Corona-Regeln in Geschäften: Was 2G für den Einzelhandel bedeutet

2G im Einzelhandel ist beinahe unumgänglich und dennoch macht sich trotz der Inzidenzen Unmut breit. Aber welche Corona-Regeln in Geschäften und Läden gelten?
Update vom 2. Dezember, 19:11 Uhr: Die Entscheidung ist offiziell getroffen! Beim Corona-Gipfel haben sich Bund und Länder auf flächendeckendes 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland geeinigt. Von der 2G-Regelung ausgenommen sind jedoch die Geschäfte des täglichen Bedarfs beziehungsweise die als Grundversorger ausgewiesenen Läden. Während ein Kaufhaus-Giganten bereits gegen 2G im Einzelhandel klagt, muss eine genaue Definition dieser Einzelhandels-Geschäfte noch endgültig von der Politik mitgeteilt werden. Auf der anderen Seite ist allerdings bereits sicher, dass die 2G-Regel nicht zu den Corona-Regeln im Supermarkt gehört, von den Aldi, Lidl, Edeka, Rewe oder Kaufland betroffen sind. Auch, wenn die Rufe nach 2G im Supermarkt merklich zunehmen und deutlich lauter werden.
Erstmeldung 21. November 2021, 19:14: Bremen/Hamburg/Hannover – Ähnlich wie im Winter 2020 und mitten in der vorweihnachtlichen Zeit bleiben die Corona-Infektionszahlen* hoch. Intensivstationen samt Ärzten gelangen an ihre Grenzen, die Politik wirkt ratlos. Ein möglicher Lockdown* schwebt weiter im Raum. Doch haben die Geschäfte des Einzelhandels weiterhin geöffnet. Was aber muss beim Shoppen hinsichtlich der Corona-Regeln beachtet werden? kreiszeitung.de liefert den großen Überblick.
Spitzenverband des deutschen Einzelhandels: | Handelsverband Deutschland |
Präsident: | Josef Sanktjohanser |
Sitz: | Berlin |
Rechtsform: | e.V. |
Gründung: | März 1919 |
Zweck: | Wirtschaftsverband |
Corona-Regeln in Geschäften: Diese Pandemie-Maßnahmen müssen Kunden beim Einkaufen im Einzelhandel beachten
Nicht zuletzt durch die Coronavirus-Krise und damit verbundenen Lockdowns ist der Online-Versandhandel am Boomen, was auch an den Corona-Regeln in Geschäften liegt. Doch laden auch weiterhin bundesweit die Läden in den Innenstädten zum nahezu grenzenlosen Shoppen ein. Davon profitiert natürlich auch der Einzelhandel, der weiterhin gegen durch die Pandemie verursachten Umsatzverluste ankämpfen muss*.
Doch muss sich hinsichtlich der geltenden Corona-Regeln auf einiges eingestellt werden. Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) mitteilt, haben die Landesregierungen „auf der Grundlage der Leitlinien entsprechende [...] Verordnungen über infektionsschützende Maßnahmen erlassen“.
Beschlüsse respektive Corona-Regeln, die helfen sollen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Je nach Bundesland unterscheiden sich diese Pandemie-Maßnahmen jedoch. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf den nördlichen Bundesländern Bremen*, Hamburg und Niedersachsen.
Bremen führt 2G-Regel im öffentliche Leben – Einzelhandel bleibt noch davon verschont
In Bremen gilt in Geschäften des Einzelhandels nach wie vor die Maskenpflicht sowie die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Die seit dem 23. November 2021 geltende Corona-Verordnung der Stadt Bremen legt fest, dass der Einzelhandel der Hansestadt ohne vorherige Terminbuchung öffnen darf. Damit entfällt auch die Erfassung der Kundendaten in Verkaufsstätten, beispielsweise durch die Luca-App. Darüber informiert die Handelskammer Bremen.
In Bremen, dem bundesweiten Impf-Spitzenreiter*, gilt derzeit die Warnstufe 2, die durch eine Hospitalisierungsinzidenz* zwischen 3 und 6 bedingt wird. Das hat wiederum zur Folge, dass in vielen Innenräumen der Hansestadt die 2G-Regel gilt. Dort darf nur rein, wer vollständig geimpft oder genesen ist: Dies gilt beispielsweise für Veranstaltungen, die Gastronomie, Kultureinrichtungen sowie Sportstätten, wo auf Maskenpflicht und die Abstandregel verzichtet werden kann.
Gilt jedoch nicht die 2G-Regel, wie es auf den Bremer Einzelhandel zutrifft, bleiben beide Corona-Regeln bestehen. Während Maske, aber auch das Einhalten vom entsprechenden Abstand zu anderen Menschen bei der Corona-Warnstufe 1 nur empfohlen werden, gilt der Mindestabstand in der Warnstufe 2, sobald die eigenen vier Wände verlassen werden – beispielsweise, um in der Innenstadt einkaufen zu gehen.
2G auch als Option für den Einzelhandel? Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) schließt es nicht aus
Doch können Corona-Maßnahmen, die auch den Bremer Einzelhandel betreffen würden, immer noch verschärft werden. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD)* diskutiert beim Bund-Länder-Treffen am Dienstag, 30. November 2021, mit, wenn es um einheitliche Regeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehen geht.
Gegenüber „buten un binnen“ hatte Bovenschulte verlauten lassen, dass er eine 2G-Regelung auch für den Einzelhandel nicht ausschließt. Dies soll im politischen Austausch mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Kanzler Olaf Scholz* und den anderen Länderchefs diskutiert werden.
Hamburgs harter Corona-Kurs: Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) führt flächendeckend 2G ein
In Bremens Nachbarbundesland Hamburg wurden die Corona-Regeln bereits verschärft. Der Hamburger Senat rund um Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat flächendeckend die 2G-Regel in der Hansestadt eingeführt*. Doch hatte Tschentscher bereits den nächsten Schritt im Kampf gegen die Pandemie angekündigt*. Die 2G-Regelung im Einzelhandel gilt als nicht ausgeschlossen.
Als weitere Option scheint es aber auch möglich, dass Hamburg in vielen oder gar allen Bereichen auf die 2G-plus-Regel* umsteigt. Dies würde nur Geimpften und Genesenen den Zugang ermöglichen, die aber zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.
De facto gilt die verbindliche 2G-Regel in Hamburg beispielsweise in der Gastronomie, in Kultureinrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Sport in geschlossenen Räumen. Im Einzelhandel, seien es Supermärkte, Bekleidungsgeschäfte oder Drogeriemärkte, muss weiterhin Maske getragen werden. Zudem gilt die Abstandsregel. Ungeimpfte werden nicht ausgeschlossen, es greifen weder 2G- noch 3G-Regel.
2G-Optionsmodell in Hamburg: Corona-Beschränkungen fallen weg, Ungeimpfte bleiben außen vor – auch im Einzelhandel denkbar?
Zudem weist die Stadt Hamburg auf ihrem Online-Auftritt auf das sogenannte „2G-Optionsmodell“ hin. Dieses beinhaltet generell weniger Corona-Beschränkungen, erlaubt jedoch auch nur den Zugang für Geimpfte und Genesene. Dies muss vom jeweiligen Geschäft kenntlich gemacht und zuvor der Stadt gemeldet werden.
Zudem müssen beim 2G-Optionsmodell die Impfnachweise beim Betreten des Einzelhandels mit einem offiziellen Ausweisdokument abgeglichen werden. Hierfür wird die kostenfreie CovPassCheck-App vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen. Was aber bedeutet das 2G-Optionsmodell konkret? Es sind Beschränkungen wie die Maskenpflicht, die Begrenzungen der Kapazität sowie Abstandsregelungen, die wegfallen würden.
Ein Modell, das beispielsweise bei Veranstaltungen praktiziert werden könnte und grundsätzlich auch im Einzelhandel möglich ist. Jedoch heißt es von der Stadt Hamburg, dass das 2G-Optionsmodell nicht für Betriebe und Geschäfte der täglichen Versorgung gilt. Supermärkte wären demnach von der Regelung ausgenommen, da sie als „Grundversorger“ geführt werden. Nicht aber Geschäfte, die beispielsweise nur Klamotten, Elektronik oder Schuhe anbieten.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Bundesland stellt auf 2G-plus-Regel um – Geimpfte und Genesene brauchen für viele öffentliche Bereiche zusätzlich negativen Corona-Test
Und wie verhält es sich in Niedersachsen mit dem Shoppen im Einzelhandel vor dem Hintergrund der Corona-Regeln? Auch hier sind die Pandemie-Regeln angezogen worden, was sich allein durch die neue, härtere und bis zum 22. Dezember gültige Corona-Verordnung* ausdrückt. Ein Schritt, der für Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sowie der gesamten niedersächsischen Landesregierung unausweichlich erschien.
In Niedersachsen greift ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, die 2G-plus-Regel* infolge der Corona-Warnstufe2*. Somit sind Ungeimpfte in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens außen vor, die Vorlage eines negativen Corona-Tests wie bei der 3G-Regelung scheidet aus. Geimpfte und Genesene wiederum müssen eben jenen Test nachweisen können, um Zugang zu erhalten.
Grundsätzlich gilt die 2G-plus-Regel für die Innenräume von Gastronomien und Hotels, Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Kinos, Theater, Zoos sowie bei körpernahen Dienstleistungen, wozu auch die Friseure zählen*. Verpflichtend ist zudem das Tragen einer FFP2-Schutzmaske. Bei den bereits erwähnten Grundversorgern, allen voran den Supermärkten, greift die 2G-plus-Regel aber nicht. Und im restlichen Einzelhandel in Niedersachsen?
Corona-Regeln in Geschäften: Läden des Einzelhandels in Niedersachsen nicht von 2G-plus-Regel betroffen – Maskenpflicht nur im Ladeninneren
Die „Geschäfte des Einzelhandels haben mit entsprechendem Hygienekonzept geöffnet“. So äußert sich das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu den Corona-Regeln in Geschäften. Kundenzahlbegrenzungen wie in der Vergangenheit sind aufgehoben, es bestehen weder Testerfordernis noch Kontaktdatenerhebung.
Die Maskenpflicht bleibt unverändert bestehen, jedoch nur in den entsprechenden Verkaufsräumen des Einzelhandels. Denn „unter freiem Himmel muss im Regelfall keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“. Gemeint sind hiermit vor allem Parkplätze, wie sie beispielsweise bei vielen Supermärkten verfügbar sind.
2G oder 3G im Einzelhandel ohne „spürbaren Beitrag zum Infektionsschutz“: Handelsverband Deutschland (HDE) spricht vom „falschen Weg“
2G* oder 3G im Einzelhandel werden zumindest vom Handelsverband Deutschland (HDE) aber kategorisch ausgeschlossen, denn: „Der Einzelhandel ist kein Infektionsherd“. Vielmehr verweist der Verband auf entsprechende Hygienekonzepte, die Maskenpflicht sowie die Abstandsregelungen, die für sicheres Einkaufen sorgen würden. Zudem wäre der Umsatzverlust von Supermärkten bei 2G oder 3G zu enorm.
2G oder 3G im Einzelhandel leisten keinen spürbaren Beitrag zum Infektionsschutz. Die Politik scheint beschlossen zu haben, die Ungeimpften auf dem Rücken des Einzelhandels zu einer Impfung zwingen zu wollen. Das ist der falsche Weg.
Genth spricht gar von Zynismus und bezieht sich damit auf die existenzbedrohende Gefahr vieler Händler, nur, um Uneinsichtige von der Corona-Impfung zu überzeugen. Zudem würde sich der Handel seit Monaten mithilfe einer eigenen Impfkampagne engagieren. Dennoch beschloss die Politik beim Corona-Gipfel in Berlin, dass 2G im Einzelhandel und damit verschärfte Corona-Regeln in Geschäften und Kontaktbeschränkungen* auf die deutschen Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
„Es ist wichtig, die Impfquote zu steigern. Und das sowohl unter bislang nicht geimpften Personen als auch durch Booster-Impfungen* bei bereits Geimpften“, heißt es von Genth.
2G im Einzelhandel gilt in Hamburg bereits ab 4. Dezember: Befürchtung vor langen Schlangen und ausbleibender Kundschaft
Derweil gibt es aber auch das politische Bestreben, die 2G-Regel im Einzelhandel umzusetzen*. Grundversorger wie Drogerien oder Supermärkte wären hiervon zwar ausgenommen, doch würde diese Ausweitung und Verschärfung der Corona-Regeln viele andere Geschäfte des Einzelhandels betreffen.
Vor einem Jahr hatte der bundesweite Lockdown dem Einzelhandel das Weihnachtsgeschäft gelinde gesagt ruiniert. Ähnliches droht durch eine mögliche Einführung der 2G-Regel. In Hamburg greift diese bereits am Samstag, 4. Dezember 2021. „Die Kontrolle der Impfnachweise ist aufwendig, und wir befürchten, dass sich vor den Geschäften Schlangen bilden“, heißt es von Brigitte Nolte, Hamburger Geschäftsführerin des Handelsverbandes Nord, gegenüber der dpa.
Konkret wird mit langen Schlangen vor den Geschäften des Einzelhandels, aber auch mit ausbleibender Kundschaft gerechnet. „Die Menschen werden durch diese Entscheidung bewusst davon abgehalten, die Geschäfte aufzusuchen, und der Handel muss mit großen Umsatzeinbußen rechnen“, merkt Nolte an. (Stand aller Daten: 30. November 2021, 13:00 Uhr) * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
* Transparenzhinweis: Dieser Text wurde am 1. Dezember 2021 um 11:58 Uhr aktualisiert.