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Raubüberfälle auf Bremer Seniorinnen: Angeklagter muss neuneinhalb Jahre in Haft

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Von: Steffen Koller

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„Treibende Kraft“: Mestafa B. (r.) muss für neuneinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht verurteilte ihn wegen schweren Raubes und versuchter Vergewaltigung.
„Treibende Kraft“: Mestafa B. (r.) muss für neuneinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht verurteilte ihn wegen schweren Raubes und versuchter Vergewaltigung. © Koller

Sie überfielen Frauen in ihrer Wohnung - nun müssen die Täter für mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Bremen verurteilte den Hauptangeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft.

Bremen – Panikattacken, Schlafstörungen. Ihre Wohnung verlassen die Frauen nur noch selten allein. Ihr Leben hat sich verändert, vieles ist beschwerlicher geworden, Angst bestimmt den Alltag der Rentnerinnen, seit die Täter in ihre Wohnungen eindrangen, sie fesselten, ausraubten und einer der Männer versuchte, eines seiner Opfer zu vergewaltigen. Am Freitag ist vor dem Landgericht Bremen das Urteil gegen die Angeklagten gefallen. Sie müssen für etliche Jahre ins Gefängnis.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Andrea Schneider sprach Mestafa B. (33) wegen zweifachen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung und Sachbeschädigung schuldig und verhängte eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Sein Komplize Aberrahmane M., vermutlich heute 19 Jahre alt, wurde wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Tatvorwürfe gegen das Duo hätten sich laut Richterin Schneider „insgesamt bestätigt“.

Täter kommen als falsche Paketboten

Nach Auffassung des Gerichts war es der Algerier Mestafa B., der zusammen mit einem weiteren Mann am Zweiten Weihnachtstag zunächst das Haus der damals 93 Jahre alten Seniorin auskundschaftete und später, als Paketbote verkleidet, an der Haustür klingelte. Als die Frau die Tür öffnete, stießen die Angeklagten ihr Opfer zu Boden, fesselten es und wickelten Klebeband um seinen Kopf. „Die Geschädigte hatte Todesangst“, machte Richterin Schneider deutlich. B., so die Urteilsbegründung, entkleidete den Unterkörper der Frau und berührte sie im Intimbereich, während sein Helfer die Wohnung nach Diebesgut durchsuchte. Kurz danach floh das Duo mit Schmuck im Wert knapp 9 400 Euro. Erst als es der Rentnerin gelang, den Hausnotruf zu wählen, befreite sie kurze Zeit später eine Pflegekraft.

Nur rund sechs Wochen danach, Mitte Februar dieses Jahres, hatte Mestafa B. mit Aberrahmane M., ebenfalls Algerier, seinen nächsten Komplizen gefunden. Das Tatmuster blieb ähnlich – die Beute war wesentlich höher. Ringe, Uhren, Ketten im Wert von rund 30 000 Euro sackten sie ein, einen Großteil davon stellte die Polizei zwei Tage später bei der Durchsuchung von B.s Wohnung sicher. Als die Angeklagten bereits die Beute zusammen hatten, versuchte B. laut Gericht, die 73 Jahre alte Frau im Keller ihres Hauses zu vergewaltigen. Es gelang ihm nicht, zu sehr hatte sie sich gewehrt.

Opfer leiden unter Angst

Beide Frauen leiden bis heute unter den Folgen des Erlebten. Das betonte Schneider mehrfach. Schlafstörungen, Schweißausbrüche, permanente Angst. Vor den Taten sehr aktiv, beim Gymnastikkurs und regelmäßig auf Konzerten, leben die Seniorinnen heute zurückgezogen, depressive Schübe wechselten sich mit Herzrasen ab. Insbesondere den schweren sexuellen Übergriff habe die 73-Jährige als „Entwürdigung ihrer Person“ empfunden, sagte die Vorsitzende.

Anders als von B. behauptet, er sei zur Tatzeit minderjährig gewesen, ging das Gericht von einem tatsächlichen Alter von heute 33 Jahren aus. So galt für ihn das Erwachsenenstrafrecht. Anders bei M., dem die Kammer glaubte, er sei 2002 geboren. Zunächst hieß es in den Akten, M. sei 24 Jahre alt.

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