Fahrt ohne Fahrerlaubnis: 31-Jähriger in Sulingen vor Gericht

Sulingen – Einen gänzlich unbefriedigenden Ausgang dürfte ein Gerichtsprozess für einen Angeklagten aus Ahnsen / Landkreis Schaumburg genommen haben. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Sulingen den 31-Jährigen zu einer Geldstrafe. Zudem erwartet die als Entlastungszeugin aufgebotene 29-jährige Ehefrau in Kürze ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage.
Laut Anklageschrift wurde dem Mann vorgeworfen, mit seinem Auto am frühen Nachmittag des 21. Juni 2022 in Varrel auf der Bahnhofstraße unterwegs gewesen zu sein, ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen. Der 31-jährige bestritt diesen Tatvorwurf, vielmehr wäre seine Ehefrau verantwortliche Fahrzeugführerin gewesen – er lediglich Beifahrer.
Im Zuge der Beweisaufnahme hörte das Gericht einen Beamten der Polizeistation Kirchdorf als Zeugen an. Dieser erklärte, dass er zur Vorfallzeit in anderer Sache am Straßenrand mit zwei Straßenwärtern gesprochen habe. In diesem Moment sei das Auto des Angeklagten, den er aus anderen Dienstgeschäften persönlich kenne und von dem er auch wisse, dass er keinen Führerschein besitzt, vorbeigefahren. Fahrzeugführer sei ohne jeden Zweifel der 31-jährige gewesen. Daraufhin habe er unmittelbar die Verfolgung des tatrelevanten Pkw aufgenommen. Dieser habe wenige hundert Meter weiter mit eingeschaltetem Warnblinklicht am rechten Fahrbahnrand gestanden. Zum Zeitpunkt seines Herantretens an den Wagen hätten die beiden erwachsenen Fahrzeuginsassen aber schon ihre Plätze getauscht – der Angeklagte befand sich nun auf dem Beifahrersitz und seine Ehefrau hinter dem Steuer.
Nach einer ausführlichen Belehrung durch die vorsitzende Richterin, dass sie ein Aussageverweigerungsrecht habe, aber die Wahrheit sagen müsse, wenn sie darauf verzichte, kam die 29-jährige Ehefrau als Zeugin zu Wort. Sie berichtete, dass man von einem Einkauf aus Sulingen gekommen sei. Sie selber habe den Wagen gefahren. Am späteren Vorfallsort habe sich das mit im Fahrzeug befindliche minderjährige Kind verschluckt, deshalb habe man anhalten müssen. Kurz darauf sei die Polizei erschienen und habe ihren Ehemann, der nur Beifahrer gewesen sei, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bezichtigt.
Während der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer die Tathandlung schon aufgrund der präzisen Sachverhaltsdarstellung des Polizeibeamten als umfänglich erwiesen erachtete und eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro (insgesamt 900 Euro) beantragte, bezweifelte der Verteidiger des 31-jährigen eine Täterschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an. Aus seiner Sicht hätten die Eheleute aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen erster Feststellung des Polizeibeamten und dem späteren Herantreten an das Fahrzeug keine Möglichkeit gehabt, die Sitzpositionen zu tauschen.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von sechs Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Schon im laufenden Verfahren kündigte der Vertreter der Staatsanwaltschaft an, dass er gegen die Ehefrau strafrechtliche Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage einleiten werde. Ihre Angaben seien nicht plausibel; es handele sich offensichtlich um eine Gefälligkeitsaussage.