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35-Jährige steht in Sulingen wegen Unterschlagung vor Gericht

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Von: Volker Rathmann

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Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Sulingen.
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Sulingen. © Bartels

Sulingen – Das kriminelle Ausnutzen einer Freundschaft wurde jetzt in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Sulingen juristisch aufgearbeitet. Eine 35-Jährige aus dem Landkreis Nienburg hatte sich dort wegen Unterschlagung sowie mehrfachen Computerbetruges zu verantworten.

In der Beweisaufnahme wurden ein 33-jähriger Sulinger sowie eine Ermittlungsbeamtin der Polizei als Zeugen gehört – demnach hatte sich folgender Sachverhalt zugetragen: Der Sulinger besuchte im Juni 2022 gemeinsam mit der Angeklagten eine hiesige Diskothek. Hierbei ließ er sein Portemonnaie im Auto der mit ihm locker befreundeten Frau zurück. Diese nahm die Geldbörse des Sulingers samt einer darin befindlichen Firmenkreditkarte plus Pin-Code im weiteren Verlauf an sich und tätigte damit an den beiden Folgetagen widerrechtlich insgesamt drei Abhebungen an verschiedenen Geldausgabeautomaten in der Region. Der angerichtete Gesamtschaden betrug 418 Euro.

Die vom Geschädigten zunächst als verloren geglaubte Geldbörse fand sich später in Wietzen (Landkreis Nienburg) als Fundsache wieder an – ohne die Kreditkarte, die zwischenzeitlich bei der nicht autorisierten Nutzung durch die Angeklagte von einem Geldautomaten einbehalten worden war.

Erst nach Ungereimtheiten mit der Kreditkartenabrechnung im Juli 2022 fielen dem Arbeitgeber des Sulingers die tatrelevanten Geldabhebungen auf. Durch eine Anzeige bei der Polizei kamen strafrechtliche Ermittlungen in Gang. Über gesicherte Videosequenzen in den betroffenen Geldinstituten konnte die Angeklagte als Geldabheberin überführt werden.

Angeklagte zeigt sich „sehr erstaunt“

Zu den einzelnen Tatvorwürfen befragt, erklärte die Frau dem Gericht, dass sie dem Sulinger während des gemeinsamen Discothekenbesuchs von ihren akuten Geldnöten berichtet habe. Dieser habe ihr daraufhin die Kreditkarte plus Pin-Code übergeben, damit sie sich Bargeld beschaffen könne. Über die nun erhobenen Vorwürfe sei sie daher sehr erstaunt.

Dieser Einlassung schenkte das Gericht keinen Glauben und verurteilte die Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von insgesamt 100 Tagessätzen zu zehn Euro (also in Summe 1 000 Euro).

In ihrer Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Richterin aus, dass sie die Darstellung der Angeklagten komplett bezweifele und als reine Schutzbehauptung bewerte. Es sei absolut unplausibel, dass ihr die Firmen-Kreditkarte aus rein privaten Gründen zum Geldabheben überlassen worden sei, schließlich müsse der Besitzer dieser Kreditkarte später gegenüber seinem Arbeitgeber Rechenschaft über das fehlende Geld ablegen. Die Angaben des geschädigten Sulingers seien diesbezüglich auch eindeutig und schlüssig.

Das gesamte Tatvorgehen könne man nur als ausgesprochen dreist bezeichnen. Bei der Strafzumessung habe man zudem berücksichtigen müssen, dass die 35-Jährige bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Sie wurde im Jahr 2014 wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil möge ihr als Warnung dienen und sie künftig von der Begehung weiterer Straftaten abhalten.

Soweit binnen einer Woche keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Urteil automatisch rechtskräftig.

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