2G im Einzelhandel: Kaufhaus-Gigant klagt gegen Corona-Regel

Die 2G-Regel für den Einzelhandel erzürnt die Gemüter. Zu hoch seien die Umsatzeinbußen, heißt es vielerorts. Die Kaufhauskette Woolworth zieht nun gegen die Corona-Regel vor Gericht.
Hannover/Münster – Steigende Corona-Infektionszahlen* machen diesen Schritt nahezu unumgänglich: die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel*. Damit wird nur noch vollständig Geimpften und Genesenen der Einlass gewährt. Ungeimpfte bleiben im wahrsten Sinne des Wortes bei der Corona-Regel außen vor. Das will sich die Kaufhauskette Woolworth aber nicht bieten lassen – und klagt nun gegen 2G im Einzelhandel.
Unternehmen: | Woolworth Deutschland |
Hauptsitz: | Unna |
Gründung: | 1927 |
Mitarbeiterzahl | 7420 (07/2021) |
Rechtsform: | GmbH |
Dachorganisationen: | F. W. Woolworth Company, Tengelmann |
Woolworth klagt gegen 2G-Regel im Einzelhandel: Oberverwaltungsgericht für NRW muss entscheiden
Konkret hat Woolworth beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung* im Einzelhandel eingereicht. Darüber informierte ein Gerichtssprecher am Mittwoch, 8. Dezember 2021, in Münster. Es heißt, dass das Unternehmen im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland durchsetzen will.
Von der 2G-Regel für den Einzelhandel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, die als Grundversorger geführt werden, ausgenommen. Hierzu zählen Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, aber auch Drogerien. Die Kaufhauskette Woolworth würde in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie sehen. Zudem wird ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ausgemacht, heißt es von der dpa unter Berufung auf das Gericht.
2G im Einzelhandel ist unverhältnismäßig und unangemessen – Kaufhauskette Woolworth spricht sich gegen Corona-Regel aus
In seiner Argumentation gegen die Corona-Regel hätte Woolworth aufgeführt, dass die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel unverhältnismäßig sowie unangemessen sei. Es sei nämlich zweifelhaft, ob vom Einzelhandel angesichts der geltenden Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen.
Mit einer zeitnahen Entscheidung, zumindest in der zweiten Dezember-Woche, sei laut dem Gerichtssprecher nicht zu rechnen. Sollte Woolworth aber mit seiner Normenkontrollklage Erfolg haben, würden davon am Ende des Tages aber nicht nur die 480 bundesweiten Filialen der Kaufhauskette profitieren.
Was meint Normenkontrolle und wer darf solche eine Klage einreichen?
Laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) steht die sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ nur einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen. Hierbei wird „die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen infrage kommenden Gesichtspunkten“ überprüft. Mithilfe dieser Normenkontrolle können „sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden“. Greift das Landesrecht, wird zudem auf die Vereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht geprüft.
Dies wäre auch ein Erfolg für alle anderen Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen, also beispielsweise Bekleidungs- und Schuhgeschäfte. Eine Stellungnahme von Woolworth sei bisher jedoch noch nicht erfolgt, berichtet die dpa.
Kommt 2G bei Aldi, Edeka und Lidl? Bekannte Ketten sprechen sich gegen die Verschärfung der Corona-Regeln im Supermarkt und Discountern aus
Generell erhitzt die Debatte rund um die 2G-Regel im Einzelhandel die Gemüter nach wie vor. Große Ketten wie Aldi, Edeka und Lidl hatten sich in gegenüber der Verschärfung der Corona-Regeln im Supermarkt bereits klar positioniert*. Unisono wird die mögliche Einführung dieser Corona-Regeln in ihren Filialen abgelehnt. Denn die Umsatzeinbußen seien schlichtweg zu hoch, wenn Ungeimpfte nicht mehr bei diesen Grundversorgern einkaufen dürften.
Demgegenüber steht folgendes Argument: „Wer nicht geimpft ist, kann sich Lebensmittel auch online bestellen oder bringen lassen“. Das sagt Richard Werkmeister, seines Zeichens Chirurg und Vorsitzender der Krebs-Gesellschaft in Rheinland-Pfalz. Werkmeister sorgt sich vor allem um Krebskranke, die sich einer enormen Gefahr aussetzen würden, wenn weiterhin auch Ungeimpfte im Supermarkt ohne 2G einkaufen können.
2G im Einzelhandel: Niedersachsen lässt nur noch Geimpfte und Genesene zu – Grundversorger ausgenommen
Der Chirurg spricht in diesem Kontext von „Solidarität“ und befindet, dass eher „Ungeimpfte zurückstecken und solche Orte meiden sollten“. Entschieden ist hinsichtlich der Thematik, ob 2G auch bei Grundversorgern wie Supermärkten gelten sollte, aber noch nichts.
Da ist Niedersachsen mit der Einführung von 2G im Einzelhandel*, bei der Grundversorger ausgenommen sind, einen Schritt weiter. Denn ab Samstag, 11. Dezember, ist das Shoppen im nördlichen Bundesland nur noch Personen möglich, die eine Impf- oder Genesenennachweis vorbringen können. Dies soll wohl auch in den Beschlüssen zur neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen* festgehalten werden.
2G plus in Niedersachsens Fitnessstudios und bei den Friseuren: Ist ein Ende der Corona-Regel in Sicht?
Wie eingangs erwähnt, bleiben Ungeimpfte somit auf der Strecke respektive vor der Ladentür. Möglicherweise wird sich dies aber zeitnah schon wieder ändern. Sollte Woolworth mit seiner Klage Erfolg haben, könnte hiermit ein Exempel statuiert werden. Und 2G im Einzelhandel schneller kippen als zuvor angenommen.
Anders verhält es sich mit den Friseuren. Denn in vielen Salons gilt bundesweit die 2G-Regel, da es für körpernahe Dienstleistungen, wie sie von Friseuren erbracht werden, gegenwärtig nicht anders umsetzbar ist. In Niedersachsen wird gar auf 2G plus zurückgegriffen, wobei dies zeitnah der Vergangenheit angehören könnte*. Und auch in Fitnessstudios greift 2G plus, ein tagesaktueller Test ist zwingend notwendig. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.