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Samtgemeinde – Eltern aus systemrelevanten Berufen konnten sich offiziell bis gestern einen Platz in der Notbetreuung für ihr Kind sichern. Dafür mussten sie einen Antrag bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen stellen. Luft nach oben ist trotzdem noch.
- Die Kindergärten in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen bieten eine Notbetreuung an.
- Insgesamt sind bereits 193 Plätze in der Notbetreuung besetzt.
- Eltern müssen sich bei einer Lockdown-Verlängerung erneut für eine Notbetreuung anmelden.
Nach Angaben der Leiterin des Fachbereichs Bildung, Cattrin Siemers, seien die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft. „So lange wir können, nehmen wir weiterhin Kinder auf“, sagt sie. Insgesamt sind bereits 193 Plätze vergeben. „Das sind zwar viele, aber man muss auch bedenken, dass einige systemrelevante Berufe mit auf die Liste gesetzt wurden. Hinzu kamen außerdem noch die Integrationskinder sowie die Vorschulkinder und Härtefälle. Da kommt einiges zusammen“, erklärt Siemers. Luft nach oben sei trotzdem noch.
Die 193 Kinder, die aktuell das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen, teilen sich wie folgt auf die Einrichtungen in der Samtgemeinde auf: Der Kindergarten Löwenzahn in Bruchhausen-Vilsen betreut derzeit 30 von ihnen, die Zwergenburg nahm 15 auf, die Scholer Kita 13, der Uenzener Kindergarten sechs (ab der dritten Kalenderwoche erhöht sich die Zahl auf zwölf Kinder), die Martfelder Kita 50, in Schwarme werden 49 Kinder betreut, die Einrichtung in Haendorf nahm 24 auf, und das Team des Waldkindergartens kümmert sich aktuell um sechs Kinder.
Samtgemeinde muss niemanden abweisen - aber es gibt Missverständnisse
Die Ganztagsgruppe in Martfeld, die sogenannte Piratengruppe habe jedoch bereits ihre Kapazität ausgeschöpft. „Die war sehr schnell voll, da es in vielen Familien so ist, dass beide Elternteile berufstätig sind und daher für ihr Kind den Tag über eine Betreuungsmöglichkeit benötigen“, sagt Siemers.
Das kann auch die Martfelder Kitaleiterin Ulrike Brinkmann bestätigen. „In der Ganztagsgruppe werden die Kids von 7 bis 16 Uhr betreut. Diesbezüglich gibt es viele Eltern, die Bedarf haben“, sagt sie. Während der Notbetreuung würde der „ganz normale Kita-Alltag“ weiterlaufen – das Coronavirus beeinträchtige diesen nur in geringem Maße.
Beispielsweise hat die Einrichtung schon zu Beginn der Pandemie ihr Außengelände in zwei Areale eingeteilt, sodass sich die Gruppen zeitgleich jedoch getrennt voneinander draußen aufhalten könnten. „Die Kinder sind total verständnisvoll, befolgen alle Regeln und denken selbstständig daran, sich regelmäßig die Hände zu waschen“, berichtet Brinkmann.
Wenn ein Elternteil zu Hause ist: Kein Anspruch auf Notbetreuung
Genauso problemlos verlief auch die Beantragung auf einen Platz in der Notbetreuung. „Wir mussten niemanden abweisen, der Anspruch hatte“, erinnert sich die Fachbereichsleiterin Cattrin Siemers. Allerdings sei es bei einigen wenigen Eltern zu Missverständnissen gekommen. „Wenn der Vater in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, die Mutter aber zu Hause ist, haben sie keinen Anspruch auf die Notbetreuung ihres Kindes. Das war einigen wohl nicht klar und diejenigen haben wir dann abweisen müssen“, erklärt Siemers weiter.
Bei Lockdown-Verlängerung: Eltern müssen ihr Kind neu für die Notbetreuung anmelden
Falls der Lockdown verlängert werde, müssten sich alle erneut anmelden. Darüber würden die Einrichtungen sowie die Samtgemeinde aber auch auf ihrer Homepage informieren. „Möglicherweise bekommen wir dann mehr Probleme, da mehr Eltern ihr Kind für die Notbetreuung anmelden könnten“, vermutet Siemers.
Bereits im ersten Lockdown hätte es aufgrund der vielen Anfragen eine Rangliste gegeben. Ein solches Szenario könnte sich die Fachbereichsleiterin auch ab Februar vorstellen. „Wenn sich tatsächlich alle anmelden würden, die Anspruch haben, sprengt das unsere Kapazitäten“, so Siemers. Jedoch würden einige Eltern auch gar keinen Platz wollen. „Ihnen geht es darum, das Ansteckungsrisiko insgesamt noch weiter zu minimieren“, erklärt sie.
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Von Nala Harries