Rasen für den Kick: 24-Jähriger zeigt vor Gericht Reue

Bremen - Von Steffen Koller. Vor dem Landgericht Bremen hat am Montag der Prozess gegen einen 24-Jährigen begonnen, der im Juni einen 75 Jahre alten Mann mit seinem Motorrad getötet haben soll.
Kamerateams stehen am Montag in den Fluren des Bremer Landgerichts, Fotografen haben sich vor der Anklagebank positioniert, als der 24-Jährige in Handschellen den Saal 218 betritt. Vor sein Gesicht hält er einen Aktenordner, sein rechter Arm liegt in einer Schlinge. Der Student soll im Juni dieses Jahres mit seinem Motorrad einen 75 Jahre alten Mann überfahren und getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Mord vor. In einer Erklärung sagt der junge Mann, er wolle sich seiner Verantwortung stellen.

Er raste, um „sich selbst einen Kick zu verschaffen“ und „das Geltungsbedürfnis gegenüber Abonnenten zu befriedigen“. Drastische Worte der Staatsanwaltschaft zu Prozessauftakt gegen den 24-Jährigen, der in den Abendstunden des 17. Juni dieses Jahres einen Mann mit seinem Motorrad tödlich verletzt haben soll. Geht es nach der Anklagevertretung, war der Student gegen 21.38 Uhr auf seiner 200 PS starken Kawasaki Ninja ZX10R mit „deutlich mehr als 100 Kilometer pro Stunde“ auf der Nordstraße in Walle unterwegs. Erlaubt sind auf dieser Strecke 50 km/h.
Durch die Luft geschleudert
Unmittelbar vor einem Baustellenbereich soll der 75-jährige Fußgänger die Straße bei „Rot“ überquert haben. Er wurde vom Motorrad des Angeklagten frontal erfasst und mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Für den 75-Jährigen kam jede Hilfe zu spät, er starb noch an der Unfallstelle. Zwar habe, so Staatsanwalt Björn Krebs, die Ampel für den Fahrzeugverkehr „Grün“ gezeigt, doch da der Angeklagte „bewusst“ viel zu schnell unterwegs gewesen sei, habe er den Tod des Mannes „zumindest für möglich gehalten und so billigend in Kauf“ genommen. Einen gültigen Führerschein für das Motorrad habe der Mann nicht besessen, so Krebs. Bei Verlesung der Anklageschrift kneift der Angeklagte mehrfach seine Augen zu, atmet tief ein. Es ist ihm anzusehen, dass auch ihm die Ereignisse zusetzen, die am 17. Juni passiert sind.
Die Anklagevertretung geht außerdem davon aus, dass der Student kurz vor dem tödlichen Unfall einen Zusammenprall mit einem anderen Auto hatte und sich „zur Verhinderung der Identifizierung“ vom Unfallort entfernt habe. Genau auf dieser „Flucht“ sei es zum Zusammenstoß mit dem Mann gekommen, was die Staatsanwaltschaft als „Verdeckungstat“ wertet und so ein Mordmerkmal erfüllt sieht.
Mordmerkmal erfüllt
Da der Angeklagte seine Fahrten über Monate mit einer Helmkamera filmte, die Videos ins Netz stellte und so damit auch Geld verdient habe, sieht Krebs ebenso das Mordmerkmal der „niederen Beweggründe“ als erfüllt an. Mehr als 80.000 Fans folgten ihm auf seinem Youtube-Kanal. Selbst beschreibt er sich dort „als einen leicht verrückten Typen, der auf dem Motorrad wirres Zeug erzählt und viel Sch.... baut“.
Ob es sich aus juristischer Sicht tatsächlich um Mord handelt, bezweifeln die Verteidiger des Mannes. Armin von Döllen spricht davon, dass dies implizieren würde, dass sein Mandant somit auch sein eigenes Leben bewusst in Gefahr bringen würde. „Würde er seinen eigenen Verletzungen zustimmen?“, fragt von Döllen in den Gerichtssaal, in dem auch drei Kinder des 75-Jährigen als Nebenkläger sitzen. Es gehe, so von Döllen, nicht darum, „Verantwortung wegzudiskutieren“, es gehe darum, „Verantwortung richtig einzuordnen“.
Der 24-Jährige mit den schulterlangen braunen Haaren stockt, als er vor den voll besetzen Zuschauerreihen eine Erklärung abgibt. Er kämpft mit den Tränen, sein Blick wirkt ernst, als er versucht, in Worte zu fassen, wie leid ihm der Tod des 75-Jährigen tut. „Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen“, so der junge Mann. Und er fügt an: „Ich will mich der Verantwortung stellen.“
In den kommenden Verhandlungstagen wolle er sich auch inhaltlich zu den Vorwürfen äußern, so seine Verteidiger. Motorradfahren kann der Student wohl nie mehr. Seinen rechten Arm kann er immer noch nicht vollständig beugen.
Am Donnerstag, 15. Dezember, wird der Prozess fortgesetzt.
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