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Schüler dürfen Herzmassage zu "Stayin' alive" ohne Gema-Gebühren üben

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Clausthal-Zellerfeld - Schulsanitäter dürfen Herzmassagen zu rhythmischer Musik üben, ohne dass dafür Gema-Gebühren fällig werden. Darauf wies die Gema am Freitag hin und stellte damit Äußerungen des CDU-Politikers Roy Kühne klar.

Dieser hatte am Mittwoch dem Sender Radio ffn erklärt, dass er im Gespräch mit der Gema erreicht habe, dass Jugendliche der Schulsanitätsdienste in Clausthal-Zellerfeld Herzmassage zu «Stayin' Alive» der Bee Gees üben dürften, ohne dass Gema-Gebühren fällig werden. Nach Gema-Angaben wurde die Nutzung des Songs «Stayin' Alive» der Bee Gees oder anderer Songs im Rahmen von Schulsanitätsdiensten noch nie lizenziert.

Auch in Zukunft sei das nicht geplant. Weil es sich um Workshops für Schüler und Lehrer handelt und damit nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sei die Musiknutzung vergütungsfrei, ergänzte eine Gema-Sprecherin weiter.

Der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Kühne, der selbst aktiver Rettungsschwimmer ist, hatte von der Johanniter Unfallhilfe erfahren, dass Schulsanitäter Herzmassage zu rhythmischer Musik besonders gut üben können. Ideal sei dabei der Song «Stayin' Alive».

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) kann Gebühren verlangen, wenn bei öffentlichen Veranstaltungen Musik gespielt wird.

dpa

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