1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Diepholz
  4. Stuhr

Banner und Schilder sollen Radfahrer in Stuhr schützen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Oliver Dörr

Kommentare

Präsentieren den Flyer, der zeigt, wo das Radeln in Stuhr erlaubt, eingeschränkt oder verboten ist: Michaela Schierenbeck (v.l.), Petra Dierks und Bettina Scharrelmann.
Präsentieren den Flyer, der zeigt, wo das Radeln in Stuhr erlaubt, eingeschränkt oder verboten ist: Michaela Schierenbeck (v.l.), Petra Dierks und Bettina Scharrelmann. © dörr

Das Radfahren in der Gemeinde Stuhr soll sicherer werden. Dafür hat die Gemeinde gleich mehrere Aktionen gestartet.

Brinkum – Zwei Bauzaunbanner erinnern seit Dienstag entlang der Bassumer Straße in Brinkum Autofahrer daran, den Mindestabstand von eineinhalb Metern beim Überholen von Radfahrern einzuhalten. Darüber hinaus will die Gemeinde bis Ende der Woche die Beschilderung entlang der Bassumer Straße verändern.

Ein Flyer informiert zudem darüber, wo das Radfahren in Stuhrs Ortsteilen erlaubt, eingeschränkt oder verboten ist.

„Nur wenn das Radfahren in unserer Gemeinde sicher wird, wird es uns gelingen, Bürger davon zu überzeugen, ihr Auto stehen zu lassen und mit dem Rad zu fahren“, sagt Michaela Schierenbeck, Leiterin der Verkehrsbehörde der Gemeinde Stuhr.

Beim Überholen eines Radfahrers ist Sicherheitsabstand gefragt

Was die drei Maßnahmen im Klartext bedeuten, erläutert Schierenbeck: „Wenn auf der Bassumer Straße der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern beim Überholen des Radfahrers nicht eingehalten werden kann, weil es beispielsweise Gegenverkehr gibt, hat der Autofahrer hinter dem Radfahrer zu bleiben. Und zwar solange, bis eine geeignete Stelle vorhanden ist, wo der Radfahrer gefahrlos mit dem vorgeschriebenen Abstand überholt werden kann.“

Die Fachdienstleiterin weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Schutzstreifen auf der Bassumer Straße grundsätzlich nicht von Autos befahren werden dürfe. „Ein Überfahren ist nur gestattet, wenn der gegenläufige Verkehr sich nicht anders begegnen kann. Beispielsweise, wenn sich ein Bus und ein Lkw entgegenkommen.“

Kinder bis acht Jahren dürfen den Gehweg benutzen

Zur geplanten veränderten Beschilderung sagt Schierenbeck: „Der bisherige Rad- und Fußweg neben der Bassumer Straße ist ab sofort nur noch ein reiner Gehweg. Die Radfahrer fahren zukünftig zusammen mit den anderen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn.“ Ausgenommen seien Kinder bis acht Jahren und ihre Begleitperson. „Die müssen den Gehweg benutzen. Radfahrende Kinder bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen“, erläutert sie.

Um den Schulweg weiterhin zu sichern, wird der Bereich ab dem Kreisel Diepholzer Straße/Bassumer Straße bis Brunnenweg vor der Fahrzeugbau-Firma in beiden Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben. „Wir wollen mit der veränderten Beschilderung und der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn das Konfliktpotenzial zwischen Fußgängern und Radfahrern auf dem Gehweg verringern und so Unfälle vermeiden“, sagt Schierenbeck.

Der neue Flyer ist im Bürgerbüro der Gemeinde Stuhr erhältlich. Zudem ist er auf der Internetseite der Gemeinde und in den sozialen Medien einsehbar.

Auch interessant

Kommentare