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Naturschutzbehörde attestiert Zitterpappeln in Borstel Gesundheit

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Von: Andreas Behling

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Sie dürfen stehen bleiben: Die Zitterpappeln am Wirtschaftsweg „Vor dem Borsteler Hagen“ befinden sich nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis in einem „gesunden, wüchsigen Zustand“.
Sie dürfen stehen bleiben: Die Zitterpappeln am Wirtschaftsweg „Vor dem Borsteler Hagen“ befinden sich nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis in einem „gesunden, wüchsigen Zustand“. © Behling

Borstel – „Die Zitterpappeln entlang des Wirtschaftsweges ,Vor dem Borsteler Hagen‘ in der Gemeinde Borstel werden nicht gefällt. Das ist das Ergebnis des Ortstermins am Mittwoch, den die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz zur Klärung des Sachverhalts mit der Gemeinde Borstel und anschließend mit einem beteiligten Ratsherrn der Gemeinde durchgeführt hat“, teilte am Donnerstag Mareike Rein, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises, mit.

Der „beteiligte Ratsherr“, Harry Brauer, hatte sich an die Kommunalaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis gewandt, um gegen den Beschluss des Gemeinderates, die Bäume zu entfernen, vorzugehen (wir berichteten). Rein: „Bei dem Termin wurden die verschiedenen Sichtweisen der Beteiligten zur Entnahme der Pappeln angehört und von der unteren Naturschutzbehörde bewertet. Dabei zeigte sich, dass sich die betreffenden Pappeln überwiegend in einem gesunden wüchsigen Zustand befinden. Mit den Beteiligten wurde daher vereinbart, dass die Zitterpappeln nicht entnommen werden.“ Laut naturschutzfachlicher Beurteilung seien vor Ort verschiedene Heckenstrukturen in der Landschaft zu finden, die sich gegenseitig gut ergänzen. Eine Hecke aus Sträuchern und Gebüschen biete vor allem Vögeln ein gutes Bruthabitat. Das linienhafte Pappelgehölz in der Landschaft mit einer begleitenden Heckenstruktur im unteren Bereich biete „vielen Raupen von vor allem Nachtfaltern einen Lebensraum, da Pappeln ein wertvolles Nährgehölz für viele Käfer, Raupen- und Falterarten sind. Dieses Habitat bietet den Vögeln in der Nähe eine gute Nahrungsgrundlage für die Aufzucht ihres Nachwuchses. Durch die jahrelange gute Pflege der Gemeinde Borstel hat sich dort ein sehr hochwertiger Lebensraum entwickelt.“ Die Strukturen seien in den Achtzigerjahren im Rahmen der Flurbereinigung zum Schutz vor Winderosion für die umliegenden Felder angelegt worden.

„Ist doch in Ordnung – alles gut“, kommentiert Borstels Bürgermeister Dieter Engelbart auf Anfrage der Redaktion das Ergebnis des Ortstermins. Um vor Beginn des Frühjahrs noch Bäume fällen zu können, wenn vom Rat gewünscht, sei dessen Sitzung am 7. Februar die letzte Gelegenheit für einen Beschluss gewesen. Der sei gefallen – „und dann war für mich klar: Ich säge nicht einfach die Bäume ab, sondern lasse überprüfen, was die Untere Naturschutzbehörde dazu sagt. Und die haben nun gesagt: Ihr müsst da nichts machen.“ Es seien Äste runtergefallen und auch ein paar Bäume umgekippt, „die liegen ja noch da. Insofern musste ich einfach handeln, das habe ich getan. Jetzt hat die Behörde bestätigt: Da passiert nichts – und damit bin ich raus.“ Es höre sich so an, „als würde ich die Bäume weghaben wollen. Will ich gar nicht.“ Die Gemeinde klage seit fünf Jahren auf seine Initiative gegen einen Grundstückseigentümer, der einfach 25 Bäume aus dem Wegeseitenraum entfernt hat, erinnert Engelbart.

„Ich freue mich sehr darüber, dass meine Bemühungen zum Erfolg geführt haben“, erklärt Harry Brauer, um ein Statement zur Bewertung durch die Untere Naturschutzbehörde gebeten. Er habe bereits in der Ratssitzung seine Bedenken geltend gemacht, eine Menge Argumente aufgezeigt, „die schon eine derartige Beschlussvorlage gar nicht zuließen.“ Alle Detailfragen zu dem Vorhaben man ihm in der Sitzung nicht beantworten können oder wollen. Er habe sich mit dem 2021 geänderten Naturschutzrecht in Niedersachsen befasst, auch von befreundeter fachkundiger Seite Rat eingeholt. „Eigentlich konnte die Untere Naturschutzbehörde zu keinem anderen Ergebnis kommen. Zumal es stimmt, wovon ich mich überzeugt hatte und worauf ich hingewiesen habe: Die Bäume sind durchweg gesund“, unterstreicht Harry Brauer. Die getroffene Ratsentscheidung könne durch den Landkreis nicht aufgehoben werden. „Wir werden, aus meiner Sicht, den Beschluss in öffentlicher Sitzung zurücknehmen müssen.“

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