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Diskussion über Veranstaltungsmiete im Rethemer Burghof

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Von: Klaus Müller

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Ausschussvorsitzender Wolfgang Leseberg. © Müller

Sollen Mitglieder des Rethemer Burghofvereines eine geringere Miete für die Räumlichkeiten bei privaten Feiern zahlen als Nicht-Mitglieder? Darüber gab es eine Diskussion im Fachausschuss.

Rethem – Wolfgang Leseberg, Vorsitzender des Finanzausschusses der Stadt Rethem, hatte es auf den Punkt gebracht, als er in der jüngsten Sitzung sagte, er könne der von der Verwaltung vorgelegten neuen Satzung für die Miete im Burghof so nicht zustimmen: „Es geht nicht an, dass wir den Mitgliedern des Burghofvereins, der sich mit seinen Kulturveranstaltungen in dem Haus einen beachtlichen Namen gemacht hat, bei privaten Veranstaltungen andere Mietkonditionen einräumen als allen anderen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.“

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, langfristigen Mitgliedern im Verein einen Sondertarif mit bis zu 30 Prozent niedrigeren Mietkosten für Privatveranstaltungen, zum Beispiel Geburtstage, einzuräumen.

Was das eigentlich bedeute, „langfristige Mitglieder“, fragte Leseberg die Verwaltung. „Zwei Jahre, zehn oder noch mehr? Er hatte sich bei anderen Kommunen umgehorcht, hatte auch mit Freunden gesprochen. Keiner konnte darauf so recht antworten. „Damit ist dieser vorgeschlagene Nachlass für mich nicht in Ordnung.“ Die Preisermäßigung wurde anschließend einstimmig abgelehnt, weil sie rechtlich unzulässig sei.

Wolfgang Leseberg: „Bei einer öffentlichen Einrichtung muss der Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger nach gleichen Bedingungen geregelt werden.“

Interessant sei vor allem, dass die Vorlage von „geringen“ Nachlässen spreche und von „langfristiger“ Mitgliedschaft, wobei langfristig ja auch schon zwei Jahre sein könnten. Zum Vergleich: Vereine ehren ihre Mitglieder frühestens nach zehn Jahren.

Auch anderen Vereinen sollte ein Vorteil für den Burghof ermöglicht werden, beispielsweise den Landfrauen, sagte Leseberg. Allerdings müsse man wissen, dass die Landfrauen kein gemeinnütziger Verein sind. Wenn man den Landfrauen schon einen Vorteil geben wolle, sollte die Rubrik „gemeinnützige Vereine“ um den Begriff „und sonstige eingetragene Vereine“ ergänzt werden, schlug Leseberg vor. „Dann würden alle nicht gemeinnützigen, aber eingetragenen Vereine hierunter fallen.“ Dadurch würde der Zugang hier wieder für alle Vereine nach denselben Kriterien geregelt und nicht nur für einen einzelnen Verein. Diesem Vorschlag ist der Ausschuss einstimmig gefolgt.  

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