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Zehntausende Grundsteuerbescheide bereits verschickt

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Von: Marc Lentvogt

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Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck daran, die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Die Steuerhöhe wird aber erst 2024 mit den neuen Hebesätzen bekannt.

Sulingen/Syke – Anderthalb Monate nach Ablauf der Abgabefrist der Grundsteuererklärung, arbeiten die Finanzämter auf Hochtouren an der Bearbeitung aller Fälle. Zum Stichtag 6. März lagen dem Finanzamt Sulingen 32 990 Grundsteuererklärungen vor, berichtet Frederik Gissel, Sachgebietsleiter für Grundsteuererklärungen, auf Nachfrage. Das entspricht einer Quote von etwa 75 Prozent. Weiter nördlich in Syke hat das Amt 56 324 Erklärungen zur Bearbeitung vorliegen (83,42 Prozent), berichtet Birthe Wigger, Sachgebietsleiterin Erhebung und Grundbesitzstelle, in einer Mitteilung.

Die Abgabgepflicht für die Grundsteuererklärung gilt trotz Fristablauf

An beiden Orten werde intensiv gearbeitet, bestätigen Wigger und Gissel. Aus Syke heißt es beispielsweise, dass auf den Versand von Eingangsbestätigungen verzichtet werde, um mehr Zeit für die Arbeit mit den Erklärungen zu haben. In Sulingen sei Personal von der Hotline abgezogen worden, um mehr Sachbearbeiter zur Beschäftigung mit den eingegangenen Daten zu haben. Beide Finanzämter beantworten telefonisch weiterhin Fragen zur Grundsteuer.

Mehrere Zehntausend Menschen sollten bereits einen Bescheid in den Händen halten. Das Finanzamt Syke hat laut Mitteilung bislang 29 469 Bescheide verschickt, das Amt Sulingen 10 553.

Die Finanzämter in Niedersachsen werden allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zwei Bescheide zukommen lassen, betont das Landesamt für Steuern in einer Pressemitteilung. Zum einen sei dies ein Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1. Januar 2022, zum anderen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025. Aber: Mit keinem dieser Bescheide ist eine Zahlungsaufforderung verbunden, macht das Amt deutlich.

Grundsteuer-Hotline

Die Grundsteuer-Hotline ist bei den Finanzämtern in Sulingen und Syke jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt.

Sulingen: 04271 / 87302

Syke: 04242 / 162330

Erst 2025 werden Grundstückseigentümer von ihren Kommunen den neuen Grundsteuerbescheid mit der neu zu zahlenden Grundsteuer erhalten. Wie hoch dieser Wert sein wird, stehe erst 2024 fest, denn er berechne sich aus dem vom Finanzamt ermittelten Betrag und dem Hebesatz der Gemeinde. Da die aktuellen Hebesätze jedoch bis 2024 gültig sind, werden Kommunen neu rechnen müssen. Das Ziel sei, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral ist. Das bedeutet: Auf der Ebene des Staates soll die eingenommene Steuer sich nicht verändern. Gleichwohl, betont das Landesamt für Steuern, könne es für Einzelpersonen zu einem Mehr oder Weniger an notwendigen Steuerzahlungen kommen.

Bleibt noch die Frage, was mit denjenigen passiert, die ihre Grundsteuererklärung nicht übermittelt haben. Trotz des Überschreitens der Abgabefrist nehmen die Finanzämter weiterhin Erklärungen entgegen. Laut Landesamt entbindet die abgelaufene Frist Bürgerinnen und Bürger nicht von der Verpflichtung, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Einmalig werde schriftlich daran erinnert, heißt es weiter. Im Anschluss an die „Erinnerung stehen Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum“.

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