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Online-Sitzung können in Kommunalpolitik nicht verpflichtend sein

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Von: Anke Seidel

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In Wildeshausen gehört die digitale Ratssitzung zum kommunalpolitischen Alltag.
In Wildeshausen gehört die digitale Ratssitzung zum kommunalpolitischen Alltag. © Dierck Rohdenburg

Der neue Bebauungsplan, der wichtige Spielplatz, die Sanierung der Straße: Kommunalpolitik ist unverzichtbar und muss in Corona-Zeiten unter besonderen Bedingungen funktionieren. Der Kreistag hatte aus Infektionsschutzgründen schon einmal mit halber Besetzung getagt, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Eine Online-Sitzung war kein Thema. Aber sie beschäftigte das Verwaltungsgericht in Hannover – allerdings in einem ganz anderen Kontext.

Landkreis Diepholz – Als Ratsmitglied der Stadt Twistringen hatte Udo Helms (Freie Wählergemeinschaft) geklagt, weil Bürgermeister Jens Bley eine virtuelle Sitzung einberufen wollte. „Eine Entscheidung in der Sache ist nicht ergangen, weil die Beteiligten das Verfahren in der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt haben“, berichtete Jewgeni Barstein, Richter am Verwaltungsgericht und stellvertretender Pressesprecher.

Ursprünglicher Gesetzesentwurf erlaubte Sitzungen als Videokonferenzen

Maßgebend in diesem Fall ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Die dort festgeschriebene Regelung ist nach Auffassung der Kammer so zu verstehen, dass es bei den Online-Sitzungen allein um ein Angebot an die Abgeordneten geht. „Ein reines verpflichtendes Online-Modell sieht die Norm nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht vor“, so Jewgeni Barstein.

Wir sind hier nicht im Bundestag.

Cord Bockhop

Zwar war in der ursprünglichen Fassung des betreffenden Gesetzentwurfs sowohl die Alternative einer kompletten Videokonferenz als auch die Möglichkeit einer Online-Zuschaltung einzelner Abgeordneter vorgesehen. „Diese Fassung des Gesetzentwurfs ist indessen nicht endgültige Gesetzesfassung geworden“, argumentierten die Richter in Hannover. Will heißen: Ein Bürgermeister kann eine digitale Sitzung nicht anordnen – sie aber durchführen, wenn die Ratsmitglieder dieses Angebot nutzen möchten.

Gegner der Online-Sitzungen befürchten gekürzte Diskussionsbeiträge

Der Bürgermeister aus Twistringen ist nicht der einzige in Niedersachsen, der in dieser Frage vor dem Verwaltungsgericht erscheinen musste. „Ein ähnliches Verfahren ist gegen den Bürgermeister der Stadt Langenhagen anhängig“, so Jewgeni Barstein. Die Stadt Langenhagen führe „hybride“ Ratssitzungen durch, sprich einzelne Abgeordnete schalten sich zu einer analogen Sitzung hinzu. Das Verfahren ist laut dem stellvertretenden Pressesprecher des Verwaltungsgerichts noch nicht abgeschlossen.

Unabhängig davon ist die Übertragung von Ratssitzungen ins heimische Wohnzimmer immer wieder Diskussionsthema. Befürworter erhoffen sich mehr Teilhabe der Bürger an politischen Entscheidungsfindungen, wenn sie sich von zu Hause aus zuschalten können. Gegner befürchten indes, dass durch solche Übertragungen Diskussionsbeiträge gekürzt und so möglicherweise falsch verstanden werden könnten.

Im Kreistag hatte sich die AfD für die Online-Übertragung der Sitzungen stark gemacht – allerdings ohne Erfolg. Landrat Cord Bockhop verwies darauf, dass die Kreistagsmitglieder ehrenamtlich arbeiten – und empfindet Kameras deshalb als belastend: „Wir sind hier nicht im Bundestag. Wir sind kommunale Selbstverwaltung.“

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