Schwarme - Ist es ein Lausbubenstreich? Sind es vergessliche Straßenwärter? Seit Tagen löst ein Überholverbotsschild am Ortsausgang Schwarme Irritationen aus. Es verbietet das Überholen, wo es sonst eigentlich erlaubt ist. Jetzt hat die Posse eine neue Dimension gewonnen. Erste Autofahrer sind mit Strafen belegt worden. „Ein Schreiben des Landkreises flatterte uns ins Haus, wir sollen fast 100 Euro zahlen,“ sagt die Martfelderin Renate Blanik, „und in der Flensburger Verkehrssünderdatei droht ein Punkt.“ Jetzt hat der Landkreis reagiert.
Update, 1. Dezember: „Das Schild ist versehentlich stehengeblieben.“ Zu diesem Schluss kommt Wolfgang Nogga, beim Landkreis zuständig für den Straßenverkehr.
Nachdem eine Leserin dazu verdonnert werden sollte, fast 100 Euro Strafe zu zahlen, weil sie am Ortsausgang Schwarme überholte, obwohl ein festmontiertes Schild die Aufhebung aller Streckenverbote anzeigt, hat der Landkreis auf den Artikel vom 24. November reagiert. Das ominöse Schild ist weg, das Verfahren gegen die Fahrerin wurde eingestellt. (aks)
Originalmeldung, 24. November: Er sei wie so häufig erst nach Schwarme und dann in Richtung Emtinghausen weitergefahren, berichtet Jan Blanik. Er kenne die Strecke, auch an der Abzweigung zur Rennbahn sei ihm an jenem Sonnabend nichts Ungewöhnliches in den Blick gefallen. Und auf der langen Geraden habe er einen deutlich langsamer fahrenden Pkw überholt. Ebenfalls ein schon häufiger ausgeführtes Manöver. Und zwar nicht nur er habe überholt, sondern auch noch ein nächster Verkehrsteilnehmer. Ihr Pech: Hinter ihnen fuhr ein Streifenwagen, die Beamten hatten sowohl das „neue“ Verkehrsschild, als auch den Überholvorgang wahrgenommen. Rote Kelle. Da half kein Lamentieren. Post vom Landkreis.
Überholverbot für Autofahrer Richtung Emtinghausen
Hinterher hat sich der Martfelder die Verkehrslage an der Rennbahn genauer angeschaut, und das besonders besagte Schild. „Das ist ein mobiles Verkehrszeichen. Autofahrern in Richtung Emtinghausen signalisiert es Überholverbot.“ Eines allerdings, das auf der ganzen Strecke nirgendwo aufgehoben wird. Und der Gegenverkehr habe ebenfalls kein Überholverbot.
Unklar nun, wie der Fall weitergeht. Muss der Martfelder tatsächlich fürs Überholen zahlen, in einem Bereich, in dem eigentlich kein Überholverbot besteht, aber eben ein Überholverbotsschild vergessen wurde? Wolfgang Nogga vom Landkreis Diepholz: „Wo ein Schild aufgestellt ist, gilt es auch. Da gibt‘s keine Ausnahmen.“ Ob es rechtmäßig dort stehe, sei noch zu klären. Stehe es unrechtmäßig, solle dies der Martfelder im Anhörungsbogen anmerken. Der Autofahrer jedenfalls hat sich einen Anwalt genommen.
Fünf schwarze Querstreifen signalisieren das Ende
Gut möglich nun, dass ihm ein Winkelzug hilft. Denn wer aus Richtung Schwarme kommt, passiert zunächst das einsame Überholverbotsschild, keine fünf Meter weiter auf der gegenüberliegenden Seite aber steht schon das Schild Nummer 282. Fünf schwarze Querstreifen auf einem runden weißen Untergrund signalisieren das „Ende aller Streckenverbote“. Ist damit das Verbot schon wieder aufgehoben?