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Lösung für den Diepholzer Schlossturm

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Von: Eberhard Jansen

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Der Turm des Diepholzer Schlosses wird voraussichtlich ab 2023 wieder für Besuchergruppen offen sein. Es wird für den Brandfall ein Notausgang über das mit dem Turm verbundene Gebäude des Amtsgerichts geschaffen.
Der Turm des Diepholzer Schlosses wird voraussichtlich ab 2023 wieder für Besuchergruppen offen sein. Es wird für den Brandfall ein Notausgang über das mit dem Turm verbundene Gebäude des Amtsgerichts geschaffen. © Jansen

Der Schlossturm, das Wahrzeichen der Stadt Diepholz, wird voraussichtlich ab 2023 wieder für Besuchergruppen offen sein. Seit sechs Jahren war der Zugang stark begrenzt, nun soll ein Notausgang, der durch das Amtsgericht führt, neue Möglichkeiten eröffnen.

Diepholz – Seit 2016 durften nur maximal zwei Personen gleichzeitig den Diepholzer Schlossturm betreten. Nach der damaligen Sanierung des Diepholzer Wahrzeichens hatten Behörden den Brandschutz bemängelt und den Zutritt für Besuchergruppen verboten. Erlaubt waren Gruppen nur, wenn die Feuerwehr mit einer Drehleiter vor Ort war. Das Problem: Ein fehlender Notausgang im Falle eines Brandes. Jetzt – nach sechs Jahren – gibt es eine Lösung. Voraussichtlich ab 2023, nach notwendigen Baumaßnahmen, kann der Turm wieder von Besuchern betreten und die Kreisstadt wieder von oben betrachtet werden.

„Die Brandschutzproblematik wurde dadurch gelöst, dass die Tür zwischen Turm und Dachboden des Amtsgerichtes als Brandschutztür hergerichtet wird und dann dieser Dachboden im Fall einer Verrauchung oder eines Brandes als separater Brandabschnitt bewertet werden kann, wohin der Rettungsweg führt“, verkündete der Diepholzer Landtagsabgeordnete Marcel Scharrelmann (CDU) am Donnerstagabend bei der Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Diepholz im Hotel Castendieck. Der Verein hatte sich in den vergangenen Jahren um die Besuchergruppen – darunter viele Schulklassen – gekümmert.

Für die Feuerwehr wird ein Schlüssel für die weitere Tür des Amtsgerichts-Dachbodens in einem Tresor hinterlegt, damit auch außerhalb der Dienstzeiten des Gerichts bei einem Brand aus dem Turm geflüchtete Menschen über das Gerichtsgebäude ins Freie gelangen können.

Die Idee ist nicht neu, das LKA hatte aber Bedenken

Diese Idee hatte der Heimatverein schon nach der Sanierung des Turmes geäußert. Doch wie Marcel Scharrelmann erläuterte, hatte das Landeskriminalamt (LKA) Bedenken, als es ein Sicherheitskonzept für das Diepholzer Amtsgericht erarbeitete. Bei der Flucht vor einem Brand im Schlossturm könnte ein Krimineller eine Waffe auf dem Dachboden des Amtsgerichtes deponieren, um diese später wieder hervorzuholen und bei Gerichtsverhandlungen einzusetzen. Diese Annahme des LKA erachtet inzwischen auch das niedersächsische Justizministerium als sehr wenig wahrscheinlich.

Baubeginn für die Installation der Brandschutztür an dem Schlossturm-Zugang in Höhe des Dachbodens, den seinerzeit auch der Graf von Diepholz benutzt haben soll, ist laut staatlichem Baumanagement noch für dieses Jahr geplant. Die Stadt Diepholz wird sich an den Kosten beteiligen. Bürgermeister Florian Marré geht von einem entsprechenden Beschluss durch die Ratsmitglieder aus. Marcel Scharrelmann und Vertreter der Stadt Diepholz hatten in Sachen Schlossturm viele Gespräche mit Vertretern des Landes Niedersachsen geführt, das Eigentümer des Schlosses ist, und schließlich die Lösung gefunden. Scharrelmann lobte den Diepholzer Bauamtsleiter Sebastian Dornieden der „sehr hartnäckig und lösungsorientiert“ gewesen sei.

Bürgermeister Florian Marré freute sich über die kommende Schlossturm-Freigabe. Es könne dann insbesondere Schülern wieder ein Stück Stadt- und Heimatgeschichte nahegebracht werden.

Heimatvereins-Vorsitzender Richard W. Bitter war ebenso erfreut über die Entwicklung und kündigte an, dass der Verein ein Konzept zur modernen Innenbeleuchtung des Schlossturmes habe und umsetzen wolle.

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