Corona-Verordnung Niedersachsen: Neue Regeln gelten ab sofort
Der Freedom Day kommt nicht. Stattdessen werden fast alle Corona-Regeln in Niedersachsen beibehalten. Lockerungen sind bei der Maskenpflicht und in Stadien geplant.
Hannover – Nachdem bereits am Dienstag während der wöchentlichen Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs Einzelheiten der neuen Corona-Verordnung und damit der Corona-Regeln für Niedersachsen bekannt wurden, wurde der Entwurf heute im Gesundheitsausschuss des Landtags vorgestellt. Das Regelwerk soll am Samstag, 19. März 2022, in Kraft treten. Der eigentlich geplante Freedom Day in Niedersachsen am Sonntag, 20. März 2022, fällt demnach aus, denn es bleiben so gut wie alle Corona-Regeln in Niedersachsen bis zum 2. April 2022 bestehen.
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Diese Regeln gelten ab Samstag – Lockerungen geplant
Trotzdem bringt Landesregierung einige Corona-Lockerungen in der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen auf den Weg. Man werde versuchen, das, was „an rudimentären Maßnahmen noch zulässig sein wird“, zu nutzen, sagte Krisenstabs-Leiter Heiger Scholz am Donnerstag über das Regelwerk, das von Samstag an im Land gelten soll. Hintergrund ist die vom Bund geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die nach Worten von Scholz „die wesentlichen Werkzeuge nicht etwa nur in den Schrank legt, sondern wegschmeißt“.

Zwar sieht der Bundesentwurf vor, dass die Länder für einzelne Hotspots auch weitergehende Beschränkungen beschließen könnten. Allerdings sind die Corona-Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausaufnahmen von Infizierten derzeit in Niedersachsen so hoch wie nie. Die Vizechefin des Krisenstabs, Claudia Schröder, betonte daher, dass der Bund explizit darauf hingewiesen habe, dass die Hotspot-Regel auch auf das ganze Bundesland angewendet werden könnte, wenn eine gefährlichere Virusvariante auftrete oder wegen hoher Infektionszahlen eine Überlastung der Krankenhäuser drohe.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Fußballstadien dürfen ab Samstag wieder voll ausgelastet werden
Sowohl SPD als auch CDU und Grüne kritisierten den Lockerungsplan des Bundes, der am Donnerstag auch in einer Bund-Länder-Runde auf Ebene der Regierungschefs diskutiert wurde, im Gesundheitsausschuss des Landtags als unverantwortlich. Die FDP argumentierte hingegen, bei einer veränderten Pandemielage müsse es auch veränderte Corona-Regeln geben.

Aus den neuen Corona-Regeln für Niedersachsen geht nun hervor, dass Fußballspiele und andere Großveranstaltungen in Niedersachsen von Samstag an wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden können. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind, demzufolge kommt also die bekannte 2G-Regel zur Anwendung.
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Diese Regeln gelten ab Samstag
- Die Obergrenze für Großveranstaltungen und Fußballspiele entfällt bei Anwendung der 2G-Regel
- Bei Events in geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen die bekannten Abstandsregeln.
- Bei Veranstaltungen bis 2000 Zuschauer ist die 3G-Regel anzuwenden.
- FFP2-Maskenpflicht in Geschäften
- Drei Coronatests in der Woche für betreute Kinder ab drei Jahren.
- Drei Coronatest in der Woche für Schülerinnen und Schüler.
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen demnach künftig auch keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden. Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Veranstaltungen mit 2000 Zuschauern sollen nach 3G-Regel möglich sein
Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel in den Corona-Regeln Niedersachsen möglich sein – dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus. Zuletzt galt für Fußballspiele eine Obergrenze von 25.000 Zuschauern oder 75 Prozent der Stadionkapazität.
Corona-Verordnung in Niedersachsen: Lockerung bei Maskenpflicht für Grundschüler sowie in Bars und Diskotheken
Mit der Lockerung der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken setzt das Land außerdem einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um: Gäste müssen demnach mindestens bis zum 2. April beim Tanzen eine FFP2-Maske tragen, dürfen diese aber beim Sitzen und Essen abnehmen. Weiterhin unverändert gelten soll hingegen die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. Und auch die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren soll um zwei Wochen verlängert werden. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende der Woche befristet.
Drei verpflichtende Tests pro Woche bleiben auch wie angekündigt an den Schulen durch die Corona-Regeln in Niedersachsen vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts. (Mit Material der dpa) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.