Sicherheit für die Sulinger Feste ist der Wunsch

Sulingen – Die Planungen sind bereits in vollem Gang: Am Sonntag, 26. März, soll es in der Sulinger Innenstadt wieder das traditionelle Frühlingsfest mit verkaufsoffenem Sonntag geben – so das Ziel von Initiative Sulingen und Stadt Sulingen. Ob es auch so kommt, ist jedoch fraglich.
Der Grund dafür ist die Dienstleistungsgewerkschaft „Ver.di“, die seit einigen Jahren verstärkt gegen das Öffnen von Geschäften am Sonntag im Rahmen einer Veranstaltung vorgeht. Städte wie Nienburg oder Vechta mussten bereits Veranstaltungen verkleinern oder ganz absagen, nachdem die Gewerkschaft kurzfristig mit rechtlichen Schritten gedroht hatte. Auch Sulingen hat bereits negative Erfahrungen mit „Ver.di“-Vertretern machen müssen, und das Verhältnis hat sich weiter verschlechtert, wie bei der Jahreshauptversammlung der Initiative Sulingen im November zu hören war (wir berichteten). Gewundert habe sich der Initiative-Vorstand jedoch, dass es seitens „Ver.di“ keine Gleichbehandlung gebe, sagt der stellvertretende Vorsitzende Thomas Wolter: Andernorts im Landkreis hätten zuletzt Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen ganz ohne Einschränkungen stattfinden dürfen.
Für ihr Vorgehen nutzt die Gewerkschaft eine Regelungslücke im Gesetz. Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sieht vor, dass Kommunen an vier Sonntagen pro Jahr Ausnahmegenehmigungen für eine Ladenöffnung trotz Sonntagsruhe erteilen können. Dass diese Ausnahmen nicht grundsätzlich verfassungswidrig sind, hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits 2017 festgestellt und damit „Ver.di“ widersprochen. Festgelegt hatte das Gericht allerdings in seiner Entscheidung, dass der Verkauf nicht im Vordergrund stehen darf, sondern es eine Veranstaltung geben muss, die für den Tag prägende Wirkung hat und mit der die Ladenöffnung nur im Zusammenhang steht. Wie genau solch eine Veranstaltung auszusehen hat, ist jedoch Auslegungssache. Die Neufassung des Gesetzes 2019 schuf nicht die versprochene Rechtssicherheit, sondern legt nur fest, dass es einen besonderen Anlass geben muss. Für Zufriedenheit sorgt das bei den Betroffenen nicht, bemängelt Wolter: „Der Einzelhandel fühlt sich von der Politik im Stich gelassen, das kann man so sagen.“ An den verkaufsoffenen Sonntagen wolle man jedoch festhalten, weil sie den Einzelhandel vor Ort gegenüber dem Internethandel stärkten und so auch Arbeitsplätze sicherten. Um dennoch eine dauerhafte Lösung zu erreichen, suche man das Gespräch mit den heimischen Landtagsabgeordneten und den Kontakt zu Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.

In Absprache mit der Stadtverwaltung sind bislang drei Termine festgelegt für Veranstaltungen in diesem Jahr, die von einem verkaufsoffenen Sonntag begleitet werden sollen: Neben dem Frühlingsfest am 26. März sind das der Genuss- und Tourismustag in Sulingen unter dem Motto „Regionalität erleben!“ am 25. Juni und das Herbstfest am 8. Oktober.
Hierfür bemühe man sich um ein vielfältiges Beiprogramm, stellt Wolter klar. Allerdings sei es mittlerweile extrem schwierig geworden, für solche eintägigen Angebote Schausteller zu gewinnen, berichtet er. Standgebühren seien bereits seit Jahren nicht mehr zu zahlen, stattdessen verlangten die Anbieter zum Teil inzwischen Umsatzgarantien. Grundsätzlich seien für sie mehrtägige Veranstaltungen wesentlich attraktiver.

Daher will die Initiative mit den Veranstaltungen auch anderen eine Bühne bieten: „Wir wollen die Sulinger Autohändler wieder ,mit ins Boot holen‘ “, kündigt Wolter an, außerdem könnten auch heimische Betriebe die Gelegenheit nutzen, um sich mit einem Stand zu präsentieren. Das stehe auch Unternehmen offen, die nicht Mitglied der Initiative sind und könne eine Alternative sein zu einem geplanten Stand auf der „Informa“. Vor allem die Geschäfte an der Langen Straße seien aufgerufen, sich eigene Aktionen einfallen zu lassen – „Nordlys“ sei da immer ein tolles Beispiel.
Besonders im Blick habe man zudem die Vereine, die sich an diesen Tagen vorstellen könnten. Von dieser Möglichkeit hätten in der Vergangenheit bereits die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz Gebrauch gemacht, und diese Organisationen seien auch schon angesprochen worden. Angesprochen fühlen sollten sich aber alle Vereine. Ansprechpartner für alle Interessenten sei Silke Bosse (E-Mail: bosse@initiative-sulingen.de).
Räumlich seien die Veranstaltungen vorerst auf die Innenstadt beschränkt – die Betriebe in den Gewerbegebieten könnten sich jedoch beteiligen, wenn sie eigene Aktionen auf die Beine stellten und eine Verbindung zur Innenstadt herstellten, führt Thomas Wolter aus, nennt als Beispiel die „Bimmelbahn“, die bei früheren Festen die Anbindung zu Veranstaltungen bei „Lloyd Shoes“ schuf.
Was sagen die heimischen Landtagsabgeordneten zu verkaufsoffenen Sonntagen?
Mit der Neufassung der gesetzlichen Regelung sind die Verantwortlichen in Sulingen nicht zufrieden. Wir haben daher die für den Wahlkreis 41 (Diepholz) zuständigen Landtagsabgeordneten gefragt, wie sie zu verkaufsoffenen Sonntagen stehen und wie eine verlässliche Regelung aussehen könnte. Befragt wurden Abgeordnete aus den Parteien, die der vorigen und / oder der amtierenden Landesregierung angehören.
Für die SPD schreibt Dennis True, Abgeordneter für den Wahlkreis 40 (Syke) und Pate seiner Partei für den Wahlkreis 41: „Verkaufsoffene Sonntage leisten, gerade in Zeiten der Krise, einen Beitrag, den Einzelhandel und die Innenstädte sowie die Ortskerne zu stärken und die Folgen der Coronakrise sowie des Krieges in der Ukraine damit abzumildern. Am 15. Mai 2019 hat der Landtag das NLöffVZG neu geregelt und damit den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, an bis zu vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte unter bestimmten Rahmenbedingungen zu öffnen.“ Die Kritik an fehlender Rechtssicherheit teilt er nicht: „Die Neuregelung hat nach der Ankündigung durch die Landesregierung im Jahr 2017 dann im Jahr 2019 stattgefunden und es wurde somit ein Ausgleich zwischen den Interessen des Einzelhandels und den Arbeitnehmenden geschaffen. Eine weitere Neuregelung halten wir daher im Allgemeinen, aber auch im Fall Sulingen, nicht für notwendig, da wir hier von drei geplanten verkaufsoffenen Sonntagen sprechen, die neue Regelung jedoch vier Sonntage im Jahr zulässt.“
Marcel Scharrelmann, Abgeordneter der CDU für den Wahlkreis 41, schreibt: „Verkaufsoffene Sonntage sind ein wichtiges und beliebtes Instrument von Einzelhändlern, welches bisher zu bestimmten Anlässen und Aktionen das Einkaufen auch an Sonntagen ermöglicht hat, an denen Feste oder Aktionen an den Verkaufsorten stattfinden. Persönlich begrüße ich einen gemeinsamen Kompromiss aller Interessensvertreter, der verkaufsoffene Sonntage mit Verknüpfung bestehender Feste/Messen et cetera ermöglicht und weiter in ihrer Anzahl pro Jahr einschränkt.“ Er teilt die Unzufriedenheit mit der aktuellen Rechtslage: „Die neue Landesregierung wird einen Gesetzesentwurf einbringen müssen, den wir als CDU gerne konstruktiv begleiten. Dies kann nach meinem Dafürhalten jederzeit geschehen.“
Von Tanja Meyer, Abgeordnete von Bündnis 90 / Die Grünen und Patin ihrer Fraktion für den Wahlkreis 41, war bis Redaktionsschluss keine Antwort auf unsere Anfrage zu erhalten.