Tierschutzverstöße: Geldstrafen für Schlachthofmitarbeiter
Mehrere Mitarbeiter eines Geflügelschlachthofes aus dem Raum Barnstorf müssen aufgrund von Tierschutzverstößen Geldauflagen zahlen. Insgesamt geht es um 3000 Euro.
Oldenburg/Barnstorf – Wegen Tierschutzverstößen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Geldauflagen gegen Mitarbeiter eines Geflügelschlachthofs im Landkreis Diepholz verhängt. Einem Beschuldigten sei die Zahlung von 2500 Euro aufgegeben worden, einer weiteren Person die Zahlung von 500 Euro, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage mit. Einer der Beschuldigten habe die Auflage bereits erfüllt, das Verfahren gegen ihn sei eingestellt.
Mitarbeitern beziehungsweise dem Inhaber des Schlachthofes sei vorgeworfen worden, angelieferte Hennen zunächst nicht zeitgerecht abgeladen zu haben. Außerdem sollen einzelne entflohene Hennen durch einen Hund auf dem Betriebsgelände gejagt worden sein, was der Inhaber zugelassen habe. Weitere Mitarbeiter sollen einzelne Hennen mit Eisenstangen über das Gelände gejagt und geschlagen haben, um sie wieder einzufangen. „Die Tatvorwürfe ließen sich nur zum Teil konkretisieren und nachweisen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Alle Beschuldigten seien zuvor strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und überwiegend geständig gewesen. Gegen zwei Beschuldigte sei das Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts Diepholz vorläufig eingestellt worden. Ein weiterer Beschuldigter sei zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden, weil sein Aufenthaltsort unbekannt sei und er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge, hieß es.
Das Verfahren war 2021 durch eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation Vier Pfoten in Gang gesetzt worden. Diese hatte dem Landkreis Diepholz damals auch einen Videomitschnitt von dem Betrieb im Raum Barnstorf übersandt (wir berichteten). Am Dienstag kommentierte Vier Pfoten zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft: „Auch wenn wir die Geldauflage als nicht annähernd angemessen empfinden und erwartet hätten, dass es zur Anklage vor Gericht kommt, ist dies ein Teilerfolg für den Tierschutz.“