1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bremen

Pool im Gemeinschafts-Garten bauen? Bremer Streifall landet beim Bundesgerichtshof

Erstellt:

Von: Andree Wächter

Kommentare

Zu sehen ist ein kleiner Pool in einem Garten, um ihn Holzboden, im Vordergrund Rasen. Rechts und hinter dem Pool sind Pflanzen zu sehen, im Hintergrund ein Haus. (Symbolbild)
Einen Pool in einem Gemeinschaftsgarten bauen, geht vermutlich nur mit Zustimmung aller Beteiligten. Der BGH entscheidet demnächst dazu. (Symbolbild). © JuNiArt / Imago

Noch steht das Urteil aus, aber es zeichnet sich ab, dass ein Pool in einem Gemeinschaftsgarten nur mit Zustimmung aller Parteien möglich ist.

Bremen – Der nächste Sommer kommt bestimmt. Und dann wollen wieder viele Deutsche im eigenen Pool baden. Im eigenen Garten sorgt der Bau selten für Probleme. Anders sieht die Lage aus, wenn man den Pool im Garten einer Doppelhaushälfte bauen möchte und die Parteien unterschiedliche Ansichten haben. Ein Streitfall aus Bremen hat es nun bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. Knackpunkt ist eine 2020 beschlossene Gesetzesänderung.

Die Ausgangslage: Die beiden Eigentümer der jeweiligen Doppelhaushälfte besitzen einen Garten als Gemeinschaftseigentum. Ein Besitzer hat auf „seiner Hälfte“ angefangen, einen Pool zu bauen. Allerdings hat er die Nachbarin nicht gefragt und diese klagt jetzt. Der BGH hat zwar noch kein Urteil gefällt, machte aber deutlich, dass das Gericht für solche baulichen Maßnahmen keinen Spielraum für Ausnahmen sieht. Das Urteil wird für Mitte März 2023 erwartet.

Der Fall ist interessant, weil seit Dezember 2020 ein grundlegend reformiertes Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft ist. Zu den Neuerungen gehört der sogenannte Beschlusszwang: Bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum sollen grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn vorher alle Eigentümer darüber abgestimmt haben.

Das WEG stammt aus den 1950er-Jahren. Die Änderungen vonj 2020 bilden auch die aktuellen Bedingungen ab. Daher haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung ohne Beschluss gestattet wird. Das gilt für Baumaßnahmen, die die Politik besonders fördern möchte – zum Beispiel, wenn eine Tiefgarage Ladestationen für E-Autos bekommen soll. Laut Immoverkauf24.de kann ein Eigentümer auf eigene Kosten dieses realisieren.

Und auch für bauliche Veränderungen, „durch die kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, können umgesetzt werden. Konkretes Beispiel: Der Glasfaseranschluss für schnelles Internet oder Barrierefreiheit.

Pool im Gemeinschafts-Garten bauen – ein Streifall fürs Gericht

Zurück nach Bremen in den Gemeinschafts-Garten. Die Nachbarn mit dem Pool meinen, dass hier niemand beeinträchtigt werde. Das Pochen auf einen Beschluss sei daher „bloße Förmelei“. Das Landgericht Bremen hatte den Pool-Bau dagegen zuletzt genau daran scheitern lassen. Ohne Beschluss keine Duldungspflicht, so das Urteil – „ein Wohnungseigentümer könnte sonst folgenlos gegen den Beschlusszwang und das Vorbefassungsgebot verstoßen“. Das letzte Wort haben jetzt die obersten Zivilrichter in Karlsruhe.

Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum hofft, dass der BGH den „Beschlusszwang“ ausdrücklich bestätigt. Für den Frieden in der Eigentümergemeinschaft sei es sinnvoller, wenn Bauwillige ihren Miteigentümern von vornherein reinen Wein einschenkten, sagte Rechtsreferent Michael Nack. Es solle eben nicht so sein, dass die Anderen vor vollendete Tatsachen gestellt würden und anschließend um eine nachträgliche Genehmigung gefeilscht werde.

Auch Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, meint: „Würde der BGH den Eigentümern mit dem Pool Recht geben, würde das die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft vollständig aushebeln.“ Außerdem würde das Prozessrisiko auf die Gemeinschaft abgewälzt. Denn eigentlich sei es Aufgabe des bauwilligen Eigentümers, in der Versammlung einen Beschluss einzuholen und, falls das nicht gelingt, zu klagen (mit dpa-Material)

Auch interessant

Kommentare