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Finanzamt Syke: Untreue-Verdacht in 81 Fällen - Staatsanwalt klagt Beamten an

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Von: Hans Willms

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Der Haupteingang des Finanzamts Syke.
Ein Beamter des Finanzamts Syke wurde nun wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt. © Marvin Köhnken

Ein Beamter des Finanzamts Syke wird von der Staatsanwaltschaft Verden angeklagt - wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue und Steuerhinterziehung.

Syke – Der 29-jährige Finanzbeamte wird sich aller Voraussicht nach vor dem Amtsgericht Verden wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue und Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die Staatskasse zwischen Herbst 2017 und April 2020 in insgesamt 81 Fällen um mehr als 900.000 Euro erleichtert und auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben.

Staatsanwalt Alexander Hege von der Pressestelle der Anklage-Behörde bestätigte Informationen unserer Zeitung, dass die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen seien. Mehrere Monate lang hatte die Behörde in dem Fall recherchiert, der im Juli durch die Berichterstattung der Kreiszeitung ans Licht der Öffentlichkeit geraten war. Im Fokus der Staatsanwaltschaft standen neben dem 29-Jährigen seinerzeit auch fünf weitere Beamte des Finanzamtes. Wegen mangelnden Tatverdachts hat die Strafverfolgungsbehörde die Ermittlungen gegen alle anderen Beschuldigten eingestellt. Alexander Hege: „Es konnte nachgewiesen werden, dass sie keinerlei Kenntnis von der Tat hatten.“

Finanzamt-Mitarbeiter in Syke hatte wohl „Zugriff auf Finanzkonten“

Mit Angaben über den genauen Tathergang hielt sich die Staatsanwaltschaft zurück. Der 29-jährige Finanzbeamte aber habe wohl „Zugriff auf Finanzkonten“ gehabt, von denen er dann Gutschriften ausgestellt und das Geld auf sein eigenes Konto überwiesen habe. Dabei habe er Steuernummern genutzt, die „inaktiv gestellt“ waren. Informationen der Kreiszeitung, dass es sich dabei um Steuernummern von „Unternehmen im Insolvenzverfahren“ handelte, bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht. Aufgeflogen waren die Machenschaften offenbar erst nach einer sogenannten Kontrollmitteilung durch eine Bank. Kreditinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, auffällige Kontobewegungen zu melden.

Ob und wann das Amtsgericht Verden das Verfahren gegen den 29-jährigen Finanzbeamten eröffnet, ist noch offen. „Bis zu einer Hauptverhandlung kann es durchaus noch einige Monate dauern“, sagte Staatsanwalt Hege am Mittwoch mit dem Hinweis auf die starke Arbeitsbelastung der Gerichte. Eine schriftliche Anfrage ans Finanzamt Syke mit der Bitte um eine Stellungnahme blieb unbeantwortet.

Zur Info: Drohende Haftstrafe

Bei einer Verurteilung durch das Amtsgericht Verden muss der Angeklagte damit rechnen, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, denn gewerbsmäßige Untreue und Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall sind alles andere als Kavaliersdelikte.

Wie aus dem Strafgesetzbuch hervorgeht, können die Taten eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen, in besonders schweren Fällen drohen auch bis zu zehn Jahre Gefängnis.

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