Weihnachtsruhe in Niedersachsen: Corona-Verordnung bis 15. Januar verlängert
In Niedersachsen ist die Weihnachtsruhe und Neujahrsruhe bis Mitte Januar verlängert. Damit hält die Regierung an dem strengen Kurs mit harten Corona-Regeln fest.
Hannover – Niedersachsen hat die Weihnachtsruhe und Neujahrsruhe um zwei Wochen verlängert. Die neue Corona-Verordnung mit Lockdown light und Warnstufe 3 greift damit bis zum 15. Januar, wie die Landesregierung am Donnerstag mitgeteilt hat. Die verschärften Corona-Regeln an Weihnachten gemäß Warnstufe 3 gelten ab Heiligabend. Ab dem 27. Dezember greift zudem die Regelegung, dass sich bei privaten Zusammenkünften oder Feiern nur noch bis zu zehn Personen treffen dürfen.
Land: | Niedersachsen |
Fläche: | 47.614 km² |
Bevölkerung: | 7,982 Millionen (2019) |
Hauptstadt: | Hannover |
Angepasste Corona-Verordnung in Niedersachsen: Bundesland verlängert Weihnachtsruhe und Neujahresruhe bis 15. Januar 2022
Während Virologe Christian Drosten sich positiv zu einer neuen Omikron-Studie äußert, zieht Niedersachsen mit der angepassten Corona-Verordnung und der damit einhergehenden Verlängerung der Weihnachtsruhe erneut die Corona-Zügel an. Die Verlängerung der Weihnachts- und Neujahresruhe sei notwendig. Damit wolle die Landesregierung auf die drohende Omikron-Welle in Deutschland reagieren, weil die Variante in Deutschland angekommen sei, so Ministerpräsident Stephan Weil.

„Diese Variante ist bekanntlich um ein Vielfaches ansteckender als alles, was wir bislang an Virusvarianten kennengelernt haben. Das bedeutet insbesondere, dass größere Silvesterfeiern in diesem Jahr in Niedersachsen nicht stattfinden dürfen“.
Für ungeimpfte Personen gelten noch deutlich strengere Regeln. Ungeimpfte dürfen sich dann gemäß der Corona-Verordnung nur noch mit Personen des eigenen Haushaltes sowie zwei Personen eines anderen Haushaltes treffen. Veranstaltungen auf denen getanzt wird, werden ebenfalls für die Zeit bis zum 15. Januar verboten.
Corona-Verordnung mit verlängerter Weihnachtsruhe: Diese Corona-Regeln von ab Weihnachten bis zum 15. Januar 2022
- Corona-Regeln ab Heiligabend
- Einschränkungen für Geimpfte und Genesene an Weihnachten: In Niedersachsen sollen sich bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen dürfen. Voraussetzung: Sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden – es sei denn, es ist eine private Weihnachtsfeier zu Hause. Sind Ungeimpfte dabei, gelten deren Beschränkungen.
- Restaurant-Besuche: Sind für Ungeimpfte nicht möglich. Für alle anderen gilt drinnen und draußen die 2G-plus-Regel (mit Testpflicht). Gastronomen können die Testpflicht umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt 2G (ohne Testpflicht). Ähnliches gilt auch für Kino, Theater oder Zoos.
- Veranstaltungen: Sind im kleinen Rahmen unter 2G-plus-Regel erlaubt. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen. Sonstige Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 15. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind. (Ausnahmen von der Testverpflichtung nur bei geboosterten Menschen oder bei vollständig Geimpften mit anschließender Durchbruchsinfektion und Genesung von derselben sowie bei einer nur 70-prozentigen Auslastung). Auf all diesen Veranstaltungen muss Abstand gehalten und eine FFP2-Maske getragen werden - auch im Sitzen!
- FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel: Die ursprünglich angedachte 2G-Regel gilt beim Einkaufen in den Geschäften Niedersachsens nicht mehr. Ein Gericht hat das Vorhaben gekippt. Daraufhin wurde aber die Maskenpflicht verschärft: Wer zwischen den Jahren ein Geschenk umtauschen oder einen Gutschein einlösen will, muss im Laden eine FFP2-Maske tragen. Das gilt von Dienstag an auch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien.
- 3G in Bus und Bahn: Im ÖPNV bleibt es bei der 3G-Regel auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 15. Januar 2022 und FFP2-Maskenpflicht.
- Friseure und körpernahe Dienstleistungen*: Die Betreiber der Salons dürfen öffnen. Es gilt nach ursprünglich von 2G beim Friseur die 3G-Regel. Ungeimpfte sind also nicht ausgeschlossen, sofern sie einen aktuellen Negativtest vorlegen können. Drinnen muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.
- Silvesterparty: Es sollen dieselben Regeln wie an Weihnachten gelten, also: Mit der 2G-Regel sind bis zu 25 Teilnehmer drinnen oder bis zu 50 Teilnehmer draußen erlaubt, wobei ab zehn Teilnehmern eine Testpflicht greift. Ungeimpfte dürfen sich dagegen nur mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
- Feuerwerk, Böller und Raketen: Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot. Ausgenommen ist Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. Anderes Feuerwerk darf nur im kleinen, privaten Rahmen abgebrannt werden. Böllern auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
- Beim Sport greift 2G-plus: Auf Sportanlagen greift die 2G-plus Regel mit den bekannten Ausnahmen für Geboosterte und Menschen mit Durchbruchsinfektionen nach vollständiger Impfung bzw. bei Kapazitätsbegrenzungen: 10 qm pro Person.
Neue Corona-Verordnung: Diese Corona-Regeln gelten vom 27. Dezember 2021 bis zum 15. Januar 2022
- Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022 wird nach der angepassten und neuen Corona-Verordnung die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt. Hierbei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit, ebenso wenig notwendige Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit.
Ob Niedersachsen damit die drohende Omikron-Welle in den Griff bekommt, bevor sie das Bundesland überschwemmt, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedenfalls, dass Omikron bereits in Niedersachsen angekommen ist und die Zahl der Verdachtsfälle wohl nicht nur im Landkreis Oldenburg steigt. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.