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Twistringen – Am Ende eines Strafprozesses wegen Betruges zum Nachteil des Arbeitsamtes, durfte sich ein Twistringer ein wenig wie Hans im Glück fühlen. Mit Erfolg hatte er sich gegen einen Strafbefehl gewehrt. Er war zuvor zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden und legte dagegen Einspruch ein. Der wurde jetzt im Amtsgericht Syke vor einem Strafrichter verhandelt.
Dem Twistringer wurde von der Staatsanwältin zur Last gelegt, dass Arbeitsamt um 768 Euro betrogen zu haben. Er soll, so die Anklage, über einen kurzen Zeitraum der Arbeitsbehörde verschwiegen haben, dass er eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle hat. Vehement wehrte sich der Twistringer gegen den Vorwurf, betrogen zu haben.
Der nicht vorbestrafte Mann versicherte hoch und heilig: „Ich habe niemals vorgehabt, dass Arbeitsamt zu betrügen.“ Unterstützt wurde seine Einlassung dadurch, dass er die zu Unrecht ausgezahlte Leistung sofort, als er mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, an die Arbeitsbehörde zurücküberwies.
Seine Einlassung, dass er annahm, dass der neue Arbeitgeber für die Abmeldung beim Arbeitsamt zuständig ist, wird bei Strafprozessen wegen Betruges zum Nachteil der Arbeitsbehörde oft vorgetragen. Die Staatsanwältin wies den Angeklagten jedoch darauf hin, dass in den Anträgen darauf aufmerksam gemacht werde, dass der Unterstützungsbezieher Veränderungen in seinen Einnahmen – also den Antritt einer Arbeitsstelle – selber sofort zu melden hat. Das hätte der Angeklagte also auch tun müssen, als er am 9. Dezember vorigen Jahres eine Arbeit aufnahm.
Angeklagter hat aus Fall gelernt
Der Twistringer gab an, sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Arbeitsbehörde angerufen zu haben. Der Strafrichter gab den rechtlichen Hinweis, dass man statt von einer Straftat von einer Ordnungswidrigkeit ausgehe.
Der Angeklagte hat aus dem Fall gelernt. Er habe eine neue Arbeitsstelle angetreten und die der Arbeitsbehörde sofort gemeldet. Die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer: „Er konnte wissen, dass er dem Arbeitsamt seine neue Arbeitsaufnahme hätte melden müssen.“ Sie ging auch von einer Ordnungswidrigkeit aus und forderte eine Geldbuße von 700 Euro.
In seinem „letzten Wort“ hob der Twistringer erneut heraus: „Ich wollte wirklich nicht betrügen.“ Der Strafrichter beließ es bei einer Geldbuße von 200 Euro. Man könne davon ausgehen, dass dem Mann das alles versehentlich unterlaufen sei.
Von Dieter Niederheide