Nach Klima-Protest: Polizei erstattet Strafanzeigen – auch gegen einen Lkw-Fahrer

Nach ihrem Klima-Protest haben die Barnstorfer Klima-Kleber Anzeigen wegen Nötigung erhalten. Auch ein Lkw-Fahrer erhielt eine solche Anzeige.
Barnstorf – Die Blockade der B 51 in Barnstorf durch Aktivsten der „Letzten Generation“ hat ein rechtliches Nachspiel – aber nicht nur für die Klima-Kleber. Auch auf den Lkw-Fahrer, der die Straßenblockade ignorierte und einfach weiterfuhr, kommt ein Strafverfahren zu.
„Wir werden keine Anzeige gegen ihn erstatten“, hatte Arne Springourm, Aktivist und einer der Organisatoren des Protestes in Barnstorf, noch am Tag der Blockade über den Fahrer des Betonmischers gesagt. Er hielt Wort, wie Polizeisprecher Thomas Gissing auf Nachfrage der Mediengruppe Kreiszeitung mitteilt: „Es handelt sich um eine Anzeige von Amts wegen.“ Heißt: Die Polizei erstattete Strafanzeige gegen den Lkw-Fahrer – nicht die Aktivisten. „Wir haben diese Anzeige aufgrund verschiedener Aufnahmen – Bilder und auch Videos – veranlasst“, erklärt Gissing.
Gegen Arne Springorum, der sich dem Lkw mit nach oben gereckten Armen in den Weg gestellt hatte, leitete die Polizei das gleiche Verfahren ein. Thomas Gissing erklärt: „Der Lkw-Fahrer und der Aktivist haben eine Anzeige wegen wechselseitiger Nötigung im Straßenverkehr erhalten. Sie sind also gleichzeitig Täter und Opfer.“
Strafanzeigen gegen alle Klima-Kleber – außer ein elfjähriges Kind
Die übrigen Aktivisten können sich ebenfalls auf Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr einstellen. „Diese Verfahren sind von uns gegen sieben von den acht Beteiligten eingeleitet worden“, sagt Thomas Gissing. Wieso nur bei sieben? „Es war ja ein elfjähriges Kind dabei“, erklärt der Polizeisprecher. In diesem Alter ist man in Deutschland noch nicht strafmündig.
Die Diepholzer Polizei arbeite derzeit noch an der Erstellung der Anzeigen. Erst wenn sie fertig seien, widme sich die Staatsanwaltschaft in Verden den Fällen. „Aber erst müssen alle Parteien gehört werden“, so Gissing. „Die Tatverdächtigen bekommen natürlich noch von uns die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.“
Gissing teilt mit, dass möglicherweise auch noch Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten auf die erwachsenen Klimaaktivisten zukommen könnten. Der Vorwurf, der im Raum steht: nicht angemeldete Versammlung. Gissing dazu: „Das ist ja noch einmal eine andere Geschichte als die Nötigung. Diese Verfahren sind aber noch in der Prüfung.“ Sollten auch die Ordnungswidrigkeiten Bestand haben und weiter verfolgt werden, obliegt es dem Landkreis Diepholz, die Höhe des Bußgeldes festzulegen.