- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Bremen - BREMEN (kuz) · Mit der Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Amtsvormund des Jungen scheint die juristische Aufarbeitung des Falls Kevin beendet. Oder doch nicht?
Im Oktober 2006 hatten Polizisten die Leiche des zweijährigen Jungen im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Neben dem Amtsvormund hatte eigentlich auch der zuständige Fallmanager sitzen sollen.
Fahrlässige Tötung hat die Staatsanwaltschaft auch dem 58 Jahre alten Fallmanager zur Last gelegt. Wie berichtet, stellte die Große Strafkammer 2 das Verfahren gegen ihn ein. Die Richter hielten den 58-Jährigen für nicht verhandlungsfähig. Erblich bedingt leidet er unter schwerem Bluthochdruck. Die mit einer Gerichtsverhandlung verbundene Aufregung könnte ihn in Lebensgefahr bringen. Hieß es. Und nun? Nun hat ein Amtsarzt dem Mann Arbeitsfähigkeit attestiert.
Reaktionen aus der Politik ließen nicht lange auf sich warten. Die oppositionelle Bremer CDU fordert die Fortsetzung des Verfahrens gegen den ehemaligen Sachbearbeiter.
„Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft auf die neue Entwicklung reagiert und alle Möglichkeiten nutzt, die Schlüsselfigur für das Amtsversagen doch noch vor Gericht zu bringen“, erklärte gestern Rita Mohr-Lüllmann, die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Und weiter: „Es leuchtet niemandem ein, dass jemand als Sozialarbeiter acht Stunden am Tag arbeiten können soll, gleichzeitig aber nicht in der Lage ist, wenige Stunden in der Woche verhandlungsfähig zu sein. Alle Ermittlungen haben ergeben, dass der Fallmanager eine Mitverantwortung für den Tod des kleinen Jungen trägt. Ein ,Schwamm drüber’ gibt es für die CDU in diesem Fall nicht.“
Schon im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss habe der Fallmanager nicht ausgesagt. „Es schreit zum Himmel, dass diejenigen, die am dichtesten an Kevin dran waren, nichts zur Aufklärung beitragen und sich damit nicht ihrer Verantwortung stellen“, sagte Mohr-Lüllmann.