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Neue Betrugswelle auf Amazon: Mann aus Niedersachsen tappt in teure Falle

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Von: Lia Stoike

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Küchenmixer anstatt Laptop: Ein Amazon-Kunde aus Niedersachsen erhält falsche Ware. Geld bekommt er trotz Retoure nicht zurück. Eine perfide Betrugsmasche. 

Niedersachsen – Mit wenigen Klicks einen neuen Laptop kaufen, das geht heute dank Online-Shopping heute innerhalb weniger Minuten. Ebenso schnell kann der Web-Einkauf zum Albtraum werden. Wie bei einem Amazon-Kunden aus Niedersachsen: Dieser wurde Opfer einer perfiden Betrugsmasche, berichtet die Hannoversche Allgemeine (HAZ).

Paket enthält falsche Ware – Kunde bekommt trotz Retoure kein Geld zurück

2900 Euro kostet der neue Laptop, den ein Amazon-Kunde aus Niedersachsen kürzlich bei Amazon bestellte. Erhalten hat er allerdings zwei deutlich günstigere Geräte: Einen Smoothie-Maker und einen Handmixer. Mit dem Wunsch nach Rückerstattung des Kaufpreises des von dem Internethandelsriesen selbst angebotenen Geräts sei der Kunde allerdings gescheitert, das berichtet die HAZ.

Amazon
Ein Mann aus Niedersachsen wurde auf Amazon Opfer einer neuen Betrugsmasche. © Soeren Stache/dpa

„Als der Amazon-Kunde dem Händler ausführlich schilderte, was Sache war, auch dass er Strafanzeige gestellt hatte, wurde Rückerstattung zugesichert“, heißt es im Bericht. Auf Nachfrage soll der Kunde aber zunächst die richtige Ware zurückschicken, also den Laptop, den er nicht erhalten hat, sonst könnte der Versandriese Amazon die Summe nicht erstatten.

Widersprüchliches Prozedere: Amazon handelt im speziellen Fall anders als angepriesen

Der Laptop-Käufer hatte das Gerät auf einer anderen Internetplattform unterdessen als Angebot entdeckt. Er gab der Polizei einen Hinweis, welche dann den Anbieter ermittelte und eine Hausdurchsuchung machte. Hier fanden die Beamten Beweise für illegale Handlungen und möglichen Betrug. Inzwischen ist die Sache vor Gericht, berichtet die HAZ.

Amazon teilt dem Kunden wider Erwarten schriftlich mit, dass der Artikel in dem abgeschickten Paket drin gewesen sei und warnt: Wer wiederholt gegen die Rückgabebedingungen verstoße, dem könne auch das Einkaufen bei Amazon verwehrt werden. Ganz zum Widerspruch zur Warnung auf seiner Internet-Seite im Kundenservice und Hilfe-Bereich.

Dort heißt es: „Wenn Sie ein Paket erhalten, das Sie nicht bestellt haben, kann es sich um Betrug handeln, der als „Brushing“ bezeichnet wird.“

„Brushing“ heißt die Paket-Betrugsmasche und ist dem Versandriesen Amazon bereits bekannt

Der Versandriese rät zunächst zu prüfen, ob es sich nicht um ein Geschenk aus dem Familien- oder Freundeskreis handele. Sollte dem nicht so sein, gebe es ein Online-Formular namens „Unerwünschtes Paket melden“. Es sei aber auch möglich, sich an den Kundenservice zu wenden. Dieser benötige folgende Informationen:

Laut Amazon müsse der Artikel nicht zurückgegeben werden. Weiter heißt es: „Amazon untersucht Berichte über „Brushing“ und ergreift geeignete Maßnahmen gegen Betrüger, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Wir erhalten zunehmend Kenntnis von solchen Fällen“, sagt VZN-Rechtsexpertin Kathrin Körber gegenüber der HAZ.

Große und steigende Zahl von Identitätsdiebstahl – Paket-Betrug kein Einzelfall

Bekannt seien Fälle, bei denen statt mehrerer USB-Sticks ein Brettspiel ankam oder statt eines iPads von Apple ein Airbrush-Farben-Set. Dabei handele es sich oftmals nicht um einen Fehler, sondern eine Betrugsmasche, insbesondere bei höherpreisiger Technik.

In diese seien sogar Menschen aus dem Kreis der Transportdienstleiter involviert, so auch bei Amazons Paketdienst. Körber sehe zunehmend Fälle, bei denen vom Empfänger nicht bestellte Ware geliefert werde: „Im Moment erleben wir, dass aufgrund der großen und steigenden Zahl von Online-Geschäften sehr viel Identitätsdiebstahl möglich ist.“

Verbraucherzentrale warnt: Vorsicht bei Öffnen eines Pakets

Sprich: Es werde mit illegal erlangten Daten auf fremde Namen Ware bestellt und versucht, diese an eine Adresse zu leiten. Die Daten stammen meist aus dem Internet, wo die Menschen viel von sich preisgeben oder auch mal von Kriminellen beschaffte Daten veräußert werden.

Körber hat folgenden Tipp, um großen Problemen vorzubeugen: am besten in Gegenwart eines Zeugen, dazu mit Fotos – am besten gar per Video das Öffnen eines Pakets dokumentieren. Auch sollte man den Paketschein mit der Gewichtsangabe sichern – das kann helfen, zu belegen, was (nicht) im Paket war.

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