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Das Aus für 47 Schottergärten in Walsrode

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Von: Klaus Müller

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Beispiel für einen Garten mit Schotterfläche und Gabionen. Archiv
Beispiel für einen Garten mit Schotterfläche und Gabionen. Archiv © Wennhold

Bei der Überprüfung von 390 Grundstücken in vier neuen Baugebieten wurden in Walsrode 47 Schottergärten festgestellt. Bis Jahresende sollen sie aufgelöst sein.

Walsrode/Rethem – „Wir haben kein Interesse, unsere Bürgerinnen und Bürger zu ärgern“, stellte Stadtsprecher Klaus Bieker klar, als er und die Leiterin der Walsroder Bauaufsicht, Cordula Grumpelt, zu einem Gedankenaustausch mit den Medien zusammenkam. Die Stadt sei gehalten, Urteile des Verwaltungsgerichtes in oberster Instanz durchzusetzen.

Seit über 59 Jahren gibt es in den Bauvorschriften den deutlichen Verweis, dass auf Grundstücken von sogenannten Schotterflächen abgesehen werden soll, weil sich hier Flora und Fauna nicht entwickeln können und die Tierwelt keine Nahrung findet. „Obwohl mancher Schotter- und Steingarten nicht schlecht aussieht, ist der Natur Vorrang einzuräumen“, sagte Bieker. Und als kürzlich ein klares Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) genau in diese Richtung ging, musste die Stadt tätig werden. „Wir haben 390 Grundstücke in vier neuen Baugebieten in der Kernstadt in einer ersten Runde angeschaut“, sagte Cordula Grumpelt. 47 Schottergärten wurden festgestellt. „Wir haben die Gebiete konzentriert überprüft, da eine sogenannte anlassbezogene Kontrolle und weitere Bearbeitungen eingeleitet werden müssen.“

Bis Ende des Jahres sollen die Schotterflächen aufgelöst sein. Alle Eigentümer seien mittlerweile informiert worden. Es werde eine Nachprüfung geben und notfalls auch eine Beseitigung verfügt.

Das rechtskräftige Urteil des OVG Lüneburg zur Unrechtmäßigkeit von Schottergärten erleichtert die Bearbeitung besonders bei Widersprüchen. Das Urteil war ein zusätzlicher Auslöser für die Aufnahme der örtlichen Überprüfungen. Bereits seit 1973 sei in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt, dass Flächen, die nicht zu einem zulässigen Zweck versiegelt werden, zum Beispiel Gebäude, Zufahrten und Einstellplätze, Grünflächen sein müssen.

Bieker und Grumpelt bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Maßnahmen, die aber seit langem festgezurrt und nur nicht beachtet worden seien. „Wir werden bei künftigen Grundstücksverträgen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes mit der entsprechenden Begründung einfügen, um noch mehr aufzuklären.“

Auch die Samtgemeinde Rethem wird aktiv, folgt den Hinweisen aus der Politik zeitnah. Samtgemeindedirektor Björn Symank sagte, dass vom Naturschutzbeauftragten Wolfgang Welle ein Kriterienkatalog aufgestellt werden solle, der alle verbotswürdigen Flächen in Privatgärten erfasst, also nicht nur Schottergärten, von denen es in der Samtgemeinde so viele gar nicht gibt, sondern auch andere versiegelte Flächen oder auch Kunstrasen. „Wir werden die betroffenen Bürger ansprechen und sie bitten, diese Flächen zu verändern“, sagte Symank, der auf das Thema noch einmal eingehen wolle.

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