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Bremen verbietet grässliche Schottergärten und ordnet Rückbau an

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Von: Johannes Nuß

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Kies und Schotter statt Blumen und Gras bestimmen die Gestaltung eines Vorgartens.
Sie sind nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern sehen auch noch schrecklich aus: Schottergärten. © Hannes P. Albert/dpa/Archiv

Bremen will unansehnliche und umweltschädliche Schottergärten aus dem Stadtbild verschwinden lassen. Eine erste Hürde wurde jetzt genommen.

Bremen – Die Stadt Bremen könnte eine der ersten Kommunen in ganz Deutschland werden, in der per Gesetz bestehende Schottergärten zurückgebaut werden müssen. Die städtische Baudeputation hat einem entsprechenden Gesetz in der vergangenen Woche zugestimmt. Jetzt muss das Gesetz noch durch die Bürgerschaft, große Hürden werden allerdings nicht erwartet. Als Schottergärten gelten Freiflächen mit einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern, die mit gebrochenen Steinen oder Kiesel überzogen sind. Auch eine Solardachpflicht kommt bald in Bremen.

Bremen arbeitet an neuem Begrünungs-Gesetz: Was dann Pflicht wird

Wie das Regionalmagazin buten un binnen von Radio Bremen dazu meldet, sehe das neue Begrünungs-Gesetz in Bremen auch vor, dass bestehende Schottergärten bis spätestens 2026 verschwinden müssen. Sie müssen entsiegelt und entsprechend begrünt werden, heißt es. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass Flachdächer ab einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern begrünt werden müssen – wenn nicht eine Fotovoltaikanlage für Erneuerbare Energien dort installiert ist oder installiert werden soll.

Das Gesetz wurde verabschiedet, weil beispielsweise durch die Bepflanzung von Dächern die Gebäude im Sommer eine natürliche Kühlung erfahren sollen. Gleiches gilt auch für die Gärten, die gleichzeitig entschottert wieder bereit für die Aufnahme von Regenwasser sind.

Bremen verbietet Schottergärten: In Niedersachsen seit 2012 verboten

In Niedersachsen sind Schottergärten bereits seit 2012 verboten. Entsteht bei einem Bau eine Freifläche, so muss diese begrünt werden und darf nicht mehr so einfach versiegelt sein. Ebenso dürfen niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen. Dies hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Januar entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/jon)

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