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Löhne, Hygiene, Unterkünfte: Spargelhof-Chef reagiert auf Vorwürfe

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Von: Sylvia Wendt

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Ein Mann sortiert auf einem Feld Spargel.
Auf dem Spargelhof Thiermann hatte es zuletzt mehr als 100 Covid-19-Erkrankte gegeben. Nun stehen die Arbeitsbedingungen in Kirchdorf im Fokus. © picture alliance / dpa

Zahlreiche Corona-Infektionen beim Spargelhof Thiermann haben Aufmerksamkeit erzeugt. Mittlerweile dreht sich die Diskussion auch um die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb.

Kirchdorf – Löhne, Krankenversicherung, Verpflegung, Unterkünfte: Themen, mit denen der Spargelhof Thiermann derzeit in den Schlagzeilen ist. Über 100 an Covid-19 Erkrankte unter den über 1000 Mitarbeitenden aus Landwirtschaft, Verwaltung und Gastronomie haben auch die überregionale Presse auf den Plan gerufen – darunter einen polnischen Journalisten der Deutschen Welle.

Unterdessen meldete der Landkreis Diepholz, dass Dienstag unter 839 vom Deutschen Roten Kreuz durchgeführten Schnelltests im Betrieb Thiermann drei positive Covid-19-Ergebnisse festgestellt wurden, von denen am Mittwoch nur ein Befund mittels PCR-Test bestätigt wurde. Eine erneute Schnelltestung erfolge Anfang nächster Woche.

Der Text der Deutschen Welle, der nach seinen Angaben auf Aussagen von polnischen Erntehelfern und Erntehelferinnen basiert, wiederum erhebt Anklage, dass sich der Betrieb nicht an geltende Vorschriften halte: Etwa nicht den Mindestlohn zahle, die Erntehelfer nicht ausreichend schütze und sie nicht abreisen lasse, wenn sie das wollten. Was sagt Seniorchef Heinrich Thiermann dazu?

Wann tauchten die ersten Fälle auf und wann begann welche Art der Testung? 

Schon seit Beginn der Saison wurden Schnelltests für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Nicht alle Beschäftigte haben das Angebot angenommen. Als es am 18. April zu der ersten Infektion kam, begannen wir mit regelmäßigen Testungen und wurden dann, als vermehrt positive Fälle auftraten, am 29. und 30. April mit den PCR-Reihentestungen vom DRK und Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz unterstützt.

Heinrich Thiermann bei der Eröffnung der Spargelsaison im April 2019. Archivfoto: S. Wendt
Heinrich Thiermann ist Seniorchef auf dem Spargelhof in Kirchdorf. (Archivfoto) © S. Wendt

Es sollen keine Mitarbeitenden so schwer erkrankt sein, dass ein Klinikaufenthalt notwendig ist. Laut DW-Interview sollen aber fünf Personen im Krankenhaus sein, eine davon in sehr kritischen Zustand. Was stimmt?

Aus Gründen des Datenschutzes geben wir dazu keine Auskunft.

„Abstände am Fließband können nicht eingehalten werden“, heißt es in dem Interview: Wie sind die Abstände vorgegeben dort und an anderen Arbeitsplätze in Räumen? 

Wir haben gemäß der Arbeitsschutzverordnung allen Mitarbeitenden medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt. Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, was an manchen Arbeitsplätzen nicht anders möglich ist, ist der Schutz durch einen medizinischen Mund- und Nasenschutz laut gesetzlicher Vorgabe angeordnet.

Mitarbeitende, die abreisen wollten, hätten dies nicht gedurft: Gab es diese Fälle? Warum durften die Personen nicht abreisen? 

Die Mitarbeitenden durften aufgrund der vom Landkreis Diepholz angeordneten Arbeitsquarantäne nicht abreisen. Nach Ablauf der Arbeitsquarantäne ist eine Abreise selbstverständlich möglich.

Einige Erntehelfer seien ohne Bezahlung nach Polen geflohen. Ist dem so? 

Einige Mitarbeitende sind verbotenerweise unter der Arbeitsquarantäne abgereist. Diese sind polizeilich gemeldet. Der Anspruch auf die Lohnzahlung verfällt dadurch nicht. Allerdings wurden Bußgelder durch die Behörde für das unerlaubte Abreisen in uns unbekannter Höhe angekündigt.

Der Stundenlohn variiere von Tag zu Tag, betrage im Schnitt 6,80 Euro. Wieviel beträgt der Stundenlohn?

Selbstverständlich erhält keine Saisonarbeitskraft weniger als den deutschen Mindestlohn. Aber viele verdienen mehr.

Wie ist die Krankenversorgung gesichert? Und wie sind die ausländischen Erntehelfer krankenversichert?

Alle Mitarbeitende sind hier sicher versorgt, es entstehen den Saisonarbeitskräften keine Kosten bei Krankheit und sie erhalten eine Lohnfortzahlung.

Was umfasst der Betrag von 9,80 Euro pro Tag für die Unterkunft? 

Der Betrag von 9,80 Euro umfasst Unterkunft und Verpflegung.

Wie ist das weitere Prozedere in der Ernte? Wie lange bleibt der aktuell angeheuerte Sicherheitsdienst an der Seite der Erntehelfer?

Während der Dauer der Arbeitsquarantäne unterstützt uns der Sicherheitsdienst weiter. Die Ernte wird unter Quarantänebedingungen fortgesetzt.


Weiterhin tragen die Erntehelfer keine Masken im Bus – wie kann man das ändern? 

Alle Mitarbeitenden werden immer wieder darauf hingewiesen. Wir haben unsere Busfahrer verpflichtet, niemanden ohne Maske in den Bus zu lassen und nicht loszufahren, wenn jemand seine Maske abgenommen hat.

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