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Windkraft-Steuerung in Barnstorf: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft

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Von: Jannick Ripking

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Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zu schaffen, ist das Ziel der 69. Flächennutzungsplanänderung in der Samtgemeinde, die derzeit in Arbeit ist.
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zu schaffen, ist das Ziel der 69. Flächennutzungsplanänderung in der Samtgemeinde, die derzeit in Arbeit ist. © Jannick Ripking

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf der 69. Flächennutzungsplanänderung zur Windkraft-Steuerung in Barnstorf läuft. Dabei sitzt den Planern und der Verwaltung die Zeit gehörig im Nacken. Stichtag: 1. Februar 2024. Bis dahin muss der neue Flächennutzungsplan rechtskräftig sein.

Barnstorf – Die Zeit sitzt den Planern und der Verwaltung gehörig im Nacken. Bis spätestens 1. Februar 2024 muss die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Samtgemeinde Barnstorf genehmigt sein. Ansonsten droht die oft zitierte „Verspargelung“ der Windkraftanlagen, weil es im Moment keine Steuerungswirkung in der Samtgemeinde gibt. Derzeit läuft die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. In diesem Zuge hat die Verwaltung zu einer Infoveranstaltung mit anschließender Fragerunde ins Rathaus eingeladen. Rund 30 Bürger kamen.

Der Vorentwurf zur FNP-Änderung war bereits von der Politik beschlossen worden. Dieser benennt harte und weiche Kriterien, die zum Ausschluss von Windkraftanlagen in bestimmten Gebiete dienen sollen. Aktuell weist der Entwurf 14 Teilgebiete aus, die für den Bau von neuen Windkraftanlagen infrage kommen . Es sei aber noch nichts in Stein gemeißelt, erklärte Andreas Taudien, Stadt- und Regionalplaner beim beauftragten Planungsbüro NWP.

Die Teilgebiete

Der Vorentwurf zur 69. Flächennutzungsplanänderung enthält 14 Teilgebiete, in denen der Bau von Windkraftanlagen möglich ist:

1. Rüssener Heide,

2. Rödenbeck,

3. Aasbruch,

4. Freesenheede,

5. Rödenbeck/Vogelsang,

6. Dreeker Fladder,

7. Nördlich Drebber,

8. Östlich Dörpel,

9. Düste,

10. Donstorf,

11. Donstorfer Moor,

12. Südlich Donstorf,

13. Nördlich Barver,

14. Schierholz.

Eine detaillierte Ansichtskarte zu den Gebieten im Vorentwurf ist online unter www.barnstorf.de einsehbar.

Denn auf den Vorentwurf folgt im weiteren Verfahren der Entwurf. In diesen werden alle bis dahin eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingearbeitet. „Wir haben eine Reihe von Flächen erwischt, bei denen wir wissen, da wird es noch Diskussionen geben“, so Taudien. Dadurch habe man Handlungsspielraum. Es sei also ziemlich sicher, dass die später ausgewiesene Fläche für Windkraftanlangen „noch gehörig eingedampft wird“, sagte Johannes Ramsauer, geschäftsführender Gesellschafter bei NWP. Andreas Taudien richtete sich an die Bürger: „Wir sind gespannt auf Ihre Aussagen und auf das, was vonseiten der Träger öffentlicher Belange kommt.“

Die Behördenbeteiligung läuft noch bis zum 24. März. Für die Bürger gibt es keine offizielle Frist. Sie können ihre Stellungnahmen zur 69. FNP-Änderung jederzeit bei der Verwaltung einreichen. Johannes Ramsauer verwies aber auf den straffen Zeitplan und appellierte an die Bürger: „Ihre Einwände müssen Sie jetzt – und zwar zum Vorentwurf – einbringen.“

1. Februar 2024: Stichtag gerät bei erneuter Auslegung in Gefahr

Ansonsten könnte der 1. Februar 2024 als Stichtag in Gefahr geraten. Zur Erklärung: Es gebe noch offene Punkte im Vorentwurf, diese sollen aber im nachfolgenden Entwurf nach Einarbeitung der Stellungnahmen geklärt werden, so Ramsauer. „Der Entwurf muss dann aber sitzen“, erklärte er. Seine Begründung: Wenn nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs inklusive Behördenbeteiligung noch einmal etwas – aufgrund von später eingehenden relevanten Stellungnahmen – geändert werden muss, „dann müssen wir den Entwurf noch einmal auslegen – und dann schaffen wir die Fristen nicht“, mahnte Johannes Ramsauer an. Die komplette Planung wäre hinfällig.

„Wenn wir den Zeitplan nicht halten können, dann besteht die Gefahr, dass wir überall Verspargelung haben werden“, sagte Ingmar Braunert, Fachbereichsleiter Bau und Liegenschaften bei der Samtgemeinde. Er machte jedoch deutlich: „Das ist keine Verhandlung über Flächen.“ Die Änderung des FNP ermögliche zwar die Steuerung von Windkraftanlagen, aber nur nach einer einheitlichen Planung. Die Ausschlusskriterien gelten, sofern die Änderung rechtzeitig rechtskräftig wird, im Samtgemeindegebiet gleichermaßen.

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