1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Diepholz

13.243 registrierte Schusswaffen im Landkreis Diepholz

Erstellt:

Von: Gregor Hühne

Kommentare

Unterschiedliche Schusswaffen.
Revolver, Pistolen, Büchsen und Flinten: Jäger, Sportschützen und Sammler dürfen Schusswaffen besitzen. © Gregor Hühne

Die Behörde registriert 13.243 legale Schusswaffen im Landkreis Diepholz. Vor der geplanten Verschärfung des Waffenrechts durch das Bundesinnenministerium in Berlin gibt es jedoch laut Landkreis keine Hamsterkäufe von Schusswaffen durch heimische Jäger, Sportschützen oder Sammler.

Landkreis Diepholz – Aktuell sind 13.243 Schusswaffen auf Waffenbesitzkarten im Landkreis Diepholz eingetragen. Das teilt Kreis-Sprecherin Anne-Katrin Beimforde mit. Bei 218.839 Menschen, die zum Stichtag 31. Dezember 2021 im Landkreis lebten, besitzt somit rechnerisch jeder 17. eine Feuerwaffe.

Die 13.243 Schusswaffen (2021: 13.206) verteilen sich auf 4.536 Waffenbesitzkarten im Jahr 2022. Das sind laut Landkreis-Angaben 36 mehr als 2021.

Die Waffenbesitzkarten wiederum verteilen sich auf Inhaber aus den folgenden Gruppen:

Die hohe Zahl an Waffenbesitzkarten im Vergleich zur Anzahl der Jäger, Sportschützen und Waffensammler lasse sich laut Landkreis dadurch erklären, dass nur acht Waffen auf eine Waffenbesitzkarte passen. Es können mehrere Dokumente auf einen Waffenbesitzer ausgestellt sein.

Waffenscheine gab es zehn im Landkreis im Jahr 2022. Einen mehr als im Vorjahr. Die Waffenschein-Inhaber seien laut Landkreis Besitzer eines Injektionsgewehrs. Kleine Waffenscheine zählt der Landkreis 1.180 im Jahr 2022 (2021: 1.107).

Im langfristigen Vergleich waren im Jahr 2014 im Landkreis vier Waffenscheine und 394 kleine Waffenscheine ausgestellt. „Für weiter zurückliegende Jahre sind Auswertungen nicht möglich“, so die Kreis-Pressestelle.

Polizei nennt keine Schätzungen zu im Umlauf befindlichen illegalen Schusswaffen

Laut Polizeisprecher Thomas Gissing teilen die Beamten keine Schätzungen zur Anzahl möglicher im Umlauf befindlicher illegaler Schusswaffen. Die Sicherstellung von nicht registrierten Handfeuer- und Langwaffen im Landkreis sei jedoch „verschwindend gering“.

Wenn eine Schusswaffe von der Polizei sichergestellt wird, verbleibe sie zunächst in einer Dienststelle. Später könnte sie als Beweismittel in einem Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft übergehen. Danach sei es Sache des Gerichts, dass die Waffe beispielsweise an das Landeskriminalamt übergeben und verschrottet werde.

In einem anderen Szenario findet die Polizei eine herrenlose Schusswaffe. Die Beamten übergeben sie laut Gissing der Waffenbehörde im Kreis, die die Verschrottung anordnen könne.

Grundsätzlich unterstützt die Polizei die Waffenbehörde „auf jede Weise“, so Gissing. Vorstellbar sei auch folgendes Szenario: Die Waffenbehörde erlangt Erkenntnis, dass ein Jäger dement wird. Dann könne die Behörde die Sicherstellung der Waffen des Jägers einleiten, und die Polizei anfragen, ob die Beamten den Hausbesuch begleiten.

Durch den Landkreis wurden im vergangenen Jahr keine Waffen sichergestellt, heißt aus dem Landratsbüro. Auch seien keine Waffenscheine aberkannt worden.

Halbautomatischen Schusswaffen droht durch Gesetzesverschärfung ein Verbot

Aktuell plant das Bundesinnenministerium in Berlin eine Verschärfung des Waffenrechts. Dabei steht auch ein Verbot halbautomatischer Waffen zur Diskussion. Laut Gesetz sind Halbautomaten solche, die durch die einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur einen Schuss abgeben. Das Nachladen der Schusswaffe erfolgt dabei automatisch durch eine Spannfeder im Magazin.

Im Zuge der geplanten Gesetzesverschärfung registriert die Waffenbehörde im Landkreis laut Sprecherin Beimforde keine Zunahme der Waffenkäufe durch Inhaber von Waffenbesitzkarten.

Ähnlich ist der Eindruck in der Jägerschaft: „Mir ist nicht bekannt, ob derzeit vermehrt halbautomatische Feuerwaffen erworben werden“, sagt Kreisjägermeister Thies Zimmermann. „Klassische Jäger“ verfügten zumindest über mindestens eine Büchse und eine Flinte. „Tatsächlich dürfte eine Verschärfung des Waffenrechts aber auch schon wieder vom Tisch sein, zumal eine Evaluation der vergangenen Waffenrechtsänderungen, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, bis dato nicht erfolgte“, schätzt Zimmermann.

Terminologie

Waffenschein: Erlaubnis zum Führen bestimmter Schusswaffen. Es muss eine Bedürftigkeit wie beispielsweise „Selbstschutz“ vorliegen.

Kleiner Waffenschein: Das ist die Berechtigung zum Führen von Schreckschuss-, Signalwaffen und Reizstoff wie Pfefferspray.

Waffenbesitzkarte: Waffenbesitzkarten berechtigen den Inhaber des Dokuments zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Es gibt sie in unterschiedlichen Farben wie beispielsweise in Grün als Standard-Waffenbesitzkarte insbesondere für Jäger, in Gelb für Sportschützen und in Rot für Sammler und Sachverständige.

Flinte: Als Flinte bezeichnen Jäger ein Gewehr mit glattem Lauf. Diese Langwaffe verschießt Schrotgaben. Das ist Munition, die aus vielen kleinen Metallkügelchen besteht.

Büchse: Als Büchse bezeichnen Jäger ein Gewehr mit gezogenem Lauf. Die Langwaffe verschießt einzelne Projektile, umgangssprachlich auch „Kugeln“ genannt.

Auch interessant

Kommentare