Dritte Reihentestung bei Thiermann: Zehn weitere Personen positiv getestet
Update, 8. Mai: Die dritte Reihentestung von Donnerstag auf dem Fruchthof Thiermann habe weitere zehn Covid-19-Fälle bestätigt, heißt es in einer Pressemiteilung vom Samstag. Insgesamt wurden seit Ende April in dem betrieblichen Infektionsgeschehen 130 Personen positiv getestet. Diese Personen seien isoliert und befänden sich in Quarantäne. Für die negativ getesteten Personen habe der Landkreis Diepholz eine häusliche Absonderung mit Ausnahme der Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeit angeordnet. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass diese Personen keine Symptome aufweisen und strenge Hygienemaßnahmen auf dem Arbeitsweg umgesetzt werden.
Update, 7. Mai: Am Donnerstag hatte das DRK im Auftrag des Landkreises Diepholz eine weitere Reihentestung innerhalb des Fruchthofes Thiermann durchgeführt. „Bis Freitagmittag lag dem Gesundheitsamt die Auswertung von rund der Hälfte der Proben vor, die bisher keine weiteren positiven Fälle in dem Infektionsgeschehen bestätigt hat“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Eine abschließende Bewertung aller Befunde werde am Samstag erwartet. Bisher sind 120 Covid-19-Fälle in dem Infektionsgeschehen bestätigt. Landrat Cord Bockhop nehme dieses erfreuliche Zwischenergebnis zum Anlass, der Samtgemeinde Kirchdorf und Samtgemeindebürgermeister Heinrich Kammacher seinen Dank auszusprechen. „Die Samtgemeinde Kirchdorf hat den Landkreis Diepholz beträchtlich im Austausch und in der Kommunikation mit dem Betrieb unterstützt. Der Samtgemeindebürgermeister Heinrich Kammacher hat sich nicht nur aufgrund seiner Ortskenntnis in besonderem Maße eingebracht und dadurch sicherlich auch zu der ansonsten niedrigen Inzidenz in der Samtgemeinde Kirchdorf beigetragen“, so der Landrat. Nur deshalb habe von weiteren lokal begrenzten Maßnahmen außerhalb des Betriebes für die Samtgemeinde Kirchdorf abgesehen werden können.
Zur Verdeutlichung: Es seien nur wenige Ehepaare unter den ausländischen Erntehelfern, erklärt Anke Meyer vom Fruchthof Thiermann auf Anfrage. Aufgrund gemeinschaftlich genutzter Sanitäranlagen bewohnen Frauen und Männer getrennte Unterkünfte. Wenn die derzeit geltende Arbeitsquarantäne aufgehoben ist, dürften sich die Ehepartner natürlich wieder sehen.
Update, 6. Mai: Am Donnerstag hat das Deutsche Rote Kreuz im Auftrag des Landkreises Diepholz eine weitere Reihentestung innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs Thiermann Gartenbaubetrieb GmbH & Co. KG Spargel- und Beerenfrüchte durchgeführt. „Die daraus resultierenden Befunde werden am Freitag und Samstag erwartet“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Diepholz vom Donnerstag. Bisher seien 120 Covid-19-Fälle in dem Infektionsgeschehen bestätigt. Stand Donnerstag sind werden für die Samtgemeinde Kirchdorf 123 bestätigte Covid-19-Fälle gemeldet.
Ursprünglicher Artikel: Kirchdorf - 1011 getestete Mitarbeiter des Fruchthofs Thiermann im Kirchdorfer Ortsteil Scharringhausen – das sind neben Erntehelfern, die für die Spargelsaison angereist sind, auch Festangestellte und Aushilfen. Der Betrieb umfasst außerdem Tierhaltung, Getreide- und Maisanbau, Biogasproduktion und Windenergie. Wie funktioniert da „zusammen leben und zusammen arbeiten“ im Detail?
Die Personen, die in einer Unterkunft zusammen leben, werden als ein „Haushalt“ gerechnet, nachdem sie eine 14-tägige Quarantäne absolviert haben, erklärt Thiermann-Pressesprecherin Anke Meyer. Durchaus können unterschiedliche Arbeitsgruppen vermischt werden, wenn Abstände eingehalten und Masken getragen werden, ergänzt Mareike Rein, die Pressesprecherin des Landkreises.
Thiermann hat vor der Saison 60.000 OP-Masken gekauft
Dass in den Bussen Mund-Nasenschutz getragen werden müsse, habe der Betrieb von Anfang an vorgegeben, sagt Meyer. Die Busfahrer seien angehalten, darauf zu achten. In den Bussen selbst seien Schilder angebracht. Und dennoch: Mitunter mag der eine oder andere Erntehelfer etwas essen oder trinken – und dazu seine Maske abgenommen haben. OP-Masken habe die Firma vor der Saison in ausreichender Zahl eingekauft: 60.000 Stück.
Neuinfektionen
Das Gesamtergebnis der Reihentestung von 899 Mitarbeitenden am Montag ergab 17 Neuinfektionen und damit insgesamt 120 positiv getestete Personen. Am Donnerstag werde das DRK im Auftrag des Landkreises eine dritte Reihentestung durchführen. Außerdem plane der Betrieb Antikörpertests, um eine bereits durchgemachte Corona-Infektion zu belegen.
Was ist mit Ehepaaren, die als Erntehelfer anreisen und in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden? „Männer und Frauen sind getrennt untergebracht. Das mussten wir aufgrund der sanitären Anlagen so regeln“, erklärt Anke Meyer. Und: „Nein, die Ehepaare dürfen sich während ihres Aufenthaltes nicht sehen. So sind die Auflagen.“
Bußgeldverfahren gegen einzelne Erntehelfer nach Verstoß gegen Quarantäne
Dass die eingehalten werden, kontrolliert seit Saisonbeginn ein Sicherheitsdienst. Bisher erst abends. „Ab sofort sind die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes rund um die Uhr im Einsatz“, erklärt Anke Meyer. Grund ist ein Vorfall in Asendorf, wo mehrere Erntehelfer trotz Arbeitsquarantäne im Supermarkt einkaufen waren und trotz Ermahnung, auch durch die Polizei, die Anweisungen mehrfach ignoriert hatten. Das werde für jeden Einzelnen ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, erklärt Mareike Rein.
Und der Betrieb? Da werde geprüft, ob er in Mitverantwortung gezogen werden könne, und dann würde den Betrieb ebenso ein Bußgeldverfahren erwarten. „Wir haben wiederholt die Aufsichtspersonen im Bus angewiesen, auf das Tragen der Masken zu achten“, sagt Meyer.
Fester Kreis an Kontaktpersonen für Infizierte konnte nicht genannt werden
Was ist mit den Mitarbeitern, die genesen sind? Müssen die dennoch in die Arbeitsquarantäne? „Ja,“, bestätigt Mareike Rein. Der Betrieb könne eine Ausnahmegenehmigung für diese Mitarbeiter beantragen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises bezüglich der Arbeitsquarantäne für die Mitarbeiter im Fruchthof Thiermann gelte bis zum 11. Mai, 24 Uhr. Ob sie verlängert werde oder aufgehoben werden kann, werde dann anhand der Zahlen beschlossen. Den Begriff „diffuses Geschehen“, den Mareike Rein in einer ersten Pressemitteilung genutzt hatte, gründet sich darauf, dass kein fester Kreis an Kontaktpersonen für die positiv bestätigten Mitarbeitenden benannt werden konnte. Deshalb sei die Arbeitsquarantäne für den gesamten Betrieb erlassen worden.
Was passiert mit Erntehelfern, die sich wiederholt über Vorgaben hinweg setzen? „Sie werden zunächst angemahnt. Und wenn es gar nicht geht, wissen sie, dass sie Sanktionen erwarten. Das haben wir bereits vor den Infektionen kommuniziert, um zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass sich alle an die Auflagen halten. Als letzte Konsequenz bleibt, dass die Person abreisen müsste“, erklärt Anke Meyer und ergänzt: Nein, das sei bisher noch nicht vorgekommen.