2G im Einzelhandel: Diese Corona-Regeln gelten im Supermarkt bei Aldi, Lidl und Edeka
2G im Einzelhandel kommt auf Deutschland zu wie die vierte Welle. Kommt die Corona-Regel im Supermarkt zum Einsatz oder fahren Aldi, Lidl oder Edeka ihren Weg.
Update vom 2. Dezember, 19:11 Uhr: Die Entscheidung ist gefallen und offiziell! Beim Corona-Gipfel haben Bund und Länder die 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland beschlossen. Von der 2G-Regelung ausgenommen sind allerdings Geschäfte des täglichen Bedarfs beziehungsweise die als Grundversorger deklarierten Geschäfte. Während ein anderer Kaufhaus-Giganten bereits gegen 2G im Einzelhandel geklagt hat, muss eine genaue Definition dieser Läden noch endgültig von der Politik ausgelotet werden. Auf der anderen Seite ist allerdings bereits sicher, dass die 2G-Regel nicht zu den Corona-Regeln im Supermarkt gehört, von den Aldi, Lidl, Edeka, Rewe oder Kaufland betroffen sind. Auch, wenn die Forderungen und Rufe nach 2G im Supermarkt immer lauter werden.
Erstmeldung 21. November 2021, 19:14: Berlin – Die Situation ähnelt der Pandemie-Lage im Winter 2020: Corona-Infektionszahlen gehen in die Höhe, ein Ende ist nicht in Sicht. Deswegen greift die Bundesregierung durch und hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, dessen Rahmenpunkte bereits ab Montag, 22. November 2021, gelten – und in Anbetracht der gegenwärtigen Lage höchstwahrscheinlich auch den Dezember bestimmen werden.
Behörde: | Robert Koch-Institut |
Hauptsitz: | Berlin |
Gründung: | 1. Juli 1891 |
Staatliche Ebene: | Bund |
Stellung: | selbstständige Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde: | Bundesministerium für Gesundheit |
Behördenleitung: | Präsident: Lothar H. Wieler; Vizepräsident: Lars Schaade |
Haushaltsvolumen: | 108 Millionen Euro (Haushaltsjahr 2020) |
2G im Einzelandel: 2G oder 3G als Corona-Regel im Supermarkt bei Aldi, Lidl und Edeka – Maskenpflicht bleibt
Vorneweg zu den Corona-Regeln im Supermarkt und 2G im Einzelhandel: Die Geschäfte sollen weiterhin geöffnet haben. Schließungen sind aktuell nicht geplant. In Bundesländern, in denen die Kapazität der Intensivstationen ausgelastet ist, während auch die Inzidenz unaufhaltsam ansteigt, soll zudem auf die 2G- oder 3G-Regel zurückgegriffen werden. Nach wie vor gilt, dass in Supermärkten wie Aldi, Lidl und Edeka sowie Rewe und auch in sonstigen Läden zwingend eine Maske getragen werden muss.
Corona-Regeln im Supermarkt für Ungeimpfte: Mindestabstand und Maskenpflicht ermöglicht Nichtgeimpften den Einkauf
Zudem sollte ausreichend Abstand von Kunde zu Kunde gewährleistet sein. Somit können Ungeimpfte nach derzeitigen 2G im Einzelhandel und weiteren Corona-Regeln weiterhin im Supermarkt einkaufen. Gleiches gilt beim Discounter, im Biomarkt und in Drogerie-Filialen sowie in Apotheken, in Tankstellen-Shops und im Getränkemarkt.
Supermärkte wie Aldi, Lidl oder Edeka bieten trotz 2G im Einzelhandel als Grundversorger uneingeschränkt Einlass – Einschränkungen aufgrund von verschärften Corona-Regeln in Baumärkten, Möbelhäusern oder in Geschäften des Einzellhandels möglich
Es sind Supermärkte wie Aldi Süd, Aldi Nord, Rewe, Edeka, Hit, Real, Kaufland oder gar der Kiosk um die Ecke, die als Grundversorger gelten, weshalb 2G im Einzelhandel hier nicht greifft. Anders verhält es sich bei Baumärkten, Möbelhäusern oder in Geschäften des Einzellhandels. Bei großen Ketten wie Ikea, H&M oder Obi, die mit ihrem Sortiment nicht als Grundversorger gezählt werden, könnte der Zugang bei 2G im Einzelhandel gegebenenfalls beschränkt werden.

Jedoch auch nur dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen worden sind. Gilt in den entsprechenden Bundesländern die 2G-Regel, wie sie beispielsweise in Hamburg praktiziert wird*, müssen bei Modehändlern, Schuhgeschäften, Büchereien oder auch kleinen Boutiquen am Eingang zusätzlich zum Impfausweis oder Genesenennachweis auch Ausweisdokumente vorgelegt werden.
Corona-Regeln im Supermarkt: 2G-Regel im Einzelhandel darf in Hessen und Niedersachsen angewendet werden
In Hessen und Niedersachsen darf die 2G-Regel mittlerweile auch im Einzelhandel angewendet werden. Betreiber können in diesem Fall frei darüber entscheiden, ob beispielsweise trotz verschärfter Corona-Regeln im Supermarkt auf die Maskenpflicht sowie die Abstandsregel verzichtet wird. Darüber hatte das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Generell hatten sich bereits einige namhafte Supermarktketten zu der Thematik geäußert, möglicherweise nur noch Geimpfte und Genesene in ihrer Filiale einkaufen zu lassen. Aldi stellt sich dagegen: „Einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen würde grundsätzlich unserem Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen“, heißt es von einem Sprecher des Discounters.
Und auch Edeka schlägt in dieselbe Kerbe wie Aldi: „Wir wollen auch weiterhin allen Menschen den Einkauf bei Edeka ermöglichen. Daher ist die 2G-Regelung für uns keine Option“. Selbiges gilt für Lidl, das seiner Rolle als „Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt“, aufrechterhalten will.
Große Ketten wie Aldi, Lidl und Edeka lehnen 2G-Regel ab – Umsatzeinbußen wären durch die Corona-Regeln im Supermarkt zu groß
Während ab Mittwoch, 24. November 2021, bundesweit 3G in Bus und Bahn* gelten soll, wird schnell deutlich: Die meisten Lebensmittelkonzerne wie Aldi, Lidl und Edeka positionieren sich gegen die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel. Die übereinstimmende Begründung zu den verschärften Corona-Regeln im Supermarkt: Ein großer Teil der Kundschaft würde vom Einkaufen ausgeschlossen werden, wodurch massive Umsatzeinbußen drohen.
Darüber hinaus heißt es vom Handelsverband Deutschland (HDE), dass die Kontrollen der Impfpässe letztendlich zu viel Zeit in Anspruch nehmen und auch für lange Schlangen vor den Supermärkten sorgen könnten. Deswegen wird auf die 2G-Regel verzichtet und stattdessen konsequent auf die bereits bekannten Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Maskenpflicht gesetzt. Und auch Wolfgang Kubicki (FDP) hält nichts von der 2G-Regel im Supermarkt. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.