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Bei einer Kontrolle auf der A1 bei Brinkum ist der Zoll auf 715 Liter unversteuerten Champagner gestoßen. Mit der Erklärung des Beschuldigten stellten sich die Beamten nicht zufrieden.
Brinkum - Am 13. Dezember hat der Zoll bei einer Kontrolle eines mit zwei Insassen besetzten Transporters auf einem Rastplatz an der A1 bei Brinkum rund 715 Liter Champagner sichergestellt. Der 32-jährige Beifahrer gab an, auf dem Weg nach Schweden zu sein und die Champagner-Flaschen in Frankreich für seine bevorstehende Hochzeit gekauft zu haben.
Die Zöllner gaben sich mit der Erklärung aber nicht zufrieden. Bei einer Überprüfung der Ware stellten sie anhand eines Vergleichs der Flaschenetiketten und Internetseiten fest, dass der Beifahrer mit dieser Champagnermarke offensichtlich Handel treibt. Die notwendigen steuerrechtlichen Begleitpapier konnte er nicht vorweisen, so das Hauptzollamt Bremen.
Hauptzollamt Bremen: Bis 60 Liter Schaumwein grundsätzlich private Nutzung
„Champagner unterliegt der Schaumweinsteuer, die in der EU unterschiedlich hoch ist. Reisende ohne kommerzielle Absichten können Schaumwein innerhalb der EU ungehindert kaufen und transportieren. Wir gehen bis zu einer Menge von 60 Litern pro Person grundsätzlich von einer nicht kommerziellen Nutzung aus“, erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
„In kommerziellen Fällen findet die Versteuerung des Schaumweins erst im EU-Bestimmungsland statt. Der Steuerbehörde des Bestimmungslandes sind die entsprechenden Mengen in einem vorgeschriebenen Verfahren mitzuteilen.
„Im vorliegenden Fall hat die Steuerbehörde in Schweden anscheinend keine Kenntnis erhalten. Somit liegt der Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung vor“, so Tödter weiter. Gegen den Beifahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die fälligen Steuern in Höhe von fast 1000 Euro mussten noch vor Ort bezahlt werden. Für die zu erwartende Geldstrafe wurde zudem eine Sicherheit von rund 800 Euro hinterlegt. Der Champagner wurde sichergestellt.