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Die Gemeinde Wagenfeld möchte eine Hofstelle im geplanten Baugebiet Neustadt, die zum Jahresende aufgegeben wird, an einen Investor verkaufen. Sie hofft auf ein interessantes Bebauungs- und Nutzungskonzept für den Bereich.
Wagenfeld – Die Gemeinde Wagenfeld plant, wie berichtet, auf einer 7,5 Hektar großen Fläche westlich der Fritz-Cording-Straße im Ortsteil Neustadt ein neues Baugebiet auszuweisen. Ein entsprechendes Bauleitverfahren hat der Gemeinderat im Dezember vergangenen Jahres auf den Weg gebracht, die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist für März vorgesehen. Die etwa 80 Grundstücke wird die Gemeinde nach jetzigem Stand selbst vermarkten, die Planung für einen etwa 6.000 Quadratmeter großen Bereich, der voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres als Hofstelle genutzt wird, will sie dagegen in externe Hände geben.
Hintergrund der Entscheidung ist zum einen, dass eventuell die bestehenden Gebäude, zum Beispiel das Wohnhaus oder ein Nebengebäude, bei gewissen Konzepten weitergenutzt beziehungsweise umgebaut werden könnten, wie Bürgermeister Matthias Kreye auf Nachfrage erläutert. „Hier bietet sich der Verkauf als eine Einheit einfach an, um interessante Konzepte zu ermöglichen. Bei einem Verkauf als reines Bauland würde man sich derartige Chancen vertun, und die Gemeinde könnte sich mit dem Abriss der Gebäude befassen.“ Außerdem bedeute ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt in Teilen eine zeitnahe Refinanzierung des Projekts, was für die Gemeindefinanzen sicherlich positiv zu bewerten sei.
Ein weiterer Vorteil eines frühzeitigen Verkaufs: Legt ein Investor ein interessantes Bebauungs- und Nutzungskonzept vor, könnten dafür erforderliche Festsetzungen von Beginn an im Bebauungsplan berücksichtigt werden und es käme nicht zu Verzögerungen. In das Eigentum eines möglichen Investors geht das Grundstück aber erst über, wenn das Bauleitplanverfahren rechtskräftig ist. Damit rechnet die Verwaltung für Ende des Jahres. Der Verwaltungsausschuss hat als Mindestverkaufspreis 300.000 Euro festgelegt.
Geld allein wird ihn allerdings nicht überzeugen: Wer das Grundstück kaufen möchte, muss ein Konzept vorlegen, das gewisse Anforderungen erfüllt. So sollen auf der Fläche mindestens fünf Wohngebäude entstehen, die die vorhandene Bebauungsstruktur entlang der Fritz-Cording-Straße und den ländlichen Charakter der Siedlung berücksichtigen. Das Konzept soll bereits Aussagen zur Anzahl der Wohneinheiten, zur Barrierefreiheit und zum Betriebskonzept sowie zur Fassadengestaltung und Dacheindeckung der einzelnen Gebäude treffen. Außerdem sollen Angaben zum energetischen Aspekt gemacht werden.
Das Konzept ist der Gemeinde deutlich wichtiger als der zu erzielende Verkaufspreis. Es geht mit 70 Prozent in die Bewertung der Angebote ein. Eine besonders gute Bewertung können Interessenten erwarten, die ihren Fokus auf besondere Zielgruppen legen, beispielsweise Singles, Senioren oder Baugemeinschaften. Dahinter rangieren architektonische und gestalterische Gesichtspunkte sowie die Qualität der Freiflächen, zum Beispiel durch Erhalt der Eichen.
Interessenten können bis zum 6. März ein Angebot samt Konzept vorlegen. Die Bewertung erfolgt im nichtöffentlichen siebenköpfigen Verwaltungsausschuss, die Entscheidung über den Verkauf trifft anschließend der Gemeinderat. Um sicherzugehen, dass die Umsetzung des Konzepts nicht am Geld scheitert, muss der ausgewählte Bewerber vor Abschluss des Kaufvertrages eine Finanzierungsbestätigung für die Kosten des gesamten Bauvorhabens vorlegen. Nach der Eigentumsübertragung hat er zwei Jahre Zeit, das Grundstück zu bebauen. Tut er das nicht, kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen.