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Syke/Bassum – Im Dezember 2019 berichtete diese Zeitung über eine hohe Spende, die ein Bassumer Ehepaar an die RTL-Stiftung geleistet haben wollte, die beim Empfänger allerdings nie ankam. Nun musste der Ehemann im Syker Amtsgericht erscheinen, vor dem er wegen einer falschen Versicherung an Eidesstatt angeklagt war. Im vergangenen Jahr hatte er wegen Zahlungsunfähigkeit eine eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben müssen, in der alle Bankverbindungen sowie Wert- und Vermögensgegenstände anzugeben sind. Leider vergaß er dabei drei Konten, auf denen sich allerdings nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch keine Reichtümer befanden. Er befand sich nach Feststellung des Gerichts seinerzeit in einem Insolvenzverfahren.
Richter erwähnt angebliche Spende an die RTL-Stiftung
Außerdem stand er wegen einer anderen Verurteilung unter Bewährung. Sein Gartenbauunternehmen musste er nach eigenen Worten „aus gesundheitlichen Gründen aufgeben“. Zur Überzeugung des Gerichts gab er die eidesstattliche Versicherung bewusst falsch ab. „Die Wahrheit ist für Sie relativ“, stellte Richter Matthias Wawrzinek in seiner mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung fest, wobei er direkt auch die angebliche Spende an die RTL-Stiftung erwähnte. Der Angeklagte sei strafrechtlich immer wieder in Erscheinung getreten. Es sei daher „eine richtig saftige Geldstrafe notwendig, damit Sie einfach mal lernen, dass Straftaten geahndet werden“. Das Urteil lautete auf 150 Tagessätze zu jeweils 20 Euro.