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Samtgemeinde – Die Farbe Gelb für die neue Hinweiskarte des Ordnungsamts ist nicht zufällig gewählt. Wie beim Fußball ist diese gelbe Karte als Vorwarnung zu verstehen: beim nächsten Mal bleibt es nicht beim freundlichen Hinweis: so ist es nicht richtig. „Sie ist der Versuch, schnell, bürgernah und unbürokratisch kleinere Probleme direkt zu beheben und den Bürgern die Chance zu geben, ein Ärgernis zu beseitigen“, heißt es in einer Pressemittelung.
Im Herbst und Winter sei der Bürger besonders gefragt, die Verkehrssicherheit rund um sein Grundstück sicherzustellen, erinnert Niklas Reich vom Team Ordnung des Fachbereichs Bürgerservice der Samtgemeinde.
Nasse Blätter sowie Schnee und Eis auf Bürgersteigen können für Passanten gefährlich sein. In der Samtgemeinde sind die Rechte und Pflichten zur Straßenreinigung in einer Satzung geregelt. Die Verpflichtung zur Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortslagen ist damit grundsätzlich den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen worden, erinnert er in diesem Zusammenhang.
Auch in Sachen Rückschnitt ist der Bürger gefordert. Ist der fließende Verkehr gefährdet, weil Büsche und Bäume nicht zurückgeschnitten sind, „können dem verantwortlichen Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter erhebliche Schadensersatzforderungen drohen“, sagt Niklas Reich.
Die Bürger vor teuren Ordnungsverfügung zu schützen, hat die Samtgemeinde jetzt die Hinweiskarte eingeführt.
Auf dem Din-A4-großen Anschreiben wird der Anlieger aufgefordert zu handeln. „Verteilt werden diese Karten ausschließlich von Mitarbeitern des Ordnungsamts“, kündigt Niklas Reich an. Der Ton, den das Ordnungsamt anschlägt, ist freundlich. „Lieber Mitbürger, folgende Regel, die unser örtliches Gemeinschaftsleben erleichtern soll, wurde von Ihnen nicht beachtet“, heißt es da. Die Zeichnung eines Hausmeisters hebt dazu nicht etwa den Zeigefinger, sondern schwingt den Besen.
Angekreuzt werden von Mitarbeitern der Samtgemeinde dann Punkte wie Bürgersteig/Gosse reinigen, Unkraut entfernen; Streudienst/Räumdienst, in den Gehweg hängende Büsche schneiden.
„Sicher ist das nur ein Versehen“, heißt es auf der Hinweiskarte. „Wir unterstellen niemandem Böswilligkeit“, betont auch Niklas Reich. Dass die Angeschriebenen „dieses kleine Problem schnell lösen werden“, dafür bedanken sich das Team Ordnung und er Samtgemeindebürgermeister im Voraus, liest der Adressat. „Die meisten Bürger sind sich ihrer Verantwortung bewusst und sorgen dafür, dass von ihrem Grundstück keine Verkehrsgefährdung ausgeht“, bescheinigt Niklas Reich den Einwohnern der Samtgemeinde.
Das Ordnungsamt erinnert daran, dass Bürger unter anderem verpflichtet sind:
Geh- und Radwege entlang ihrer Grundstücke ordnungsgemäß zu reinigen.
. den Geh- oder Radweg tagsüber von Laub und Schnee freihalten und bei Glätte geeignetes Streugut aufbringen.
. die Gosse regelmäßig zu reinigen, damit der Wasserfluss nicht verhindert wird und die Straßeneinläufe nicht verstopfen
Für Anpflanzungen an Grundstücksgrenzen gelten folgende Hinweise:
nicht zu nahe an die Grundstücksgrenzen pflanzen oder bedenken, welche Ausmaße Büsche, Sträucher und Bäume erreichen können
Hecken und Sträucher rechtzeitig so weit zurück, dass Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum gefahrlos nutzen können
Lichtraumprofil und Sichtdreieck freihalten
Ansprechpersonen im Ordnungsamt der Samtgemeinde sind:
Jannik Dietz, Telefon 04252/391-118; E-Mail: jannik. dietz@bruchhausen-vilsen.de
Niklas Reich, -108; niklas. reich@bruchhausen-vilsen.de
Andreas Schnichels, 217;
andreas.schnichels@bruchhausen-vilsen.de