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Sulingen – Der feuchte Lebensraum der Flatterulme, „Baum des Jahres 2019“, ist bedroht, weil viele Auen landwirtschaftlichen Flächen weichen. In Sulingen steht am Weg entlang der Sule, zwischen Meierdamm und Langer Straße, ein Exemplar dieser seltenen Art – noch.
Der von der Stadt Sulingen beauftragte Baumkontrolleur Bernd Brümmer von der Firma Ahrens Garten- und Landschaftspflege (Lindern) kommt nach Baumkontrolle und -analyse zu dem Schluss, dass der circa 32 Meter hohe Baum gefällt werden muss. Dessen Standsicherheit sei nicht mehr gegeben. Die Ulme solle innerhalb der nächsten vier Wochen gefällt werden. Vorläufig bleibt der Weg entlang der Sule aus diesem Grund gesperrt.
Die Flatterulme sei bereits über 200 Jahre alt. Ein eher untypischer Baum für Norddeutschland, die Art sei eher in osteuropäischen Ländern heimisch. Neben Berg- und Feldulme sei die Flatterulme eine der drei Ulmenarten, die in Deutschland vorkommen, erklärt der Baumexperte. Sie sei hier in der Region einst von Menschen angepflanzt worden und liebe feuchte Böden. „Das alleine ist schon ein Grund, warum sie schützenswert ist“, findet Bernd Brümmer.
Zudem sei sie die einzige Nahrungsquelle für den Ulmenblattfloh. Nun sei das Exemplar im Suletal von Pilz befallen – aufgrund einer Verletzung des Baumes, deren Ursache unklar ist, berichtet Brümmer.
Der Austernpilz, der den Innenraum des Stammes befallen hat, sei ein Winterpilz und sogar essbar. Ob es der einzige Pilz ist, der im Baum lebt, lasse sich jedoch nicht mit Sicherheit sagen.
Weißfäule nimmt die Standfestigkeit
Die „visuelle Baumkontrolle“ hat der Baumkontrolleur Brümmer mit dem Sondierstab, dem Schonhammer und einem Fernglas durchgeführt. Sie habe ergeben, dass durch die Weißfäule im Stamm die Standfestigkeit des Baumes nicht mehr gegeben sei. Die Weißfäule, auch Korrosionsfäule genannt, verursache den Ligninabbau und zersetze so das Holz. Um ihre „Statik“ zu sichern, habe die Flatterulme in Sulingen sogenannte „Brettwurzeln“ ausgebildet, die jedoch nicht ausreichend Stabilität böten.
„Es tut mir schon sehr Leid für den alten Baum. Aber wenn der hier irgendwem auf den Kopf fällt, ist damit auch niemandem gedient“, stellt Brümmer fest. Es sei schon mehrere Male vorgekommen, dass Menschen von Bäumen erschlagen wurden.
Das Fällen des Baumes sei unausweichlich – es würden jedoch zehn Meter des Stammes stehen gelassen werden. Dieser verbleibende „Habitatbaum“, diene dann als Nistplatz von Fledermäusen, für Vögel und verschiedene Käferarten. Zum Beispiel für den Nashornkäfer, der ebenfalls zu den geschützten Arten gehört. „Mich freut, dass ein Habitatbaum bleibt. Denn diese Flatterulme stellt als Baum für sich schon eine Persönlichkeit dar.“
Von Unserer Praktikantin Johanna Sanders