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Mit Tempo 210 unterwegs: Bassumer Raser zu hoher Geldstrafe verurteilt

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Von: Horst Meyer

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Ein Raser ist vom Syker Amtsgericht zu einer hohen Strafe verurteilt worden.
Ein Raser ist vom Syker Amtsgericht zu einer hohen Strafe verurteilt worden. © dpa BIldfunk

Das Amtsgericht Syke hat einen Autofahrer aus Bassum zu einer hohen Strafe verurteilt. Der war mit teils Tempo 210 über die Bundesstraße gerast.

Syke/Bassum – Ein PS-starkes Fahrzeug verleitet vielleicht schon mal dazu, die Möglichkeiten auch auszureizen. Das dachte sich vermutlich auch ein zeitweise in Bassum lebender polnischer Bürger, als er im Juni vergangenen Jahres nachts von Bremen nach Bassum fuhr.

Bassumer Raser überholt Zivilfahrzeug der Polizei mit „deutlich überhöhter Geschwindigkeit“

Auf der B 439 kurz hinter Heiligenrode überholte er mit seinem Audi A6 ein mit vorgeschriebenem Tempo fahrendes Zivilfahrzeug der Polizei „mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit“, wie es ein als Zeuge aussagender Polizeibeamter nun im Syker Amtsgericht schilderte. Der Fahrer des Polizeifahrzeugs beschleunigte „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ und hatte Schwierigkeiten, zum Fahrzeug des Angeklagten aufzuschließen. Das gelang ihm erst in Fahrenhorst, weil das vor ihm fahrende Fahrzeug bei dem dort installierten Blitzer seine Geschwindigkeit verringerte. Anschließend beschleunigte der Audi erneut auf bis zu, vom Tacho des Verfolgerfahrzeugs abgelesenen, 210 Stundenkilometer.

Auch vor dem Restaurant in Kastendiek verringerte der Fahrer lediglich auf etwa Tempo 180, obwohl dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h ausgewiesen ist. Auf der nachfolgenden Strecke gelang es dem Polizeifahrzeug dann, über eine Strecke von wenigstens 400 Metern im annähernd gleichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu folgen und damit eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. In Stühren konnten die Polizisten dann das Fahrzeug anhalten.

Hohe Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis: Welche Strafe das Syker Amtsgericht gegen den Bassumer Raser verhängte

Die Quittung für die schnelle Fahrt gab es im Syker Amtsgericht. Eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro (50 Tagessätze), Entzug der Fahrerlaubnis und eine Fahrerlaubnissperre für weitere vier Monate sowie die Kosten des Verfahrens. Die Polizeibeamten vermuteten in der schnellen Fahrt zunächst die Flucht nach einer Straftat. „Unser Streifenwagen ist mit 130 PS durchaus nicht untermotorisiert, aber wir konnten kaum folgen. Zwischenzeitlich haben wir schon überlegt, die Verfolgung einzustellen, weil es uns als zu gefährlich erschien“, sagte ein beteiligter Beamter aus. „Für uns war es eine Fahrt am Limit“, sagte der zweite Beamte.

Nach dem Anhalten hatten die Beamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vom polnischen Staatsbürger eine Sicherheitsleistung von 2000 Euro sowie den Führerschein einbehalten.

„Grob verkehrswidrig und rücksichtslos“: Richterin erklärt harte Strafe gegen Raser aus Bassum

Die Verteidigerin machte geltend, dass der Angeklagte als Selbstständiger auf die Fahrerlaubnis angewiesen sei, und dass es für ihn schon fatal sei, bereits seit mehr als acht Monaten nicht mehr fahren zu dürfen. Für die Staatsanwältin hatte die Beweiserhebung den Vorwurf eines unerlaubten Fahrzeugrennens bestätigt. Die vom Angeklagten behauptete Verfolgung durch ein Fahrzeug, das so dicht auffuhr, dass er das Kennzeichen schon nicht mehr erkennen konnte, war nach ihrer Ansicht eine Schutzbehauptung. Kein Fahrzeug habe ihm bei dieser Geschwindigkeit so dicht folgen können.

Die Richterin folgte im Urteil weitestgehend der Argumentation der Staatsanwältin, obwohl sie etwas unter dem geforderten Strafmaß blieb. Der Angeklagte habe sich „über eine lange Strecke von mehr als sieben Kilometern grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt“.

Erschwerend wertete sie auch die Tatsache, dass der Angeklagte seine Geschwindigkeit beim fest installierten Blitzer reduzierte, um gleich danach wieder massiv zu beschleunigen. „Es war eine hohe Gefährdung der Allgemeinheit gegeben. Sie haben Glück gehabt, dass niemand zu Schaden kam“, sagte sie dem Angeklagten. Damit er seine Fahrerlaubnis möglichst bald wiederbekommt, erklärte seine Verteidigerin Rechtsmittelverzicht. Da die Staatsanwältin sich anschloss, ist das Urteil unmittelbar rechtskräftig.

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