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Landkreis Diepholz – Das neue Jahr mit Böllerschüssen und Raketen begrüßen: Genau das ist nach dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nicht mehr untersagt, es hat das Verbot gekippt. Der Landkreis Diepholz arbeitet bereits daran, trotzdem den Schutz seiner Bürger vor Corona sicherzustellen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung kündigte Landrat Cord Bockhop für die kommende Woche an.
Gemeinsam mit seinem Kollegen Peter Bohlmann aus Verden, so Cord Bockhop, sei folgende Lösung gefunden worden: Nur auf ihren privaten Grundstücken soll es den Bürgern erlaubt werden, das neue Jahr mit Feuerwerk oder Böllern zu begrüßen – und zwar nach den geltenden Corona-Schutzregeln. Wenn also nur fünf Personen aus zwei Haushalten gemeinsam feiern dürfen, dann soll nur ihnen auf ihrem Grundstück – also in ihrem Garten oder auf ihrem Hof – das gemeinsame Feuerwerk erlaubt sein. „Dem entfernten Nachbarn kann man ja freundlich zuwinken und ihm so ein gutes neues Jahr wünschen“, schlägt der Landrat vor.
Auch für Bewohner von Mehrfamilienhäusern soll diese Regelung gelten – wobei die einzelnen Feiergruppen auf dem Gelände die vorgeschriebenen Abstände einhalten müssen. „Ob auch der Gehweg genutzt werden kann, das prüfen wir gerade“, so Cord Bockhop. In jedem Fall könne die Polizei die Einhaltung dieser Regelung vergleichsweise einfach kontrollieren.
Die Alternative zu der jetzt geplanten privaten Lösung wäre gewesen, in jeder Kommune spezielle Feuerwerks-Plätze auszuweisen und sie auf einer Karte rechtzeitig zu veröffentlichen. Die vorgeschriebenen Maßnahmen wie die Einhaltung der Mindestabstände und das Tragen von Schutzmasken zu kontrollieren, wäre dort aber deutlicher schwieriger – weil unübersichtlicher. ANKE SEIDEL