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Totschlag in Bad Fallingbostel: Zehneinhalb Jahre Haft

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Von: Wiebke Bruns

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Gebäude von Amtsgericht und Staatsanwaltschaft von außen.
An einem Verhandlungstag hatten Unbekannte Blumen am Gericht abgelegt. © Bruns

Das Landgericht Verden hat einen 35-Jährigen wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen.

Bad Fallingbostel/Verden – Nach dem gewaltsamen Tod einer 24-Jährigen am 10. August 2022 in Bad Fallingbostel hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Verden gestern den ehemaligen Lebensgefährten der Frau zu zehneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Von dem auf Mord lautenden Anklagevorwurf war am Ende auch der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer abgewichen.

Nur der Anwalt von drei Hinterbliebenen hatte auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt. Bei einem zufälligen Zusammentreffen im Treppenhaus habe die 24-Jährige den 35-Jährigen mit Pfefferspray angegriffen, woraufhin er zugestochen hätte. Wobei er das Messer nur zufällig in der Hand gehalten habe.

Diese Einlassung war aus Sicht der Kammer „arg konstruiert“. Der Angeklagte habe nicht dargelegt, warum er sich nach der Trennung heimlich in der leerstehenden Wohnung eingenistet hatte. Die Kammer geht davon aus, „dass er von vornherein die Lebensumstände auskundschaften wollte und das endete in der Planung der Tötung“.

Spätestens am Morgen des Tattages habe der 35-Jährige den „konkreten Tötungsentschluss“ getroffen. „Von besonderer Relevanz ist der Chat-Verkehr“, betonte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk. Den Nachrichten auf dem Handy des Angeklagten sei zu entnehmen, dass er „Gewaltgedanken in Richtung Tötung“ schon Wochen vorher hatte. Ebenso zeige sich die Verzweiflung des Mannes, weil er sein Kind nicht sehen konnte.

Am Tattag habe er angekündigt, dass es für das Opfer und die mit ihm zusammenwohnende Mutter „schmerzhaft“ werde. „Sie kann sich nicht ansatzweise vorstellen, dass ich genau gegenüber wohne.“ Weiter schrieb er wenige Stunden vor der Tat: „Ich bin von Hass erfüllt“ und „sie wird heute großen Schmerz spüren“.

20 Messerstiche sind nicht im Ansatz plausibel und passen nicht zu einer Notwehrlage“, betonte der Vorsitzende Richter. „Diese 20 Messerstiche sind gemacht worden zur Durchführung des Planes, sie zu töten. Da wollte jemand sicher gehen, dass es klappt.“

„Wir wissen nicht genau, wie dieses Geschehen begonnen hat. Deshalb können wir keine Mordmerkmale feststellen“, erklärte Stronczyk. Arglos sei das Opfer nicht gewesen. In der Wohnung hatte die Frau Überwachungskameras installiert und Reizgas bei sich, das sie auch bei der Tat eingesetzt haben soll. Jedoch ohne Erfolg.

Zu Lasten des als voll schuldfähig eingestuften Angeklagten wurde nicht nur die Tatplanung gewertet, sondern auch der Umstand, dass er die Mutter in Anwesenheit des gemeinsamen zweijährigen Sohnes getötet hat. „Deshalb ist es nicht im Ansatz ein minderschwerer Fall.“ Dennoch blieb die Kammer unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwölf Jahren Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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