-Lage durch den Winter kommen“.

Das sagte Landsberg gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Für ihn gehöre auch eine konkrete, nachvollziehbare Strategie für die erforderlichen Boosterimpfungen dazu. „Nach Möglichkeit sollten bis Weihnachten 20 Millionen Menschen diese Impfung erhalten haben“, merkt Landsberg an.
Sieben-Tage-Inzidenz mit neuem Höchstwert – den fünften Tag in Folge
Mit dieser Auffrischungsimpfung soll die Immunisierung gegen das Coronavirus verstärkt werden. Doch spricht die Ständige Impfkommission (Stiko) noch keine generelle Empfehlung aus, die uneingeschränkt für alle Alters- und Personengruppen gilt. Angesichs stetig steigender Corona-Zahlen erscheint dieser Schritt aber als zwingend notwendig.
Am Freitag, 12. November, muss das RKI vermelden, dass die Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Tag in Folge einen neuen Höchstwert erreicht hat. Der konkrete Wert beläuft sich auf 263,7. Zudem sind 48.640 Corona-Neuinfektionen zu verzeichnen – der zweithöchste Wert seit Beginn der Pandemie im März 2020. Der Rekordwert von 50.196 Neuinfektionen wurde erst am Vortag erreicht.
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Zwischen 1G-, 2G- und 3G-Regel
Indes liegt für Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung vor, um der Aktualität geschuldet auf die steigenden Infektionszahlen zu reagieren. Fortan greift die 2G-Regel für große Veranstaltungen in Innenräumen bereits bei Warnstufe 1. Mitunter wird auch auf die 3G-Regel gesetzt, gemäß der auch Ungeimpfte mit einem negativen Testergebnis Zugang zu Bars, Club oder Diskotheken erhalten.
Mittlerweile ist jedoch auch vermehrt von der 1G-Regel zu lesen. Hiermit ist gemeint, dass für bestimmte Lebensbereiche zwingend eine Testung auf eine Covid-19-Infektion nachgewiesen werden muss. In diesem Fall ist es auch nicht von Bedeutung, ob Personen bereits vollständig geimpft oder genesen sind. Doch auch die 2G-Plus-Regel wird zunehmend ein Thema. Maßnahmen, die alle nur ein Ziel verfolgen: der Pandemie Einhalt zu gebieten. Wie auch in Sachsen, wo Ministerpräsident Michael Kretschmer eine Absage der Weihnachtsmärkte fordert*. * kreiszeitung.de und 24vita.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.